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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum
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Beitrag begonnen von Telebrot am 29.12.2011 um 13:21:58

Titel: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 13:21:58
Hallo zusammen,

Meine Frau und ich haben meinen Bruder zum Besuch eingeladen und habe für ihn die VE unterschrieben. Einkommen ist ausreichend und auch die Wohnung.

Er ist selbstständig und hat einen Autowerkstatt. Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt. Die IHK hat die Botschaft die ganze bestätigt. Er ist verheiratet und hat  4 Kinder.

Nun Wurde sein Antrag auf Erteilung auf Visum abgelehnt mit der Begründung, dass der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts  und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes  während des Aufenthalts nicht ausreicht, daher wird gezweifelt, dass er nach seiner Heimat zurückkehrt.

In der VE steht, dass das Einkommen von mir ausreicht und dass wir eine 120 q"2 wohnung haben

Meine Frage, reicht die VE nicht aus???Was sollen wir nun machen??Einen Rechtsanwalt beauftragen??Ich verstehe die Welt nicht mehr !!

Vielen Dank..

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Stefan-TR am 29.12.2011 um 14:15:35

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Nun Wurde sein Antrag auf Erteilung auf Visum abgelehnt mit der Begründung, dass der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltsund ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des Aufenthalts nicht ausreicht, daher wird gezweifelt, dass er nach seiner Heimat zurückkehrt.

Kannst du das nochmal etwas genauer ausführen? Was exakt war auf dem Formular zur Ablehnung angekreuzt? Stand etwas in einem eventuellen Begleitschreiben? Das Wort "daher" in deiner Schilderung ergibt so für mich keinen Sinn, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Hatte der Bruder eine Reise-KV abgeschlossen und die Vertragsbestätigung bei der AV vorgelegt? Für wie lange war der Aufenthalt in Deutschland geplant? Für wie lange wurde das Visum beantragt?

Du kannst dich schon mal einlesen indem du auf Remonstration klickst, dort steht eine Möglichkeit die nach Ablehnung offen steht beschrieben.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 14:20:18

Stefan-TR schrieb am 29.12.2011 um 14:15:35:
Hatte der Bruder eine Reise-KV abgeschlossen und die Vertragsbestätigung bei der AV vorgelegt? Für wie lange war der Aufenthalt in Deutschland geplant? Für wie lange wurde das Visum beantragt?

Reise-KV habe ich für ihn abgeschlossen und hat er auch vorgelegt.
Ich heute mit der Botschaft telefoniert und sie sagt mir deswegen...

gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr...

Du kannst dich schon mal einlesen indem du auf Remonstration klickst, dort steht eine Möglichkeit die nach Ablehnung offen steht beschrieben.


Ohne Akteneinsicht???oder ohne Rechtsanwalt??


MfG

[edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]


Reise-KV habe ich für ihn abgeschlossen und hat er auch vorgelegt.
Ich heute mit der Botschaft telefoniert und sie sagt mir deswegen...

gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr...

[edit]Folgepost2[/edit]

Das Visum wurde genau für 4 Wochen beantragt. Vom 25.12 bis 25.01!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Bayraqiano am 29.12.2011 um 14:23:53

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
und Die Botschaft zweifelt an seine Rückkehr... 


Aus welchem Staat kommt er denn?

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 14:26:44

schrieb am 29.12.2011 um 14:23:53:
Aus welchem Staat kommt er denn?



Palästinensische Autonomiegebiete

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von grisu1000 am 29.12.2011 um 14:34:52

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Meine Frage, reicht die VE nicht aus???Was sollen wir nun machen??Einen Rechtsanwalt beauftragen??Ich verstehe die Welt nicht mehr !!


Er kann eine Remonstration und damit eine Stellungnahme über die Ablehnung abgeben und Gründe liefern warum er das Visa doch bekommen soll.
Aber ohne weitere Informationen kann man schlecht ein Aussage treffen.
-Hat er eine Reisekrankenversicherung?
-Wurde die Bindung ans Heimatland beruflich/familär auch schriftlich dargelegt oder nur die blanken Bescheinigungen weitergegeben.
-Gab es Voraufenthalte im Schengenraum?
-Gab es bereits einmal Probleme bei einem Besuch?
-Wie lange ist die geplante Besuchsdauer?

Ein Link über ein ähnliches Problem:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221766803

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 14:40:59
Hat er eine Reisekrankenversicherung?
Ja
-Wurde die Bindung ans Heimatland beruflich/familär auch schriftlich dargelegt oder nur die blanken Bescheinigungen weitergegeben.
Beruflich wurde durch die Bescheinigung der dortigen IHK bestätigt.
Im Antrag wurde nur verheiratet angekreuzt und wurde nur sein Perso vorgelegt (Dort steht dass er Kinder hat)Muss er eine sondere Bescheinigung dafür haben, dass er kinder hat??
-Gab es Voraufenthalte im Schengenraum?
Leider nicht
-Gab es bereits einmal Probleme bei einem Besuch?
Der ist immer geflogen aber außer EU
-Wie lange ist die geplante Besuchsdauer?

Nur 4 Wochen geplant war vom 25.12 bis 25.1

Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]

Ich kann für ihn auch eine Versicherung erneut abschließen, wenn das nötig ist und mit der  Remonstration schicken !??


Seit 2000 ist er auch selbständig. Und dort verdient er auch gut, wir wollten ihn einladen um unsere beiden Kinder kennen zulernen! Wir nach Paläs. Ge. nicht fliegen dürfen!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von erne am 29.12.2011 um 14:56:01

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:40:59:
Hat er eine Reisekrankenversicherung?
Ja 


und er hat sie auch vorgelegt und das ist vermerkt worden?


Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:40:59:
wurde nur sein Perso vorgelegt (Dort steht dass er Kinder hat)


Lebt er auch mit den Kinder in einer LG?
Oder hat er nur Kinder, sieht sie aber nicht?


Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....


Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?

dann ist der Ablehnungsgrund

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 14:20:37:
zweifelt an seine Rückkehr... 


dann muss bei der Remonstration entsprechend argumentiert und belegt werden. Könnt Ihr das nicht, gibt es eben kein Visum.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 15:06:09

erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
und er hat sie auch vorgelegt und das ist vermerkt worden?


Ja und es wurde auch in der VE vermerkt!


erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
Lebt er auch mit den Kinder in einer LG?
Oder hat er nur Kinder, sieht sie aber nicht?



ja , Er lebt mit den Kindern zusammen.


erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?



Wie ich sagte, er arbeitet und bei Ihm arbeiten 3 Mitarbeiter. Dafür wurde wie dort übrig eine Bescheinigung der dortigen IHK vorgelegt, dass er selbständig ist und dass er 3 mitarbeiter hat u. steuert dort zahlt.



erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
dann muss bei der Remonstration entsprechend argumentiert und belegt werden. Könnt Ihr das nicht, gibt es eben kein Visum.



Welche Belege müssen wir dann beifügen?? Danke..

Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]


erne schrieb am 29.12.2011 um 14:56:01:
gekreuzt ist : fehlende Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts und Versicherung und so weiter ....


Sicherung des LU in D wohl kaum, denn dafür gibt es ja die VE
Also Sicherung seines LU im Heimatstadt!?



Im Ablehnungsbescheid steht während seiner Aufenthalts in Deutschland !!!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von grisu1000 am 29.12.2011 um 16:33:26

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 15:06:09:
Welche Belege müssen wir dann beifügen?? Danke.. 


Mal eine Aufzählung, ohne Garantie auf Vollständigkeit:
-Meldebescheinigung/Hausbuch oder ähnliches aus dem hervorgeht das er mit Ehefrau und Kinder in einem Haus wohnt
-Einkommensnachweis, z.B Steuererklärung aus der ein ausreichendes Einkommen hervorgeht. Belege für Vermögenswerte, z.B wenn ihm die Werkstatt gehört.
-Eine Kopie der VE und der Krankenversicherung
Das ganze mit einem Schreiben mit dem auf jeden einzelnen Punkt der Ablehnung eingegangen wird.

Vier Wochen Abwesenheit sind für den Betreiber eines Kleinbetriebes wenig glaubwürdig. Welcher Chef lässt seinen Betrieb 4 Wochen alleine. 2 Wochen wären glaubwürdiger gewesen.

Hat nach einigen Besuchen seine Rückkehrwilligkeit nachgewiesen dann wird eher ein längerer Aufenthalt genehmigt.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 18:28:40

grisu1000 schrieb am 29.12.2011 um 16:33:26:
Vier Wochen Abwesenheit sind für den Betreiber eines Kleinbetriebes wenig glaubwürdig. Welcher Chef lässt seinen Betrieb 4 Wochen alleine. 2 Wochen wären glaubwürdiger gewesen.



Er wollte eigentlich sein Betrieb für 3 Wochen zumachen und Mitarbeiter haben sowieso Urlaub.

Er wollte eigentlich am 3.1 fliegen! Das Visum wurde aber ab 25.1 beantragt!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von ryka am 29.12.2011 um 19:16:36
Ich vermute, dass die Botschaft denkt, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes des Bruders in D für die Familie nicht gesichert ist. Hier wäre es hilfreich, wenn man der Botschaft belegen würde, wie der Betrieb während der Abwesenheit des Chefs weiter arbeitet. Wer kümmert sich um die Finanzen, wer um den technischen Ablauf?

Handelt es sich nur um einen Besuch oder wird der verknüpft um Material, Technik für den Betrieb zu besorgen, sich darüber zu informieren? Wenn es so ist, dann könnten Besuchstermine bei diversen Firmen hilfreich sein.

Gruß
Ryka

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 20:08:27

ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Wer kümmert sich um die Finanzen, wer um den technischen Ablauf?



um das kümmert sich sein Vater und sein Bruder und der Vorarbeiter !



ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Handelt es sich nur um einen Besuch oder wird der verknüpft um Material, Technik für den Betrieb zu besorgen, sich darüber zu informieren? Wenn es so ist, dann könnten Besuchstermine bei diversen Firmen hilfreich sein.




Er handelt sich nur um einen Besuch mehr nicht!Ich habe die Rem. grade geschrieben aber weiß nicht ob so wie ich schrieb ok ist...:(

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von erne am 29.12.2011 um 22:10:11

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 15:06:09:
Im Ablehnungsbescheid steht während seiner Aufenthalts in Deutschland !!!


hmmm, hast du noch eine Kopie der VE?
was ist da unten angekreuzt?
dass die Leistungsfähigkeit
a) nachgewiesen ist
b) glaubhaft gemacht wurde
c) nicht gegeben ist

(ist nicht wörtlich, aber sinngemäss so auf der VE unten von der ABH anzukreuzen)
wenn da nicht angekreuzt ist, dass sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde, dann ist die VE für den Visumsantrag nichts wert .... auch, wenn Ihr eine habt.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 22:39:23

erne schrieb am 29.12.2011 um 22:10:11:
was ist da unten angekreuzt?



Steht genau : Die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen!

Krankenversicherung lag vor

Wohnung 120 qm

Einkommen ausreichend nachgewiesen!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Bayraqiano am 29.12.2011 um 23:20:19
IMHO müsste vor allem Rückkehrbereitschaft (Kinder, Frau, Familie, Betrieb) nachgewiesen werden. Darauf sollte man in der Remonstration eingehen und ggf. noch mehr Dokumente einreichen.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 23:28:37
Hallo Bay., wie besprochen!



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von dem Antragsteller bevollmächtigt die Korrespondenz zu führen und den Widerspruch einzulegen.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung des Visa-Antrages (Az.: RK ) vom .12.2011 ein und begründe wie folgt:

Der Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in an seiner Rückkehrwilligkeit zweifelt und dass er keinen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des Aufenthalts im Bundesgebiet vorlag.

Die Ablehnung begründende fehlende Rückkehrwilligkeit liegt nicht vor denn:

Mein Bruder (Der Antragsteller) ist in seiner Heimat tief verwurzelt,  er ist seit 2002 mit seiner Frau verheiratet und hat fünf minderjährige Kinder.

Die Zukunft meines Bruders, als Nesthäkchen seiner Familie in weiter Ferne von seinen Kindern und seiner Frau ist unvorstellbar, so dass von seinen familiären Verpflichtungen, die eine Rückkehr nach Heimat erforderlich machen, ausgegangen werden kann.

Daher fehlt es nicht an einer starken familiären Verwurzelung in seiner Heimat. Dazu erhalten Sie anbei eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass er mit seiner Ehefrau und seinen Kinder in Haus wohnt.

Seit 2000 ist er selbstständig und führt seine eigene Autowerkstatt in….. Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt, seine Verantwortung für diese ist er sich bewusst.
Er ist auch seit 2000 bei der dortigen IHK (Industrie- und Handelskammer) angemeldet und Mitglied der IHK. Die Bescheinigung dazu  hat er bei der Abgabe des Antrages vorgelegt.

Meine Frau und ich haben ihn zum Besuch eingeladen, da zwischen mir und ihm eine gute und starke Geschwister Beziehung herrscht. Wir möchten, dass er unsere kleine Familie (Unsere beiden Kinder, 20 Monate und 7 Monate alt) hier in Deutschland kennenlernt.

Meine Familie und ich können und dürfen nicht nach ….. aus Sicherheitsgründe  fliegen.

Der Antragsteller beabsichtigt daher in keinem Fall langfristig in der Bundesrepublik Deutschland zu verbleiben und seine Familie in ……. zurückzulassen.

Der Nachweis über die Sicherung seines Lebensunterhalts und ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wurde in der Form einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 sowie §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes erbracht.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Verpflichtungserklärung auch zur Absicherung seiner fristgerechten Rückkehr abgegeben habe.

Mir ist sehr bewusst, dass ich mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung die Verpflichtung übernehme, alle Kosten für seinen Lebensunterhalt und für seine Ausreise zu tragen.

Es wird auch zur Absicherung seiner fristgerechten Rückkehr ein Hin- und Rückflugticket gebucht. Sobald der Antrag stattgegeben wird, werden wir Ihnen das Ticket vorlegen. 

Einen neuen Krankenversicherungsschutz wurde am 29.12.2011 abgeschlossen. Die Bestätigung dazu füge ich Ihnen diesem Schreiben bei.

Ich bitte Sie um eine nochmalige Prüfung seines Antrages.

Ich wäre sehr dankbar, wenn sein Antrag auf Erteilung des Besuchsvisums stattgegeben wird.

Im Fall einer Aufrechterhaltung der Ablehnung bitte ich Sie darum, mir umgehend -per E-Mail gerne auch per Fax- eine schriftliche Begründung der Visumablehnung zu übermitteln. In dieser schriftlichen Begründung sind alle Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der Übergeordneten Behörde, die ihre Ablehnungsgründe zum Gegenstand haben, sowie einen Vorschlag zur Heilung der von Ihnen vorgebrachten Ablehnungsgründe, die nach meiner Auffassung nicht vorhanden sind.

Ich verweise hier auch auf die Anweisung des Auswärtigen Amtes zu der erleichterten Visumspraxis.
M

MfG

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von erne am 29.12.2011 um 23:32:31

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 22:39:23:
Steht genau : Die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen! 

hmm, dann kann  der LU und KV während des Aufenthaltes kein Grund für die Ablehnung des Visums sein ... klingt nach einem Fehler.

bleibt nur noch der Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Diese nachzuweisen oder glaubhaft zu machen liegt beim Antragsteller. Nur er weiss, was ihn wieder in das Heimatland "treiben" würde.


nebenbei:

ryka schrieb am 29.12.2011 um 19:16:36:
Ich vermute, dass die Botschaft denkt, dass der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes des Bruders in D für die Familie nicht gesichert ist. 


also das kann der AV nun wirklich egal sein.
.... dieser Gedanke ist aber ein Guter Grund, die Rückkehrberitschaft anzuzweifeln (Tenor, warum zurückkehren, wenn man nicht mal den LU der eigenen Familie mehr sicherstellen kann)

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 23:34:23

erne schrieb am 29.12.2011 um 23:32:31:
also das kann der AV nun wirklich egal sein.
.... dieser Gedanke ist aber ein Guter Grund, die Rückkehrberitschaft anzuzweifeln (Tenor, warum zurückkehren, wenn man nicht mal den LU der eigenen Familie mehr sicherstellen kann)



Da gebe ich dir 100% recht:)

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Bayraqiano am 29.12.2011 um 23:51:20
Na, wenn er fünf minderjährige Kinder hat (ggf Bescheinigung beifügen) und einen Betrieb, der den LU der Familie sicherstellt (falls es dazu auch Unterlagen gibt nachreichen), dann sollte die Rückkehrbereitschaft doch da sein.

Klingt für mich zumindest so, als wäre man bei einem staatenlosen Palästinenser wohl sehr vorsichtig.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 29.12.2011 um 23:54:55

schrieb am 29.12.2011 um 23:51:20:
Klingt für mich zumindest so, als wäre man bei einem staatenlosen Palästinenser wohl sehr vorsichtig.



Er ja ja ID nummer in Palästina!!

Was meinst du, ist es ok was ich schrieb.Kann ich so schicken???

Füge auch bei.

Familienbuch
Schreiben IHK
vllt Kontoauszug von ihm
Kopie meiner VE
Krankenversicherung


Danke ...

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Bayraqiano am 30.12.2011 um 00:00:01
Ich finde die Remonstration gut, wobei ich natürlich kein Experte bin und auch noch nie eine verfasst habe.

Die Unterlagen mitzuschicken finde ich gut.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 30.12.2011 um 00:02:10

schrieb am 30.12.2011 um 00:00:01:
Ich finde die Remonstration gut, wobei ich natürlich kein Experte bin und auch noch nie eine verfasst habe.

Die Unterlagen mitzuschicken finde ich gut



Ich danke dir sehr.. Vllt hat jd andere Meinung. Ich warte bis Morgen, vllt bekomme ich noch mehr Feedback...

Gute Nacht!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von erne am 30.12.2011 um 00:17:27

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 23:28:37:
Er ist auch seit 2000 bei der dortigen IHK (Industrie- und Handelskammer) angemeldet und Mitglied der IHK. Die Bescheinigung dazuhat er bei der Abgabe des Antrages vorgelegt.


hmm, das ist ein bisschen dünn
rein logisch betrachtet steht hier nicht, wie es dem Betrieb momentan geht und wie die Ertragslage in der Vergangenheit war.
Nur bei der IHK gemeldet zu sein und drei Angestellte zu haben ist keine Kunst.
Einen Betrieb zu haben und davon so gut leben zu können, dass man dahin wieder zurückkehren will, ist in Deinem Brief nicht rausgekommen.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von ryka am 30.12.2011 um 06:00:36
Meiner Ansicht nach fehlt in der Remonstration der Hinweis auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes, sowie die Erklärung, wer und wie der Betrieb während des Urlaubes des Chefs geführt wird. Der Hinweis also, dass der Betrieb weitergeführt wird und es sich nicht um einen insolventen Betrieb handelt.


Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von hge2001 am 30.12.2011 um 08:14:09

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 23:28:37:
Ich verweise hier auch auf die Anweisung des Auswärtigen Amtes zu der erleichterten Visumspraxis.



Interessehalber: Was für eine Anweisung soll das sein?

hge

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 30.12.2011 um 10:32:43

hge2001 schrieb am 30.12.2011 um 08:14:09:
Interessehalber: Was für eine Anweisung soll das sein?



ich weiß nicht genau :) Mir wurde erzählt, dass das Amt eine Anweisung zu der erleichterten Visumspraxis gab.

Stimmt das nicht???

[edit]und wieder mal das Folgepost eingefügt  :([/edit]


ryka schrieb am 30.12.2011 um 06:00:36:
Meiner Ansicht nach fehlt in der Remonstration der Hinweis auf die Ertragsfähigkeit des Betriebes, sowie die Erklärung, wer und wie der Betrieb während des Urlaubes des Chefs geführt wird. Der Hinweis also, dass der Betrieb weitergeführt wird und es sich nicht um einen insolventen Betrieb handelt.



Hallo r. Soll ich einfach schreiben, dass der Vater sich darum kümmert und dass der Betrieb einfach gut läuft, sonst arbeiten bei ihm seit 2000 niemand ?????

Ich weiß nicht genau , wie ich alles schreiben muss :-X

Danke

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von ryka am 30.12.2011 um 11:08:47
Ich würde es so schreiben:

Während der Abwesenheit meines Bruders wird der gutgehende Betrieb von unserem Vater geführt. So wird sicher gestellt, dass während der kurzen Abwesenheit meines Bruders alles korrekt weiter läuft. Der Lebensunterhalt der Familie ist jetzt, während der Reise meines Bruders und nach seiner Rückkehr sichergestellt.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 30.12.2011 um 11:15:05

ryka schrieb am 30.12.2011 um 11:08:47:
Während der Abwesenheit meines Bruders wird der gutgehende Betrieb von unserem Vater geführt. So wird sicher gestellt, dass während der kurzen Abwesenheit meines Bruders alles korrekt weiter läuft. Der Lebensunterhalt der Familie ist jetzt, während der Reise meines Bruders und nach seiner Rückkehr sichergestellt.




Super ryka vielen Dank. Ich finde so auch super.. Sonst soll nicht geändert werden oder???

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von erne am 30.12.2011 um 11:39:21

Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 13:21:58:
Bei ihm sind 3 Mitarbeiter beschäftigt.



Telebrot schrieb am 30.12.2011 um 10:32:43:
dass der Vater sich darum kümmert und dass der Betrieb einfach gut läuft, sonst arbeiten bei ihm seit 2000 niemand ?



soso, erst hat er 3 Mitarbeiter, nun kümmert sich nur der Vater bei Abwesenheit und er hat keine Mitarbeiter seit 2000?


Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 30.12.2011 um 11:46:02

erne schrieb am 30.12.2011 um 11:39:21:
soso, erst hat er 3 Mitarbeiter, nun kümmert sich nur der Vater bei Abwesenheit und er hat keine Mitarbeiter seit 2000?



Nein falsch geschrieben. Ich meinte, wenn sein Betrieb nicht gut laufen würde,würde bei ihm keiner arbeiten...

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von ryka am 30.12.2011 um 15:28:47
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?




Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Telebrot am 30.12.2011 um 15:37:08

ryka schrieb am 30.12.2011 um 15:28:47:
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?



Du hast falsch verstanden! ich wurde gefragt, warum ich nichts über den Betrieb geschrieben. Ich hab beanwortet, dass der Betrieb gut läuft sonst hätte er keine Mitarbeiter. Verstehst du jetzt was ich gemeint habe???Oder habe ich dich doch falsch verstanden??

Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]


Telebrot schrieb am 30.12.2011 um 15:37:08:
@erne, was willst du wirklich sagen? Denkst du, dass dein Beitrag dem TS weiter hilft?



Du hast falsch verstanden! ich wurde gefragt, warum ich nichts über den Betrieb geschrieben. Ich hab beanwortet, dass der Betrieb gut läuft sonst hätte er keine Mitarbeiter. Verstehst du jetzt was ich gemeint habe???Oder habe ich dich doch falsch verstanden??



Das ist die Antwort für erne!!!

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Tippi am 30.12.2011 um 15:45:11
@ Telebrot

Ich habe eben schon wieder deine Folgepostings zusammen-
gefügt.

Du ignorierst alle Hinweise auf die Änderungsmöglichkeiten.

Beim nächsten Mal gibt es eine Verwarnung - es reicht mir.  >:(


Bevor es hier nur noch um überflüssigen Kleinkram geht -
sind noch offene sachliche Fragen?

Kommentar zu meinem Posting ist nicht erwünscht.

Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von franky_23 am 31.12.2011 um 08:29:24
Prüfe mal deine bisherigen Angaben.

Am Anfang war es Visum für 4 Wochen (25. 12 - 25.01) Antwort 6
Dann wollte er Anfang 2012 den Laden schließen.

Den Punkt kein gesicherter Lebensunterhalt kann man ja in einer Remonstration begegnen in dem du nochmals die VE sendest und den Beleg für die KV.

Der springende Punkt ist und bleibt die Rückkehrwilligkeit. Es kann jederzeit passieren, dass die VE anerkannt wird, es aber bei der fehlenden Rückkehrwilligkeit bleibt.


Titel: Re: Besuchsvisum
Beitrag von Petersburger am 31.12.2011 um 09:11:43
An den Angaben ist nichts zu prüfen.
Die entwickeln sich passend zur Diskussion - habe ich im Leben auch oft, macht die Sache aber nicht besser.

Für alle diejenigen, die Antwort #10 überlesen haben, hier nochmal:


Telebrot schrieb am 29.12.2011 um 18:28:40:
Er wollte eigentlich sein Betrieb für 3 Wochen zumachen und Mitarbeiter haben sowieso Urlaub.


Wenn ich das richtig verstanden habe, nennt man so etwas Betriebsferien - und ist auch in Deutschland nicht unüblich.
Anderenfalls hätte ein Selbständiger ohne Angestellte gar keine Möglichkeit, mal Urlaub zu machen. Und eine Handvoll Angestellte läßt nicht jeder Inhaber gern völlig allein - da machen dann halt alle gleichzeitig Urlaub.

Wenn ich das also immer noch richtig verstanden habe, dann erfordert dieser Fakt nichts weiter als eine vernünftige "Bekanntgabe" in Form geeigneter, nicht mißverständlicher Formulierungen und dann sollte es gut sein.

Weitere Fragezeichen in der Augen der Leser - auch meine Kollegen in der AV werden dazugehören* - sind dann Zeichen von Nichtverstehen, sollten aber nicht zu einer Ablehnung ausschließlich aus dieser Frage führen.


* - In den AV arbeiten nicht durchgängig Menschen, die mal selbständig waren oder solche Zusammenhänge aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis kennen. Da muß man halt erklären.

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