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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
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Beitrag begonnen von Jan82 am 10.12.2011 um 04:41:56

Titel: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Beitrag von Jan82 am 10.12.2011 um 04:41:56
Hallo erstmal,
mir ist zwar aufgefallen das es in dieser Art schon mehrere Themen gegonnen wurden, dennoch möchte ich auch meines hier niederlegen, da ich überhaupt nicht mehr weiter weiß.

Ich habe meine Frau (serbin) am 29.06.2011 geheiratet, nach der Hochzeit ging sie für ca ein Monat nach serbien zurück um mit Ihrer Familie (moslems) reinen Tisch zu machen ! Als sie jedoch zurück kam war nichts mehr wie es war, Sie zeigte keine Liebe  mehr, kümmerte sich um nichts, ging meinen Fragen aus dem weg und war ständig gereitzt ! Es kam wie es kommen musste, Streit !! Am ende des Streites ging sie und kam nicht wieder, die Liebe wäre in dieser Nacht gestorben sagt sie, schluß aus vorbei !! Nun, da ich Schulden habe, machte sie mir einen Vorschlag, Sie hilft mir und ich ihr, soll bedeuten das Sie mir Geld geben wolle um hier in Deutschland bleiben zu können!! Das will ich natürlich nie annehmen, doch was soll ich nun tun ??
Nach Rücksprache mit dem Ausländeramt muß ich mich hier im Meldeamt "getrennt" melden, dann würden die wie auch das Finanzamt eine Meldung erhalten und Sie würde somit abgeschoben werden, da Sie nur ein Aufenthaltsrecht durch die Ehe für ein Jahr bekommen hat und bei Mir wohnen müsse !!
Ok, aber wenn ich das tu, kann ich die Ehe auch noch anulieren lassen wenn sie bereits abgeschoben wurde ?? oder bin ich dann wenn alles schief läuft und sie in Serbien nicht mehr erreichbar ist mein leb Tag mit Ihr verheiratet ???

Titel: Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Beitrag von Eduard am 10.12.2011 um 05:07:25
Guten Morgen ;D

Eheannullierung gibt es in Deutschland nicht mehr, es gibt die theoretische Möglichkeit, eine Ehe aufzuheben, hier liegt aber keiner der möglichen Gründe vor (für eine Liste von Gründen siehe §1314 BGB).

Also läuft es auf eine ganz normale Scheidung hinaus. So eine Scheidung ist prinzipiell auch dann möglich, wenn einer der Ehepartner "unauffindbar" ist. Kann aber länger dauern und man muss natürlich beweisen, das man alles Mögliche getan hat, um die Anschrift zu ermitteln. Ist die Anschrift bekannt, dann wird der Scheidungsantrag auch im Ausland zugestellt. Auch da kann es etwas länger dauern.

P. S.:

Das


Zitat:
Sie würde somit abgeschoben werden


ist hoffentlich nicht wirklich die Auskunft der ABH, sie ist nämlich falsch.

Abschiebung heißt, sie wird festgenommen und die Ausreise wird zwangsweise durchgesetzt! Das passiert nicht ohne weiteres.

Der normale Ablauf ist so, sie erhält eine Frist, innerhalb der sie (freiwillig) ganz normal ausreisen kann. Nur wenn sie die Frist nicht einhält und z. B. untertaucht, könnte es zur Ausweisung und im schlimmsten Falle Abschiebung kommen.

Der Unterschied ist, wenn sie rechtzeitig ausreist, kann sie jederzeit mal wieder zu einem Kurzbesuch (visumsfrei) einreisen. Z. B. um beim Scheidungsprozess persönlich anwesend zu sein. Nur bei einer Ausweisung oder Abschiebung könnte es damit Probleme geben, weil diese in der Regel mit einer Sperre verbunden ist.

Titel: Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Beitrag von Jan82 am 10.12.2011 um 05:17:22
Hi,
erstmal danke für die Antwort.
Ein Freund von mir meinte, das sie mich arglistig getäuscht hätte, das somit eine Anulierung möglich wäre.
Also ist eine Aufhebung bzw Scheidung auch nach der Abschiebung möglich, ok !!
Könnte man denn irgendetwas tun um diesen Vorgang zu beschleunigen ??
Ihre Anfrage zur Scheinehe hab ich als Desktoppicture auf dem Rechner falls dies was bringt ??
...und wenn es auf eine Scheidung hinaus läuft und sie abgeschoben wird, bin ich dann immernoch mit haftbar für das was sie tut ???
:-?

Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke[/edit]


Zitat:
ist hoffentlich nicht wirklich die Auskunft der ABH, sie ist nämlich falsch.


Hm, dann habe ich es falsch aufgefasst, war bei dem Gespräch etwas durcheinander und zerissen, danke für die Richtigstellung.

Titel: Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Beitrag von erne am 10.12.2011 um 10:49:25

Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
Also ist eine Aufhebung bzw Scheidung auch nach der Abschiebung möglich, ok !

Scheidung ja
Aufhebung nein (zumindest ist das kein Grund, es muss ein Grund vorliegen, der auch ohne Abschiebung greifen wuerde)


Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
Könnte man denn irgendetwas tun um diesen Vorgang zu beschleunigen ?


frueher beantragen und nicht herauszoegern.
Und wenn die Scheidung einvernehmlich ist, geht es schneller.


Jan82 schrieb am 10.12.2011 um 05:17:22:
, bin ich dann immernoch mit haftbar für das was sie tut ?

du haftest nicht fuer das was sie tut ... ausgenommen wenn etwas waehrend einer ehelichen LG gekauft wird, koennen ggf. beide Ehegatten zur Abzahlung einer Finanzierung hernagezogen werden (kommt darauf an, was gekauft wurde)

Titel: Re: Eheanulierung nach Abschiebung möglich ?
Beitrag von Muleta am 10.12.2011 um 20:37:08

erne schrieb am 10.12.2011 um 10:49:25:
Und wenn die Scheidung einvernehmlich ist, geht es schneller.


ums Trennungsjahr wird er nicht herum kommen. Aber so nach 8-9 Monaten könnte man einen Scheidungsantrag stellen.


erne schrieb am 10.12.2011 um 10:49:25:
du haftest nicht fuer das was sie tut ...


das nicht, aber er ist zumindest bis zur Scheidung zu Trennungsunterhalt verpflichtet

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