i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiratsvisum abgelehnt!!!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1333274024

Beitrag begonnen von IriGau am 01.04.2012 um 11:53:44

Titel: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 11:53:44
Hallo , liebe Forum Mitglieder!
Ich suche verzweifelt nach einem Rat. Mein Verlobter ist ein Ukrainer und lebt auch aktuell dort. Da wir den Weg nach allen deutschen Gesetzten gegangen sind- haben wir ein Heiratsvisum für ihn beantragt. Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratsvisum abgeleht ist. Wir haben alles vorgelegt was die verlangt haben: Fotos, Skype ausdruck u.v.m. Laut der Aussage eines MA bei der AB: "Hat er ein Eindruck als ob wir uns zu wenig kennen"
Ist das ein Grund zur Absage?
Was muss ich jetzt machen? Wenn wir gegen diese Entscheidung vorgehen und eine Klage bei VG in Berlin einreichen, hat es überhaupt Sinn?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von grisu1000 am 01.04.2012 um 12:25:27

IriGau schrieb am 01.04.2012 um 11:53:44:
Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratvisum abgelehnt ist

Solange ihr nichts schriftlich habt, könnt ihr noch nicht reagieren.
Ihr habt danach drei Möglichkeiten:
-Remonstration - das lohnt sich nur wenn neue Tatsachen von euch vorgelegt werden können.
- Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin
- Heirat im Ausland, anschließend stellt er ein Visa auf FZF. Auf dieses Visa hat er einen Rechtsanspruch. Nichtdestotrotz könnte dann aber von der ABH das Argument Scheinehe auf den Tisch kommen.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 13:14:06
Vielen Dank für die Antwort.
Von einer Scheinehe kann bei uns überhaut nicht die rede sein.

Wie können wir das jetzt beweisen?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 01.04.2012 um 13:17:20
Das ist sehr schwer.

Möglich wäre es, indem Ihr in der Ukraine heiratet und alle Kontakte vorher sorgfältig dokumentiert.

Ihr könntet auch gegen die Ablehnung des Visums klagen und alle Belege beim Gericht präsentieren. Einen Termin würdet Ihr voraussichtlich erst Anfang 2013 bekommen. Bis dahin könnt Ihr mehr Kontakt-Nachweise sammeln als Ihr bisher vorlegen konntet.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 13:21:12
Eine andere Frage, wenn wir jetzt in der Ukraine heiraten können die Behörden dann das Visum auf FZF trotzdem ablehnen?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 01.04.2012 um 13:21:39
Die Behörden sehen Scheinehen auch wo keine sind, also sei dir da nicht zu sicher....denn sie versuchen so Herr der Lage zu werden bezüglich der Ausländer Einwanderung.

Remonstrieren würde ich nicht da es meißtens nichts bringt nur wenn du was auf den Tisch legen wirst was alle von den Socken haut. Denn DU musst jetzt beweisen das ihr euch kennt bzw dann später das es keine Scheinehe ist.

Wenn du den Bescheid hast bzw dein Mann dann siehst du hoffentlich auch warum genau. Nur einfach sagen das man sich zuwenig kennt finde ich weit hergeriffen, warst du denn schon mal dort oder er ihr zu besuch oder nur über internet?

Viel Glück....


ja können Sie wenn sie dann der Meinung der Scheinehe sind, was sie dann wohl auch machen würden, da ein Heiratsvisum abgelehnt wurde.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 13:27:31
Wir kennen uns über seine schwester. Die wohnt in D und hat hier Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Er war schon mehrmals hier, daher kennen wir uns. Und letztes Jahr haben wir beschlossen das wir Heiraten wollen. Seit ca. September sind wir schon dabei. In zwischenzeit haben wir Kontakt über internet und telefon. Das haben wir auch alless vorgelegt!
Für mich ist es kein treftiger Grund um ein Visum abzulehnen.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 01.04.2012 um 13:32:23
wie lange kennt ihr euch insgesamt also seit zusammen, denn so wie du das hier sagst wäre die Aussage der Bearbeiterin ja unwahr. Und es hört sich ja an das Ihr euch länger kennt.

Ich würde an deiner Stelle klagen, denn die Behörden wenn ihr dann dort heiratet und FZF macht klar ne Scheinehe verdächtigen, aber vielleicht solltest du dir mal n gespräch mit m Anwalt suchen was er meint was besser wäre, Klagen oder heiraten und FZF und dann vielleicht auch klagen was dann noch mehr zeit in Anspruch nimmt...

sie brauchen auch keine triftigen gründe. leider unser rechtsstaat!

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 13:38:57
Insgesamt kennen wir uns acht Jahre. Wir wollten auch bereits 2008 heiraten. Waren aber damals zu jung. Haben auch davon bei den Gesprächen mit ABH nie erwähnt. Vielleicht war das auch fehler, oder auch nicht. 
Außerdem haben wir ja unsere einverständniss gegeben das die Behörden und gerne in unserer gemeinsamen Whg. besuchen können.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 01.04.2012 um 13:47:26
wow.... 8 Jahre, und dann sagt dir die Bearbeiterin ihr kennt euch nicht? Das ist ja eigentlich schon heftig... was habt ihr denn der Bearbeiterin erzählt wie lange ihr euch kennt?
Vielleicht war das wirklich dein Fehler. Habt ihr denn noch Sachen aus den 8 jahren?

Dann wäre eine Remonstration schon erwegbar.... nur wissen wir nicht was ihr der Botschaft und ABH erzählt habt-

welche Einverstädniss das Sie die Wohnung besuchen können?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 01.04.2012 um 13:54:07

IriGau schrieb am 01.04.2012 um 13:21:12:
Eine andere Frage, wenn wir jetzt in der Ukraine heiraten können die Behörden dann das Visum auf FZF trotzdem ablehnen?


Ja.

Als Verheiratete habt Ihr aber einen Rechtsanspruch auf das Visum (wenn die Ehe "echt" ist). Insofern sind die Hürden bei einer Ablehnung höher, weil die AV weiß, dass sie die Ablehnung letztlich gerichtsfest begründen muss.

Falls Ihr Eure lange Freundschaft bisher nicht erwähnt habt, könnte eine Remonstration sinnvoll sein. Dann solltet Ihr gemeinsam über mehrere Seiten alles aufschreiben, und er sollte das als Begründung für die Remonstration einreichen. Es kostet nichts und dauert ein bis zwei Monate. Ihr "riskiert" also nur eine Verzögerung.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 01.04.2012 um 17:13:22
Wäre es eine Möglicchkeit wenn er hier mit einem Besuchsvisum kommt und alle unterlagen mitgringt, z.B. Nachweis über Kenntnisse der deutschen Spache A1 und die Befreiung von der vorbeibrinung des Ehefähigkeitszeugnisses. Können wir hier in Duetschland heiraten. Das er danach wieder ausreisen muss ist uns klar, dann können wir auf FZF antrag stellen?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 01.04.2012 um 17:24:34
Ja, das ist eine Möglichkeit.

Die Frage ist natürlich, ob er ein Besuchsvisum bekommt.

Ihr müsst doch für das Visum zum Heiraten schon die Unterlagen beim Standesamt gehabt haben, oder? Sind denn alle schon abgelaufen?

Ihr müsst jedenfalls beim Heiraten mit einem Besuchsvisum bedenken, dass die Zeit zum Vorlegen der Dokumente knapp ist und alles präzise vorbereitet sein muss.

Bleiben kann er danach, das siehst Du richtig, nicht. Wenn er ein Besuchsvisum hat, muss er mit dem Ablauf wieder ausreisen.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von erne am 01.04.2012 um 17:36:37
hmmm ... eine wichitge Frage in dem Zusammenhang ist IMHo die gemeinsame Sprache.
In welcher Sprache unterhaltet Ihr Euch?
Sprichst du frei ukrainisch/russisch oder er deutsch oder unterhaltet Ihr Euch in einer dritten Sprache? Wie gut sind die Kenntnisse dieser dritten Sprache?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von Muleta am 01.04.2012 um 22:54:06

reinhard schrieb am 01.04.2012 um 13:54:07:
Als Verheiratete habt Ihr aber einen Rechtsanspruch auf das Visum (wenn die Ehe "echt" ist). Insofern sind die Hürden bei einer Ablehnung höher, weil die AV weiß, dass sie die Ablehnung letztlich gerichtsfest begründen muss.


ein Anspruch besteht auch auf das Heiratsvisum - Art. 6 GG schützt auch die Eheschließungsfreiheit und somit basiert auch dieses Visum auf § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.

Aber letztlich spielt es keine Rolle und die TS wird hier gerade in ganz missverständlicher Form auf einen falschen Weg geführt: denn selbst wenn man argumentieren wollte, dass auf eine Eheschließungsvisum *kein* Anspruch bestehen sollte, sondern nur ein Anspruch auf pflichtgemäßes Ermessen, dann könnte dieses Ermessen niemals negativ ausfallen - der Unterschied ist für sie also überhaupt nicht (null!!!!) relevant.

Die ABH geht offensichtlich nicht von einer angestrebten ehelichen LG aus und da ist es völlig wurscht, ob ein Eheschließungsvisum oder Ehegattennachzugsvisum beantragt wird: es folgt eine Ablehnung dagegen könnte geklagt werden und das Gerichtsverfahren unterscheidet sich in der Praxis *überhaupt* nicht.

M.E. ist es daher Quatsch, jetzt in der Ukrainie zu heiraten - es ändert nichts und verzögert nur das ohnehin nötige Gerichtsverfahren.

Ein Besuchsvisum wird er im Übrigen nicht bekommen.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 02.04.2012 um 12:38:00
Das hört sich ja alles sehr negativ an. Aber es muss doch für uns eine möglichkeit geben das wir endlich zusammen sein können.
Es bleibt uns also nichts anderes übrich als zu Klagen?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von xxtuzlacjeloxx am 02.04.2012 um 12:54:40
wie du selber schon gesagt hast seit ihr doch schon 8 Jahre zusammen das ist je ein Indiz das ihr euch wie die Bearbeiterin sagt ihr kennt euch nicht hinfällig,
daher wäre eine Remonstration schon erwägbar aber du musst jetzt erstmal das Schreiben abwarten das dein Verlobter bekommt denn da stehen die Sachen drin warum und dann sich am besten einen Anwalt nehmen der dann die Remonstration macht oder Klagt auch das würde ich mit ihm besprechen.

<<<<es wird noch ein steiniger Weg... viel Erfolg

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von Porsche4 am 03.04.2012 um 13:25:27
Ich würde an deiner Stelle selbst mal zur AB gehen und dies nicht am Telefon klären!
Würde den Sachverhalt vor Ort bei der AB klären und vielleicht Zeugen oder dessen
Erklärung mitbringen, dass Sie bezeugen können, dass Ihr euch schon längere Zeiten kennt.
Immer daran denken, wie man in den Wald ruft schalt es heraus!
Wenn der Sachbearbeiter meint, dass Ihr euch zu wenig kennt, ist die lange Beziehung nicht eindeutig
zu diesem gekommen.
Ein Visum zur FZF würde ich erst als letzten Schritt erwägen, da bestimmt eine Scheinehe vorgeworfen wird.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 03.04.2012 um 13:31:13
Über den Visumantrag entscheidet die Auslandsvertretung.

Es ist vielleicht möglich, mit der Ausländerbehörde zu "reden". Aber bei der Stelle, die über den Visumantrag entscheidet, kommt davon voraussichtlich nichts an.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von Porsche4 am 03.04.2012 um 13:58:12
......Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratsvisum abgeleht ist....

Bitte beachte, was die Fragestellung war. ;)

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von franky_23 am 06.04.2012 um 05:45:16
Bleibt im Grunde nur noch der Klageweg, denn wenn Erklaerungen uber ein mehrjaehriges Kennenlernen nichts nutzen, dann ist auch eine Remonstration verlorene Zeit.

Belege sammeln aus denen bisherige Kontakte hervorgehen. Das waeren Telefonrechnungen, gegenseitige Besuche, Chatprotokolle, ... E-mails, ...

Zeugenliste, die dies benennen koennen.


Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von grisu1000 am 06.04.2012 um 11:53:59

Porsche4 schrieb am 03.04.2012 um 13:58:12:
Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB 

So macht man es den Behörden leicht abzulehnen. Wer sagt, dass von den Gesprächen z.B über die Dauer der Beziehung irgendetwas in den Akten gelandet ist und damit Entscheidungsrelevant ist. Insbesondere der Sachbearbeiter der AV kennt ja den Inhalt der Gespräche nicht.

Hat man zu einem wesentlichen Streitpunkt eine andere Meinung so macht man es schriftlich als Anschreiben an die ABH und/oder AV und bittet um Aufnahme in die Akten, oder man macht die Gespräche unter einem Zeugen, dazu bietet sich ein Beistand (§14 VwVfG) an, der darf auch nicht rausgeschickt werden.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 18.04.2012 um 15:53:07
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mittlerweile haben wir das offizielle Schreiben von der Botschaft erhalten. Haben auch schon mit mehreren Anwälten gesprochen die uns Raten eine Remonstration zu schreiben.
Aber wie soll eine Remonstration aussehen und wie schreibt man diese?
Bitte nochmal um eure Hilfe!!!!

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von fons am 18.04.2012 um 16:02:07
Lektüretipp

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 15.07.2012 um 19:57:52
Hallo nochmal!

Ich möchte euch einmal auf den Laufenden bringen!

wir haben die Remonstation eingeshickt. Seitdem sind fast 2 Monate vergangen und wir haben immer noch nichts werder von der Botschaft in Kiev was gehört noch von AE.
Auf unsere Telefonate und E-Mail werden wir nur vertösten und keiner kann uns sagen wie lange es noch dauern kann.

Wir sind so langsam am verzweifeln!!!

Was mich noch interessiert, wenn ich jetzt im September in die Ukraine fahre und dort heiraten werden. Müssen wir ja einen neuen antrag auf FZF stellen.

Falls wir bis dahin nichts von der Botschaft hören können wir trotzdem einen neuen Antrag vorlegen?

Können die diesen auch ablehnen weil ja auf seinen Namen schon ein Remonstation verfahren läuft?

Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!!

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 15.07.2012 um 21:47:54
Wenn Ihr heiratet und er dann einen neuen Visumantrag stellt, kann der nicht abgelehnt werden, "weil" eine Remonstration läuft.

Allerdings ist die Akte ja vorhanden, aus denen die Gründe für die Ablehnung des Visumantrages hervorgehen. Falls diese Gründe für die Botschaft immer noch gelten, könnte auch der neue Visumantrag deshalb abgelehnt werden.

Es kann aber auch sein, dass die Heirat selbst die Botschaft überzeugt, dass sie in ihrer Einschätzung falsch lag.

Aber wirklich sicher sagen kann man das von außen nicht.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 16.07.2012 um 11:23:57
Die Gründe für die Ablehnung kennen wir nicht. In dem Schreiben von der Botschaft stand nur das sie eine Scheinehe vermuteten. Unsere gemeinsamen Fotos und schriftverkehr liegt der Botschaft vor. Unser Berater bei der AB hat herablassend mit mir gesprochen. Kann ich wenn ich den Antrag auf FZF abgebe, einen anderen Berater verlangen?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von Saxonicus am 16.07.2012 um 11:48:22

IriGau schrieb am 16.07.2012 um 11:23:57:
Unser Berater bei der AB hat herablassend mit mir gesprochen. Kann ich wenn ich den Antrag auf FZF abgebe, einen anderen Berater verlangen? 

Den Antrag auf FZF kann nicht Du bei der ABH abgeben, sondern muß Dein Ehemann bei der AV in seinem Heimatland beantragen.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 16.07.2012 um 12:07:29
Vielen Dank für eure Unterstützung!

Noch eine Frage. Kann er mich hier in D besuchen, solange das Verfahren läuft?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 16.07.2012 um 12:24:05
Für einen Besuch benötigt er ein Visum. Für ein Besuchsvisum muss er seine Verwurzelung in der Ukraine (z.B. ukrainische Freundin oder Frau, Kinder, Arbeit, Einkommen) darstellen, damit die Botschaft überzeugt ist, dass er nach Ende des Besuchs wieder ausreist.

Wenn er eine Freundin in Deutschland hat, wird es sehr schwer.

Aber versuchen kann er es.

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 13.05.2013 um 13:47:53
Hallo ihr lieben,

Brauche noch mal euren Rat!

Inzwischen haben wir in der Ukraine geheiratet. Und jetzt steht das Visum auf FZF an.

Die Unterlagen haben wir soweit zusammen und mein Mann hat am 23.05 Termin in der dt. Botschaft.

Jetzt habe ich für ihn Arbeit gefunden und der  AG wäre bereit ihn aufzunehmen sobald er ein Aufenthalsterlaubnis und Arbeitserlaubnis bekommt. Würde das auch gern zu den Unterlagen dazulegen.

Der zukünftige Arbeitgeber hat mich gebeten ein Vordruck erstellen was er dann unterschreibt.

Was muss in dieses Schreiben rein? Muss da auch stehen was er verdienen wird oder Arbeitszeiten?

Wäre euch wirklich dankbar für euren Rat!!!!!!

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 13.05.2013 um 14:16:01
Er beantragt das Visum ja zum ehelichen Zusammenleben. Darauf sollte er sich konzentrieren.

Alles andere kann er beifügen.

Aber er sollte nicht den Eindruck erwecken, dass er vor allem eine gute Arbeit gefunden hat und jetzt nur noch pro Forma geheiratet hat, um das Visum zu bekommen.

Wichtig ist also sein Antrag als Ehemann (nicht als Arbeitssuchender).

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von IriGau am 13.05.2013 um 14:28:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es wäre also ratsam das nicht dabei zu legen. Er kann das aber im Gespräch ruhig erwähnen oder?

Titel: Re: Heiratsvisum abgelehnt!!!
Beitrag von reinhard am 13.05.2013 um 14:38:01
Meinetwegen kann er es beilegen. Es gehört bloß nicht direkt zur Begründung des Visumantrags, da er ja die Einreise als Ehemann (und nicht als Arbeitskraft) beantragt. Er sollte den Antrag nicht aus dem Auge verlieren.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.