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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Remonstration
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Beitrag begonnen von maura am 15.03.2012 um 07:27:22

Titel: Remonstration
Beitrag von maura am 15.03.2012 um 07:27:22
hallo @ all,
aus reinem Interesse hier mal die frage :
wie Remonstriert man nach abgelehntem Familienzusammenführung Visum richtig ??
jemand den ich entfernt kenne sagte mir das die Familienzusammenführung wegen des Verdachts der Scheinehe
abgelehnt wurde.
nachdem die Ehefrau noch einmal mit der deutschen Botschaft telefonierte, sagte man ihr am Telefon sie könnte sich als Ehefrau auch um die Remonstration kümmern.
nach dem Telefonat hat sie eine Mail an die deutsche Botschaft geschickt, mit der Information zu Remonstrieren.
ich habe aber aus einigen beiträgen , die ich hier gelesen habe das es soo einfach nicht ist, das man schon vorher beweise sammeln sollte das es eine Schutzeswerte ehe ist und das man vor allem Fehler in der Remonstration vermeiden sollte.
wie Remonstriert man denn nun richtig ?

Titel: Re: Remonstration
Beitrag von Muleta am 15.03.2012 um 07:43:06
bei Ablehnung wegen Scheinehe ist eine Remonstration meistens nicht sinnvoll, weil aussichtslos.

Wenn eine Remo gemacht wird, dann sollten darin die Gründe stehen, weshalb die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Dies lässt sich bei einem Scheineheverdacht aber in der Regel erst mit einer Akteneinsicht ermitteln und die gibt's erst im Klageverfahren. Hat z.B. eine gleichzeitige Befragung stattgefunden und sind dabei Widersprüche aufgetreten, dann wird man das für eine erfolgreiche Remo einfach nicht genau genug erfahren.

In solchen Fällen ist die Remo dann eine Zeitverschwendung, weil man sie gar nicht "richtig" machen kann. Es sollte daher gleich die Klage am VG Berlin angestrebt werden.

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