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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Art und Legalisation von Personenstandsdokumenten
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Beitrag begonnen von Gerald White am 19.03.2012 um 11:49:25

Titel: Art und Legalisation von Personenstandsdokumenten
Beitrag von Gerald White am 19.03.2012 um 11:49:25
Ich habe meine Geburtsurkunde ins Deutsche übersetzt, und der Nachweis, dass ich nicht schon mit jemand anderem verheiratet. Dieser Nachweis wird genug oder noch brauche ich eine Botschaft oder ein Konsulat, eine offizielle Bescheinigung erhalten, dass ich bin unverheiratet und eine solche Bescheinigung nicht in meinem Land gibt.

Titel: Re: Art und Legalisation von Personenstandsdokumenten
Beitrag von schweitzer am 19.03.2012 um 12:23:19
Ich habe Dir einen eigenen thread gebastelt und ihm auch einen halbwegs treffenden Titel verpasst. (Ist besser als sich an fremde Sachverhalte anzuhängen).

Ganz klar ist Deine Fragestellung nicht - ich schätze aber, dass es um die Art/Form der Unterlagen geht, die man braucht, um als US-Bürger in Deutschland zu heiraten - richtig?


=schweitzer=

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