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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Stiefkindadoption mit Auslandsberührung (Russland) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1333143187 Beitrag begonnen von mcgrasi am 30.03.2012 um 23:33:06 |
Titel: Stiefkindadoption mit Auslandsberührung (Russland) Beitrag von mcgrasi am 30.03.2012 um 23:33:06
Folgende Situation:
Mein Schwager (Spätaussiedler, dt. StAng) hat im Oktober 2010 seine Frau (russ. StAng) in Russland geheiratet. Seine Frau und ihre Tochter (leiblicher Vater verstorben) haben ein FZF-Visum beantragt und sind im Januar 2011 hergekommen. Die gemeinsame Tochter wurde im März 2011 hier geboren. Nun wollen wir das Thema "Stiefkindadoption" in Angriff nehmen. Über den Standardteil der Adoption mache ich mir weniger Gedanken, vielmehr über die "Auslandsberührung": Zitat:
Quelle: http://www2.blja.bayern.de/themen/adoption/auslandsberuehrung/index.html Fragen: Hat jemand Erfahrung mit Stiefkindadoption in einer binationalen (D/RUS) Ehe? Wo bekomme ich Infos über Zustimmungserfordernisse zu einer Stiefkindadoption in Russland? Gruß, mcgrasi fons' [edit]dt. Ausländerrecht spielt da kaum ne Rolle eher Personenstandsrecht. Daher hierher geschoben[/edit] |
Titel: Re: Stiefkindadoption mit Auslandsberührung (Russland) Beitrag von mcgrasi am 03.04.2012 um 18:18:23
Update - Mail vom Landesjugendamt, Inhalt kurz zusammengefasst:
Nach den 2 Jahren geht es auch ohne russische Papiere, Stiefkindadoption wäre nach dt. Recht gültig. Für Rechtssicherheit bzgl. der russischen Seite bei der zuständigen Stelle die Genehmigung für die Stiefkindadoption vorher einholen. |
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