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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschliessung in Kosovo
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Beitrag begonnen von drini23 am 17.02.2012 um 03:00:59

Titel: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 17.02.2012 um 03:00:59
Ich habe auch einige Frage bezüglich Eheschliessung in Kosovo.

Ich hab ein kosovarischen pass und habe vor in kosovo meine verlobte zu heiraten.
Jetzt meine Fragen:
1. Brauche ich hierfür irgendwelche Papiere aus Deutschland?
2. Wird die kosovarische Heiratsurkunde in Deutschland problemlos anerkannt und wenn ja, was muss ich tun um den Antrag für FZF zu stellen?

Muss ich dann den Antrag hier in Deutschland stellen oder kann das meine verlobte in Kosovo machen?

Fragen über frage. Für jede Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von schweitzer am 17.02.2012 um 08:18:38

drini23 schrieb am 17.02.2012 um 03:00:59:
1. Brauche ich hierfür irgendwelche Papiere aus Deutschland?


Das wird am sichersten und konkretesten das zuständige kosovarische Standesamt beantworten können. Erkundigt Euch dort.


drini23 schrieb am 17.02.2012 um 03:00:59:
2. Wird die kosovarische Heiratsurkunde in Deutschland problemlos anerkannt und wenn ja, was muss ich tun um den Antrag für FZF zu stellen? Muss ich dann den Antrag hier in Deutschland stellen oder kann das meine verlobte in Kosovo machen? 


Nach der Heirat muss Deine Frau ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs bei der Deutschen Botschaft in Prishtina beantragen. Was dazu vorzulegen/nachzuweisen ist, ist hier nachzulesen. - Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse muss regelmäßig mittels A1 - Sprachzertifikat des Goetheinstituts erfolgen. - Da Du selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast, ist außerdem im Rahmen des Visaverfahrens hinreichende und nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen (durch entsprechende Belege über Dein Erwerbseinkommen, auftretende Mietkosten usw.)

Weitere Informationen gibt es hier (Das Visaantragsformular ist der "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis") bzw. durch die ABH an Deinem Wohnort/dem Ort, wo Ihr künftig gemeinsam in ehelicher Lebensgemeinschaft wohnen wollt.

Nachdem Deine Partnerin mit dem erforderlichen Visum nach Deutschland eingereist ist, müsst Ihr die Ehe beim Einwohnermeldeamt anmelden (Vorlage Eurer Pässe, sowie der beglaubigten/legalisierten und übersetzten Eheurkunde) - sodann kann sie ihre AE bei der ABH beantragen.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)


=schweitzer=

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von zeshkanja am 17.02.2012 um 09:25:43
zur heirat im kosovo benötigst du / ihr in der regel

Geburtsurkunde
meldebescheinigung
ehefähigkeitszeugniss ( was du dafür benötigst, erfährst du bei deinem standesamt . ist wohl echt unterschiedlich )

deine deutschen unterlagen müssen ins kosovarische / albanische übersetzt werden.

mein mann brauchte zusätzlich eine familienbescheinigung ( also wo mutter und vater evtl noch geschwister draufstehen )

alles in allem hat dies bei uns nicht allzu lange gedauert. wären da nicht die 2 wöchige postzeit gewesen. im kosovo hat er alles sofort erhalten und hier in dtl hat das efz am längsten gedauert - das waren 2 arbeitstage. selbst die übersetzungen waren in wenigen stunden erledigt.

aber das kann dir wirklich nur das standesamt richtig und verbindlich beantworten, was ihr wirklich benötigt. es ist allerdings nicht allzu schlimm und viel.

unsere heiratsurkunde wurde hier sofort anerkannt, ohne irgendwelche probleme - die ist ja auch international ( englisch, serbisch, albanisch ). von daher muss die nicht mal übersetzt sein. ich hatte bei der urkunde die ich hier vorgelegt hatte, nicht mal einen apostillstempel drauf und es ging trotzdem.

den antrag zur FZF muss deine frau in pristina stellen. ihr / sie muss aber sehr früh dort sein, sonst steht man ewig. grade auch vor feiertagen oder ferien. ziemlich gegenüber gibt es ein kaffee / restaurant, wo es ein kleines übersetzerbüro gibt. die helfen ihr / euch auch gerne bei diesen anträgen. machen fotos, kopien und alles was die in der botschaft eben benötigen.
mein mann durfte nur alleine rein, wir mussten draussen verbleiben. er wurde drinnen auf deutsch direkt befragt - der evtl deutschtest? er musste demzufolge kein A1 zertifikat vorlegen. da deine frau ja auch deutsch spricht, wird dieses dann sicher auch nicht verlangt.

nur zur randinfo.

antrag am 11.11. abgegeben und mitte april hatte er sein visum. das längste dort war aktenanforderung der alten ABH, weil er schon mal in dtl war. ansonsten sind sie super nett dort, sagte er. ich hatte nur mailkontakt.

wichtig ist auch, das deine frau dir unbedingt eine vollmacht ausstellt, das du z.b hier in dtl in der sache tätig sein darfst.

viel glück.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 17.02.2012 um 12:46:23
Hallo Schweitzer
Besten Dank für dein Antwort

Ich habe es soweit verstanden, nun ist mir wichtig zu wissen, wie die rheienfolge ist, wie, wer was zu tun hat?

Ich habe es so verstanden das nach der Eheschlissung, meine Frau dann bei der Deutsche Botschaft in Prishtina den Antrag zum Ehegattennachzug stellen muß?

Was muß ich in der Zeit hir tun? Soll ich mich dann bei der ABH melden und den sagen das ich geheiratet habe? Ich habe soweit meine Unterlagen zusammengestellt ( Arbetitsvertrag, Mietvertrag und die letzen drei Lohnabrechnungen ) muss ich nicht so eine Art "Einladung schicken? Wenn ja, muss ich das bei der ABH beantragen oder kann ich das selbst formlos machen? Benötigt meine Verlobte meine o.g Unterlagen dort?

Ich hoffe, das ich mich mit meine fragen nicht wiederhole, ehrlich gesagt, hab mir das ganze etwas einfacher vorgestellt.

@zeshkanja danke für deine Antwort
Ich glaube das Unterschied liegt darin das ich keine Deutsche sondern die Kosovarische Staatsangehörigkeit besitze. Meine Freundin hat mir eben berichtet, das ich keine Unterlagen aus Deutschland benötige, lediglich den Kosovarsichen Ausweis oder Pass und eine Besheinigung aus den Kosovo das ich nicht verheiratet bin bzw war sowie zwei Trauzeuge.

Ich muss mich noch andersweitig erkundigen, kann mir nicht erlauben dorthin zu fliegen und dann fehlt mir irgend was

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von schweitzer am 17.02.2012 um 13:06:31

drini23 schrieb am 17.02.2012 um 12:46:23:
Ich habe es so verstanden das nach der Eheschlissung, meine Frau dann bei der Deutsche Botschaft in Prishtina den Antrag zum Ehegattennachzug stellen muß?


Richtig.


drini23 schrieb am 17.02.2012 um 12:46:23:
Was muß ich in der Zeit hir tun? Soll ich mich dann bei der ABH melden und den sagen das ich geheiratet habe?


Nein, das musst Du nicht.  - Im Rahmen des Visaverfahrens Deiner Frau wird die ABH beteiligt. - Dazu werden die Visaunterlagen (nach Antragstellung durch Deine Frau) von der deutschen Botschaft über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die ABH versandt. Sind sie dort eingegangen, wird Dich die ABH anschreiben und einladen. Was Du zu diesem Termin mitbringen sollst, wird die ABH Dir mitteilen. - Zum Termin folgt dann in der Regel ein Abgleich von Daten, man wird Dich befragen, ob es tatsächlich Deine Absicht ist, mit Deiner Frau eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu begründen. Man wird prüfen, ob Dein Einkommen ausreichend ist, Euren Lebensunterhalt zu sichern.

Das wars dann auch schon für Dich. - Die ABH entscheidet dann, ob sie dem Visaantrag Deiner Frau ihre Zustimmung gibt und sendet die Unterlagen und ihr Votum zurück an die Deutsche Botschaft nach Prishtina. Die hat dann das letzte Wort. - Wird dem Visaantrag stattgegeben, erhält Deine Frau die entsprechende Information und kann in der Folge mit dem gültigen Visum nach Deutschland einreisen.

Alles Weitere geht dann so, wie ich es schon beschrieben habe.

Sollte es zwischenzeitlich neue Fragen geben oder sich etwas ereignen, was Du nicht einzuordnen weißt, dann frage gern hier in diesem thread weiter.

Ich wünsche Euch, dass alles möglichst schnell und ohne Komplikationen laufen wird.


=schweitzer=

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 17.02.2012 um 15:01:46
Hallo Schweitzer eine Frage hab ich noch:

wir beabsichtigen anfang April Standesamtlich in Kosovo zu heiraten. Die Hochzeit ist erst ende Juli. Ab welchen Zeitpunkt sollten wir deine Meinung nach den Antrag zum Ehegatennachzug stellen? 

Ich würde mir natürlich wünschen das meine Frau direkt nach der Hochzeit mit nach Deutschland kann. So habe ich zumindest geplannt. Vielleicht haut das irgendwie hin  :)


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von Saxonicus am 17.02.2012 um 15:26:35

drini23 schrieb am 17.02.2012 um 15:01:46:
Ab welchen Zeitpunkt sollten wir deine Meinung nach den Antrag zum Ehegatennachzug stellen?

Nachdem Ihr verheiratet seid, vorher ist man noch kein Ehegatte.

Bei der Antragstellung das Deutschzertifikat nicht vergessen.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 10.05.2012 um 23:14:29
Guten abend zusammen.

Ich hab jetzt das ganze Procedur hinter mir, hab in kosovo standesamtlich geheiratet. Hier aus Dutschland hab ich nur ein Aufenthaltsbescheinigung benötigt ( so ne art meldebescheinigung )

Ich hätte jetzt noch das eine oder andere Frage? Ich bedanke mich schon im Voraus für eure mithilfe.

Meine Frau hat jetzt eine Termin für den Sprachtest (A1) gemacht, die ist erst am 6.Juni. Ihr wurde gesagt ( obwohl sie ziemlich gut Deutsch spricht ) das sie verpflichtet ist, an einem zwei wöchigen Sprachkurs teilzunehmen ( 105 Euro für zwei Wochen intensiv-unterricht) Meine Frage ist, hat jemand von euch so einen Kurs besuchen müssen? Ist das in der Regel Pflicht?

Für diesen Apostel Stempel auf unsere Heirats und Geburtstagsurkunde müsste Sie erst auch ein Termin machen, die ist am 18 Mai. Da Sie mein Nachnamen angenommen hat, muss sie ihren Ausweis und den Pass neu beantragen.

Weiss jemand ob Sie ohne den Sprachtest den Antrag für Visium stellen kann?
Muss ich jetzt in diese Zeit irgendwas in Deutschland tun, evtl bei Amt melden und den bescheid geben das ich geheiratet habe??

Besten Dank
Gruß
Drini


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von sailor am 11.05.2012 um 04:40:33

drini23 schrieb am 10.05.2012 um 23:14:29:
Meine Frau hat jetzt eine Termin für den Sprachtest (A1) gemacht, die ist erst am 6.Juni. Ihr wurde gesagt ( obwohl sie ziemlich gut Deutsch spricht ) das sie verpflichtet ist, an einem zwei wöchigen Sprachkurs teilzunehmen ( 105 Euro für zwei Wochen intensiv-unterricht) Meine Frage ist, hat jemand von euch so einen Kurs besuchen müssen? Ist das in der Regel Pflicht?


Das ist völliger Unsinn, die Prüfung kann ohne jeden Kursbesuch abgelegt werde.

Wenn das beim Goethe Institut vor Ort wirklich so gesagt wurde, solltet ihr euch bei der Zentrale des GI in München und beim Bürgerdienst des AA in Berlin beschweren.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von TaBe am 11.05.2012 um 12:56:21
Bei dieser Sprachschule (mir fällt der Name im Moment nicht ein) in Prishtina, die die Kurse und Prüfungen für das Goetheinstitut durchführt, muss man hart sein.
Die haben leider allzu - nicht böse sein  ;) - kosovarische Gebaren. Mein Mann sollte damals auch den Kurs besuchen, Bücher kaufen usw. Wenn man genug locker macht, besteht man den Test auch auf jeden Fall  ::) ;) ;)

Die Botschaft weiß dies aber mittlerweile und prüft nochmal, ob das Zertifikat zu recht gegeben wurde.

Deine Frau soll sich durchsetzen, evtl. hat sie männliche Verwandte, die mit ihr da zur Anmeldung gehen können.

Ich habe seinerzeit dem Goetheinstitut die Zustände mitgeteilt, leider meinten die nur, ich solle mich bei evtl. Nichtbestehen der Prüfung noch mal melden. Mein Mann konnte auch sehr gut deutsch, hat hier innerhalb von 10 Wochen B1 bestanden, es wäre also sehr komisch gewesen, wenn er nicht bestanden hätte.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 11.05.2012 um 14:19:42

drini23 schrieb am 10.05.2012 um 23:14:29:
Weiss jemand ob Sie ohne den Sprachtest den Antrag für Visium stellen kann?

einen Antrag kann man immer stellen, auch ohne die Voraussetzungen zu erfüllen (dumm ist nur, dass man den Antrag dann auch schnell ablehnen kann)

Wenn sie wirklich gut Deutsch kann, dann kann sie bei der Vorsprache in der AV diese Deutschkentnisse zeigen und die Leute dort davon überzeugen, dass sie deutsch kann.
Dafür müsste sie aber wirklich besser deutsch sprechen, als gefordert.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 11.05.2012 um 14:27:38
Vielen Dank für eure Mithilfe. Ohne euch wäre meine Frau um 105 Euro ärmer  :)

Hab in der tat bei GI angerufen und dort den Sachverhalt erklärt, die haben mir bestätigt das es kein Pflicht ist so einen Kurs zu besuchen. Draufhin ist meine Frau dorthin gefahren und hat sich beschwert. Ihr würde gesagt das es für Sie besser wäre so einen Kurs zu besuchen damit Sie richtig auf die Prüfung vorbereitet wird, und es würde an Ihr liegen ob Sie den Kurs besucht oder nicht.

Jetzt nochmal die Frage. Kann meine Frau ohne die A1 Zertifikat den Antrag für Visium stellen? Ist diese Zertifikat im Deutsch ausgestellt oder muß man diese auch übersetzen bzw beglaubigen lassen? Im Endefekt haben wir die ganze Unterlagen zusammen, ist es möglich die Zertifikat bei der Botschaft nachzureichen?

Nochmlas besten Dank


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von grisu1000 am 11.05.2012 um 14:35:12

TaBe schrieb am 11.05.2012 um 12:56:21:
Ich habe seinerzeit dem Goetheinstitut die Zustände mitgeteilt, leider meinten die nur, ich solle mich bei evtl. Nichtbestehen der Prüfung noch mal melden. 


Steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn die Hauptverwaltung des GI auch hier gleichgültig ist, kann man auch mal an den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages schreiben. Die Genehmigen nämlich den größten Teil  des Haushaltes des GI und wollen sicherlich kein "kosovarische Gebaren" dort haben.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 11.05.2012 um 14:46:35

drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
Kann meine Frau ohne die A1 Zertifikat den Antrag für Visium stellen?

ja, kann sie --- aber wenn sie keine einfachen Deutschkenntnisse nachweist (und diese sind Voraussetzung), kann der Antrag schnell abgelehnt werden.


drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
Ist diese Zertifikat im Deutsch ausgestellt oder muß man diese auch übersetzen bzw beglaubigen lassen?

die Zertifikate, die ich kenne, sind alle auf Deutsch.


drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
ist es möglich die Zertifikat bei der Botschaft nachzureichen?

frag doch die Botschaft --- oft ist es möglich (wobei ich selber nicht verstehe, warum man alles tröpfchenweise abgeben will).
Das macht die Bearbeitung nicht einfacher.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 11.05.2012 um 15:01:44
Besten Dank Erne

Wir warten dan lieber mit den Antrag bis zum 6. Juni ab, bis Sie den A1 Zertifikat in der Hand hält. Wir haben unsere Hochzeit ende Juli, und ich war wohl zu optimistisch das wir bis dahin alles erledigt haben, so das wir dann mitte August gemeinsam nach Deutschland reisen können.

Wie ich das so sehe haben wir erst 20 % der Arbeit getan, da kommt wohl einiges auf mich zu  >:(

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von shpresa am 12.05.2012 um 10:30:46
ein sprachkurs? mein mann spricht ja auch gut deutsch. beim antrag abegeben wurde er bereits auf deutsch befragt und er musste keinen kurs von der botschaft aus machen. hier in dtl muss er auch keinen machen, weil die sprachkenntnisse vorhanden sind. kann ich grade gar nciht verstehen,d as die sowas verlangen?  :o

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 12.05.2012 um 10:58:57

shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
hier in dtl muss er auch keinen machen, weil die sprachkenntnisse vorhanden sind.

und inwiefern haben die Sprachkenntnisse Deines Mannes was mit dem TS und ihrem Mann zu tun?

Fakt ist: für FZF muss man "einfache" Deutschkenntnisse nachweisen. Am einfachsten ist das mit einem A1 Zertifikat, ggf. kann man, wenn man gut spricht, direkt in der Botschaft "zeigen", dass man deutsch kann.


shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
musste keinen kurs von der botschaft aus machen

einen Sprachkurs fordert eine Botschaft niemals.
Der ist es egal, wo man deutsch lernt.


shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
kann ich grade gar nciht verstehen,d as die sowas verlangen?


wer verlangt was? Wie gesagt, die Botschaft verlangt das nicht ... verwirre bitte nicht weiter.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 22.05.2012 um 22:41:18
Guten Abend zusammen,

hin und wieder tauchen mir irgendwelche fragen auf, finde toll das einem hier so schnell geholfen wird.

meine frau hat die A1 Prüfung am 6. Juni ich hab in der zeit ein paar tage frei und hab überlegt dorthin zu fliegen und gemeinsam mit meine Frau den Antrag bei der AV zu stellen.

Ist das ein Vorteil wenn ich gemeinsam mit meine Frau dorthin gehe, oder spielt das eher keine Rolle bezüglich der Visiumvergabe?


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von fons am 22.05.2012 um 22:43:36
Fraglich ist, ob du überhaupt mit rein darfst. Das ist oft
nicht möglich/erlaubt.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 22.05.2012 um 22:53:18
oh wirklich, daran hab ich gar nicht gedacht

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von fons am 22.05.2012 um 22:56:45
Is wohl auch recht unterschiedlich je nach Land. Vlt. bekommste
ja noch konkrete Erfahrungswerte . . .

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von shpresa am 23.05.2012 um 16:28:22
in pristina durfte mein mann alleine rein, wir durften nicht mit rein, warum auch immer.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von shpresa am 23.05.2012 um 16:31:17

erne schrieb am 12.05.2012 um 10:58:57:
einen Sprachkurs fordert eine Botschaft niemals.
Der ist es egal, wo man deutsch lernt.


wer verlangt was? Wie gesagt, die Botschaft verlangt das nicht ... verwirre bitte nicht weiter.



sorry das war nicht meine absicht und ich meinte auch nicht die botschaft sondern die ABH. tut mir wirklich leid, wollte nicht verwirren.   :-X :-/

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 29.05.2012 um 19:03:39
Hallo zusammen,

Hoffe das ich mich nicht wiederhole, 1-2 fragen habe ich noch ::).
Mir geht es darum, die richtige rheienfolge zu halten.

Muss meine Frau sich erstmal bei der Botschaft persönlich vorstellen ( lt diesen Merkblatt Erteilung eines Visium für Ehegattennachzug/ Eheschliessung) und folgende Dokumente mit bringen ?

- 2 Antragsformulare
- 3 biometrigfähgie Passbilder
- Reisepass
- Familienzertifikat
- Merkblatt für Visum

ist das richtig so?

Wird Sie dann einen Termin bekommen um folgende Unterlagen mit zu bringen?
- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' (nicht älter als 6 Monate)
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels

- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse

Ist das die richtige reihenfolge?

Besten Dank



Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 29.05.2012 um 20:56:21
Ich weiss nicht, wie es speziell bei "ihrer" Botschaft gemacht wird, aber üblich ist, einen Termin für die Antragstellung auszumachen und dann mit allen Unterlagen zum Termin zu kommen um da den Antrag zu stellen (abzugeben).


drini23 schrieb am 29.05.2012 um 19:03:39:
sich erstmal bei der Botschaft persönlich vorstellen


Diese "persönliche Vorstellung" ist ggf. schon der Termin, da sollte sie alle unterlagen vorbereitet dabei haben.


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von Zeno am 29.05.2012 um 21:13:28
@Drini
Ich nehme an, dass ihr den Antrag in Pristina stellt?

Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung gilt für beide Ehegatten ein
Mindestalter von 18 Jahren.
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:
- zwei vollständig ausgefüllte
und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- drei biometriefähige Passfotos
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
- Familienzertifikat (nicht älter als sechs Monate)
- dieses Merkblatt http://www.pristina.diplo.de/contentblob/1566678/Daten/1498618/MerkblattEhegattennachzug.pdf

[b]Für Ehegattennachzug:

- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' (nicht älter als 6 Monate)
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse




Und mit dem - Nachweis elementarer Deutschkenntnisse sollte dann das A1-Zertifikat bei der Antragstellung vorliegen. Es sei denn, sie kann bereits gut deutsch sprechen.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 31.05.2012 um 01:21:21
@erne
hab ich das so verstanden, das man alles in einem Termin machen kann, wenn die Unterlagen komplett sind?

@zeno
Ja der Antrag wird in Prishtina gestellt.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 31.05.2012 um 12:44:12

drini23 schrieb am 31.05.2012 um 01:21:21:
das man alles in einem Termin machen kann, wenn die Unterlagen komplett sind?

ja, kann man.

Wenn die AV oder die ABH noch offene Fragen hat, dann wird man informiert und muss ggf. noch mal vorbeikommen ...

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 27.06.2012 um 00:13:50
Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute diese A1 Zertifikat bekommen und morgen wird Sie den Antrag für die FZF bei der Botschaft in Prishtina stellen. Wir haben mitte April standesamtlich geheiratet und die Hochzeit wird erst ende Juli stattfinden. Ich habe irgendwo gelesen das man evtl nach Hochzeitsfotos gefragt wird und das man da welche vorlegen muss? Unser Hochzeit ist aber erst im Juli, könnte das für uns problematisch werden?

Was sollte sie sagen wenn Sie morgen mit diese Frage komfrontiert wird?

besten dank für eure hilfe, wir würden hier bis jetzt top informiert.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von fons am 27.06.2012 um 00:38:40

drini23 schrieb am 27.06.2012 um 00:13:50:
Was sollte sie sagen wenn Sie morgen mit diese Frage komfrontiert wird?


Eben wie es ist.

Dass es nur eine Heirat rein förmlich ist und die Feier
erst noch stattfindet. Is doch nachvollziehbar. Wozu
was erfinden?!

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 27.06.2012 um 00:45:57
Nein wir wollen auch nichts erfinden, mir ging es um diese evtl Frage nach der Hochzeitsfotos und die werden wir erst ende Juli haben. Nicht das der Antrag bis dahin liegen bleibt und nicht bearbeitet wird, das ist meine sorge gewesen.

Vielen Dank trotzdem

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von fons am 27.06.2012 um 00:53:13
an dem solle es nich scheitern, wenn sonst keine Haken
im Dickicht ersichtlich sind . . .

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 30.06.2012 um 03:23:54
So, der Antrag ist gestellt. Sie wurde auch gefragt ob es eiine Hochzeit stattgefunen hat, und wenn nicht, wann es staatfinden wird? Jetzt weiss ich nicht ob das schlau war, meine Frau hat den SB auf den Ort, Datum und Zeit unser Hochzeit hingewissen und ihn persönlich eingeladen.  :o

Wie lange dauert es in der Regel, bis man von der ABH informiert bzw eingeladen wird?

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 30.06.2012 um 09:17:08

drini23 schrieb am 30.06.2012 um 03:23:54:
Wie lange dauert es in der Regel, bis man von der ABH informiert bzw eingeladen wird?


vielleicht 1-3 Wochen .... und wenn der SB plötzlich krank wird, dann evtl. länger.
oder aber auch nie und die ABH stimmt zu, ohne dich zu fragen.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 30.06.2012 um 14:14:50

erne schrieb am 30.06.2012 um 09:17:08:
oder aber auch nie und die ABH stimmt zu, ohne dich zu fragen.


Ehrlich, gab es solche Fälle? Das wäre natürlich Top.
Mein Problem ist das ich vom 16-30 Juli nach Kosovo fliege, die Hochzeit steht bevor, nicht das die mich genau in dieser Zeit einladen.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von reinhard am 30.06.2012 um 14:18:31
Du kannst ja heute eine Mail an die ABH schicken, in der Du darauf hinweist:
1) dass ein Visumverfahren läuft
2) wann Du nicht da bist.

Dadurch kann sich das ganze Verfahren auch verzögern, wenn sie Dich einladen wollen und es dann erst im August klappt. Aber das musst Du dann entscheiden.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 30.06.2012 um 15:18:57

drini23 schrieb am 30.06.2012 um 14:14:50:
Ehrlich, gab es solche Fälle?


ja .... (aber ich würde nicht damit rechnen ... es ist halt möglich)

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 01.07.2012 um 01:42:14

reinhard schrieb am 30.06.2012 um 14:18:31:
Du kannst ja heute eine Mail an die ABH schicken, in der Du darauf hinweist:
1) dass ein Visumverfahren läuft
2) wann Du nicht da bist.


Ich warte die nächsten 10 Tagen ab, falls da nichts kommt, schicke ich entweder ein Email oder gehe persönlich dahin. Den Abteilungsleiter meiner ABH kenn ich persönlich ganz gut.


*


erne schrieb am 30.06.2012 um 15:18:57:
ja .... (aber ich würde nicht damit rechnen ... es ist halt möglich)


Nein, ich rechne auch nicht damit, war nur überrascht das das möglich ist. Danke


schweitzers [edit] Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.[/edit]

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 13.07.2012 um 00:49:33
So, einladung von ABH erhalten, das ging ja ganz schnell.
Die letzen Lohnabrechnungen mit bringen und das wars.

Ist das üblich? ich dachte die verlangen etliche Dokumente.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von schweitzer am 13.07.2012 um 08:01:55

drini23 schrieb am 13.07.2012 um 00:49:33:
Ist das üblich? ich dachte die verlangen etliche Dokumente.


Nö, manchmal sind die Behörden auch gar nicht soooo "gierig".  ;)

Insbesondere, wenn eine Vorprüfung ergeben hat, dass ansonsten alles soweit in Ordnung ist, MUSS ja nicht mehr Bürokratie gemacht werden als nötig - in aller Regel haben auch die Behörden ein Interesse daran, eine Sache so schnell und wenig aufwändig wie möglich zu bearbeiten.

Viel Glück!


=schweitzer=


Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 06.08.2012 um 11:25:38
hallo zusammen.

wollte kurz hier mitteilen das es bei uns alles wunderbar geklappt hat. Meine frau hat innerhalb ein Monat nach Antragstellung das Visium bekommen und ist seit Samstag hier.

Kann jemand mir sagen was ich als erstes tun sollte?
Bei einwohneramt, um sie anzumelden?

Herzlichen Dank an euch allen, ihr habt uns sehr viel geholfen.



Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von Bayraqiano am 06.08.2012 um 11:28:31
Genau, erstmal die Anmeldung beim Meldeamt. Danach macht ihr einen Termin bei der ABH, um die AE zu beantragen.

Dann kannst du auch zu den restlichen Behörden (Krankenkasse, Finanzamt, Jobcenter etc..)

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 05.10.2012 um 02:01:48
Hallo zusammen,


ich melde mich nochmals hier da ich noch ein zwei fragen habe.

Meine Frau hat die AE erteilt bekommen und diese für 1 Jahr. Jezt hab ich hier erfahren das diese in der Regel für 3 Jahre erteilt wird. Wenn ich jetzt da nochmal vorspreche, besteht dann die möglichkeit das man Ihr die AE für drei Jahre erteilt?

Was passiert wenn ich in den nächsten Monaten ( was ich natürlich nicht hoffe ) Arbeitslos werde, würde man dan Ihr den AE verweigern?

Zusätzlich würde mich mal interessieren, ob wir der ABH mitteilen müssen das meine Frau in den Integrationskurs teilnimmt und wenn es soweit ist, das sie die Prüfung bestehet (B1) ob wir diese bei der ABH vorlegen müssen?

Sie wurde in den 5. Modul eingestuft, den Sie gerade beendet hat. Anfang Dezember findet die Prüfung statt.

Wofür gibt es eigentlch die B2 und C1 Zertifikate?

Besten Dank

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von erne am 05.10.2012 um 11:24:22

drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:
Wenn ich jetzt da nochmal vorspreche, besteht dann die möglichkeit das man Ihr die AE für drei Jahre erteilt?

sie hat bereits die AE in Händen ... die Chance, da was zu ändern ist nahe NULL, du kannst dir dir Mühe sparen.


drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:
Was passiert wenn ich in den nächsten Monaten ( was ich natürlich nicht hoffe ) Arbeitslos werde, würde man dan Ihr den AE verweigern?

"veweigern" geht ja nicht mehr, da sie die AE ja schon hat
"Meine Frau hat die AE erteilt bekommen "


drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:
Zusätzlich würde mich mal interessieren, ob wir der ABH mitteilen müssen das meine Frau in den Integrationskurs teilnimmt

WEnn sie zum Integrationskurs verpflichtet wurde: ja


drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:
Wofür gibt es eigentlch die B2 und C1 Zertifikate? 

na für entsprechende Kentnisse der deutschen Sprache.
(sie sind aber ausländerrechtlich nicht mehr relevant ... relevant ist z.B. B1 bei Verlängerung der AE, wenn zum I-Kurs verpflichtet wurde)

Wenn man studieren will, dann werden weiterführende Kentnisse und deren Nachweise interessant, ggf. auch für Arbeitgeber etc.



Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 05.10.2012 um 11:57:59
OK danke, da werde ich mir die Mühe sparen.

Wie ist es dann , wenn´s zu eine Verlängerung der AE kommt, wird sie dann um 3 Jahre verlängert? Was passiert im falle meine Arbeitslosigkeit? Wird das dann nicht verlängert?

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von Bayraqiano am 05.10.2012 um 12:13:58

drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:
Jezt hab ich hier erfahren das diese in der Regel für 3 Jahre erteilt wird.

Das würde nur für die Ehegatten von Deutschen gelten (und daran halten sich nicht alle ABHen bzw. es gibt davon abweichende Erlasse). Da du aber Ausländer bist, gilt Nummer 30. 0. 11 der Verwaltungsvorschriften:

Aufgrund der akzessorischen Verknüpfung
zum Aufenthaltsrecht des Stammberechtigten
(§ 27 Absatz 4, vgl. Nummer 27.1.3 und 27.4)
darf die Geltungsdauer der einem Ehegatten
erteilten Aufenthaltserlaubnis die Geltungsdauer
der Aufenthaltserlaubnis des im Bundesgebiet
lebenden Ausländers nicht überschreiten.
Die Vorschriften über Geltungsdauer und
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind zu
beachten. Soweit es danach möglich ist, wird die
Aufenthaltserlaubnis i. d. R. für ein Jahr erteilt
und dann i. d. R. um jeweils zwei Jahre verlängert,
bis die Voraussetzungen für die Erteilung
einer Niederlassungserlaubnis gemäß
§ 9 vorliegen. Soweit kein anderer Aufenthaltsgrund
besteht, kann die einem Ehegatten erteilte
Aufenthaltserlaubnis im Falle der Aufhebung
der ehelichen Lebensgemeinschaft nur
nach Maßgabe des § 31 verlängert werden (siehe
hierzu insbesondere auch Nummer 31.0.1). Bei
Ehegatten von türkischen Arbeitnehmern ist zu
berücksichtigen, ob sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
nach Artikel 6 oder 7 ARB 1/80
erlangt haben.


drini23 schrieb am 05.10.2012 um 11:57:59:
Wie ist es dann , wenn´s zu eine Verlängerung der AE kommt, wird sie dann um 3 Jahre verlängert? 

Siehe oben. Wenn sie nach §44a AufenhtG zum Integrationskurs verpflichtet wurde, gibt es - solange sie diesen nicht erfolgreich mit B1 abgeschlossen hat - nicht mehr als ein Jahr.


drini23 schrieb am 05.10.2012 um 11:57:59:
Was passiert im falle meine Arbeitslosigkeit? Wird das dann nicht verlängert?

Das wäre dann eine Ermessensentscheidung der ABH, sie kann die AE dann auch weiterhin verlängern.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 20.02.2013 um 16:40:31
Meine Frau hat mitlerweile die Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und somit die B1 Zertifikat erworben.

Meine Fragen: Müssen wir das der ABH dies jetzt schon mitteilen oder sollen wir warten bis zur verlängerung der AE?

Hat jemand gehört wegen Kostenrückerstattung im falle eines erfolgreichen Abschlusses? Schliesslich haben wir 3X120 euro für den Integrationskurs und 1x 75 Euro für den Orientierungskurs bezahlt.

Besten Dank

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von Bayraqiano am 20.02.2013 um 17:10:48

drini23 schrieb am 20.02.2013 um 16:40:31:
Müssen wir das der ABH dies jetzt schon mitteilen oder sollen wir warten bis zur verlängerung der AE?

Ihr braucht das jetzt nicht der ABH mitzuteilen. Bei der nächsten Verlängerung sollte deine Frau aber die Bescheinigung dabei haben, damit sie nicht wieder nur ein Jahr bekommt.


drini23 schrieb am 20.02.2013 um 16:40:31:
Hat jemand gehört wegen Kostenrückerstattung im falle eines erfolgreichen Abschlusses?

Siehe: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-031_antrag-rueckerstattung-kostenbeitrag_pdf.pdf?__blob=publicationFile mit Kopie des B1-Zertifikats an das BAMF schicken, dann gibt es die Hälfte der Kosten zurück.

Titel: Re: Eheschliessung in Kosovo
Beitrag von drini23 am 20.02.2013 um 18:01:06
super vielen Dank für die schnelle Hilfe

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