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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Kindergeld für anerkannten Flüchtling
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Beitrag begonnen von Kata am 31.01.2012 um 11:59:36

Titel: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von Kata am 31.01.2012 um 11:59:36
Hallo allerseits,

folgender Fall beschäftigt mich gerade: volljähriger anerkannter Flüchtling aus Afghanistan, Vater verstorben, Mutter lebt in Afgh.,  wohnt in eigenem Haushalt und sollte KG beantragen.
Telefonisch wurde von der Familienkasse  gesagt, das der Antrag abgelehnt wird, u.a. weil seine Eltern nicht-EU-Bürger seien.
Ist es so in Ordnung?
Er ist Schüler, hat Bafög beantragt und das Jobcenter behauptet, er könnte Anspruch auf KG haben.

Noch eine Frage: sollte das KG abgelehnt werden, kann das Bafög höher ausfallen?
Ich lauere auf eure Antworten.
K.

Titel: Re: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von schweitzer am 31.01.2012 um 12:15:42

Kata schrieb am 31.01.2012 um 11:59:36:
Telefonisch wurde von der Familienkassegesagt, das der Antrag abgelehnt wird, u.a. weil seine Eltern nicht-EU-Bürger seien. Ist es so in Ordnung? 


Diese Begründung ist absoluter Quatsch und würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Es sind keinesfalls nur ausländische Kinder von EU-Bürgern KG-berechtigt.

Schwierig könnte hier allerdings sein, dass der einzige verbliebene Elternteil sich im Ausland befindet.

Das Kindergeld zählt nach dem BAföG nicht als Einkommen und wird somit nicht auf den Bedarf angerechnet.


=schweitzer=

Titel: Re: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von erne am 31.01.2012 um 13:57:10

Kata schrieb am 31.01.2012 um 11:59:36:
Er ist Schüler, hat Bafög beantragt und das Jobcenter behauptet, er könnte Anspruch auf KG haben.

könnte er .... hat er Kinder, für die er Kindergeld beziehen will?
Kindergeld bekommt man als Sorgeberechtigter für Kinder.



schrieb am 31.01.2012 um 12:15:42:
Schwierig könnte hier allerdings sein, dass der einzige verbliebene Elternteil sich im Ausland befindet.

nein, nicht nur schwierig, sondern IMHO unmöglich.
Ausländer (ausser EU-Ler und einige andere Staatsangehörige, zu denen Afghanen aber nicht gehören) bekommen Kindergeld, wenn sie einen bestimmten AT (u.a. NE) für D haben. Die Mutter des TS hat das nach den infos im Post nicht.


Titel: Re: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von schweitzer am 31.01.2012 um 14:54:26

erne schrieb am 31.01.2012 um 13:57:10:
Kindergeld bekommt man als Sorgeberechtigter für Kinder.


In der Regel ist das so - es sind aber unter bestimmten Umständen Ausnahmen (z.B. im Wege einer Abtretung) möglich - so, dass das Kind das KG unmittelbar erhalten kann.

Je nach Fall wäre das im Zweifel konkret zu prüfen.


erne schrieb am 31.01.2012 um 13:57:10:
Die Mutter des TS hat das nach den infos im Post nicht.


Da liegen auch meine stärksten Zweifel begründet.

Ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Kind/Heranwachsender an sich aufgrund seines Aufenthaltstitels KG bekommen könnte, wenn sich die Mutter, die offenbar über keinen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügt, im Ausland aufhält, vermag ich nicht abschließend zu beantworten. - Aber er Pauschalaussage, dass nur Kinder von EU-Bürgern überhaupt KG erhalten können, musste ich schon widersprechen.


=schweitzer=

Titel: Re: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von Kata am 31.01.2012 um 14:57:10
Der Haken scheint darin zu sein, dass der  verbliebene Elternteil nicht in D. lebt.

Also müsste man nach Ablehnung des KG die Gründe prüfen und ggf. beim Jobcenter ergänzende Leistung (zum BAFöG) beantragen.

Der Betrag in Höhe des KG steht ihm doch zu, oder?

Sein Status ist Flüchtling mit AE nach §25 Abs. 2 AufenthG.

Gibts andere  Alternativen?

Danke für die bisherigen Antworten und bis dann.
K.




Titel: Re: Kindergeld für anerkannten Flüchtling
Beitrag von schweitzer am 31.01.2012 um 15:05:47

Kata schrieb am 31.01.2012 um 14:57:10:
Also müsste man nach Ablehnung des KG die Gründe prüfen und ggf. beim Jobcenter ergänzende Leistung (zum BAFöG) beantragen. Der Betrag in Höhe des KG steht ihm doch zu, oder?


Da gibt es ein anderes Problem. BaföG und SGB II - Leistungen "beißen" sich. Schon, wenn nur "dem Grunde" nach BaföG-Anspruch besteht (also nicht erst, falls tatsächlich gezahlt wird), zahlt das Jobcenter grundsätzlich nix mehr. -

Möglich ist aber u.U. von dort dann einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung zu beantragen und zu bekommen. Das sollte im Falle des Falles versucht werden, wenn der BaföG -Satz den Bedarf nicht deckt.

Ist insgesamt eine ziemlich knifflige Materie ...


=schweitzer=

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