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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ausländer + Deutscher
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Beitrag begonnen von David.C am 30.01.2012 um 18:43:43

Titel: Ausländer + Deutscher
Beitrag von David.C am 30.01.2012 um 18:43:43
Hallo liebe Leute,
Ich habe ein Frage. Vielleicht ist es für viel von euch ein Bissen komische Frage aber...
z.b.
Ein Deutscher und ein Ausländer Heiraten wollen.  Alles ist ganz gut gelaufen aber was passiert danach.
Ausländer hat schon alle Papier in Hand von Deutschland. Dann sie will zurück nach Heimat,  aber in Deutschland schon verheiratet ist. Sie hat in deine Heimat andere Man kennengelernt und will noch mit ihm heiraten. 
Wie sollen in ihre Heimat wissen dass sie in Deutschland schon verheiratet ist, wenn sie nichts sagt?
Hat Deutschland nach dem heiraten die Information  in ihre heimat geschickt und habe dort bei Standesamt  Information dass sie in Deutschland verheiratet ist?
Land ist nicht EU

Danke für Antworte

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von reinhard am 01.02.2012 um 22:02:04
Wenn die Ausländerin nach Hause reist und dort heiratet, interessiert es Deutschland nicht. In Deutschland ist diese zweite Ehe ungültig, die erste nicht.

Ob der andere Staat die zweite Ehe als Straftat verfolgt oder nicht, ist Deutschland egal.

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von Muleta am 01.02.2012 um 22:14:14

reinhard schrieb am 01.02.2012 um 22:02:04:
Wenn die Ausländerin nach Hause reist und dort heiratet, interessiert es Deutschland nicht. In Deutschland ist diese zweite Ehe ungültig, die erste nicht.


reinhard, das ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube! Eine Zweitehe ist in vielen Fällen gültig und wirksam. Selbst im deutschen Recht wird dies so behandelt, §§ 1314, 1306 BGB. Vgl. auch § 30 Abs. 4 AufenthG!

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von Märchenprinz am 01.02.2012 um 22:26:40
Richtig. Ein Staatsangehöriger der VAE z.B. kann mit bis zu 4 Frauen gleichzeitig verheiratet sein, wobei jede dieser Ehen einzeln in D. gültig wären. Dabei hat jede von ihnen Anspruch auf FZF, eine AE kann aber nur einer einzigen von ihnen erteilt werden, weil eine mehrfache Erteilung gegen das ordre public verstoßen würde.

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von Saxonicus am 02.02.2012 um 11:42:57

Märchenprinz schrieb am 01.02.2012 um 22:26:40:
Richtig. Ein Staatsangehöriger der VAE z.B. kann mit bis zu 4 Frauen gleichzeitig verheiratet sein, wobei jede dieser Ehen einzeln in D. gültig wären. Dabei hat jede von ihnen Anspruch auf FZF, eine AE kann aber nur einer einzigen von ihnen erteilt werden, weil eine mehrfache Erteilung gegen das ordre public verstoßen würde.

Nicht unbedingt und in jeden Fall.
Guckst Du hier:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,294227,00.html

http://fakten-fiktionen.net/2011/07/mathias-rohe-wirbt-fur-polygame-moslems/

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von reinhard am 06.02.2012 um 14:25:37
Ihr solltet aber bedenken, dass es sich um eine Ausländerin handelt.

Richtig: Eine Zweitehe wäre in Deutschland wirksam, wenn sie im Land der Eheschließung rechtmäßig wäre. Aber alle Eure Beispiele betreffen Ausländer, keines eine Ausländerin...

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von grisu1000 am 06.02.2012 um 15:40:23

reinhard schrieb am 06.02.2012 um 14:25:37:
Aber alle Eure Beispiele betreffen Ausländer, keines eine Ausländerin...


Da ich kein Land der Welt kenne, wo eine Frau zwei Ehemänner heiraten kann (Man möge mich belehren) ist ihre zweite Ehe in Deutschland nicht gültig da sie nach den Ortsvorschriften auch nicht gültig wäre. Das ganze bedarf aber einer Einzelfallprüfung

Zum Beisiel der Fall, wenn die erste Ehe in Deutschland nach den Ortsvorschriften des zweiten Staates nicht gültig wäre (Z.B Ehemann Christ-Ehefrau Islamisch in verschiedenen islamischen Ländern).

Verschweigt die Ehefrau die erste Ehe im zweiten Staat wird IMHO in den allermeisten Fällen die zweite Ehe weder in Deutschland noch im anderen Staat gültig sein.

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von Muleta am 06.02.2012 um 16:02:00

grisu1000 schrieb am 06.02.2012 um 15:40:23:
Da ich kein Land der Welt kenne, wo eine Frau zwei Ehemänner heiraten kann (Man möge mich belehren) ist ihre zweite Ehe in Deutschland nicht gültig da sie nach den Ortsvorschriften auch nicht gültig wäre. Das ganze bedarf aber einer Einzelfallprüfung


so pauschal ist das doch Quatsch: wenn eine Frau in Deutschland einen zweiten Mann heiraten würde, dann wäre die Ehe erstmal gültig und sie wäre dann wirksam mit zwei Männern verheiratet. Die pauschale Annahme, dass das anderswo auf der Welt grundsätzlich anders wäre, ist doch in keiner Weise begründet.

Bei einer Eheschließung im Ausland wäre dann stets individuell zu prüfen, ob die so geschlossene Zweitehe tatsächlich von vornherein unwirksam wäre. lediglich aufgehoben/geschieden werden könnte.

Ich verstehe nicht, was das mit der Frage Mann oder Frau zu tun haben sollte. Bitte nicht vergessen: selbst in Deutschland, wo die Mehrehe unter Strafe steht, ist eine Mehrehe rechtlich möglich!

Titel: Re: Ausländer + Deutscher
Beitrag von Runenwolf am 06.02.2012 um 16:15:53

Muleta schrieb am 06.02.2012 um 16:02:00:
Bitte nicht vergessen: selbst in Deutschland, wo die Mehrehe unter Strafe steht, ist eine Mehrehe rechtlich möglich! 


Das stimmt. Das ist zunächst mal eine Ehe ... eine aufhebbare Ehe, aber eine Ehe.
Seit Jahren gibt es nur noch aufhebbare Ehen, keine nichtigen Ehen mehr.
Sobald hier bei uns bekant wird, dass eine Doppelehe vorliegt, kann ein Antrag auf Aufhebung der Ehe gestellt werden. Das können die Beteiligten, aber auch Behörden veranlassen.

In meiner Zeit in der ich beruflich mit Standesamtswesen zu tun hatte, hatte ich einmal eine solche Ehe.
Der deutsche Mann, der in erster Ehe mit einer Polin verheiratet war, hat - ohne sich von seiner Frau scheiden zu lassen - in Dänemark eine Marokkanerin geheiratet. Er dachte, dass die erste Ehe nicht gültig sei, da seine Polin ihn gleich nach der Hochzeit in den Wind geschossen hat und nach Amerika gegangen ist. Im Rahmen des Visumsverfahrens kam dann heraus, dass er ja schon verheiratet ist.
Da hatten wir zwar zunächst eine Ehe, die jedoch keine Schutzwirkung entfaltet hat. Sprich, die Gute ist nicht eingereist. Wir haben die zweite Ehe aufheben lassen.

Im Bereich Standesamt gibt es unterschiedliche Mitteilungspflichten, auch ins Ausland. Es kann also gut sein, dass der Standesbeamte dem Herkunftsland des Ausländers eine Mitteilung über die Eheschließung geschickt hat. Dann wird vermutlich eine zweite Eheschließung von vorneherein abgelehnt werden.
In jedem Fall wird die zweite Ehe, sobald klar ist, dass eine Doppelehe geschlossen wurde, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weiterhin ist denkbar, dass auch im Heimatland diese zweite Ehe aufgehoben wird, bzw. nichtig ist (einige Länder kennen noch die Nichtigkeit von Ehen).

Deshalb sollte sie in jedem Fall die Scheidung beantragen und erst nach der Rechtskraft der Scheidung an eine erneute Eheschließung denken.

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