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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
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Beitrag begonnen von oschl am 27.11.2011 um 22:13:09

Titel: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von oschl am 27.11.2011 um 22:13:09
Hallo zusammen,

ich schreibe hier zum ersten Mal, weil ein Freund von mir schwer erkrankt ist. Er hat momentan eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren. Die Ärzte haben gesagt, dass er wohl eine Sehnervatrophie hat. Das ist eine seltene Augenkrankheit, die bis zur vollständigen Blindheit führen kann. Texte lesen kann er schon nicht mehr. Er hat momentan einen Arzttermin nach dem anderen aber es sieht nicht so aus, als wäre der Verlust der Sehkraft irgendwie umkehrbar. Jetzt macht er sich natürlich auch große Sorgen über seine Zukunft.

Was passiert, wenn er erblindet? Dann kann er ja nicht einfach weiterstudieren. Verliert er dann seine Aufenthaltserlaubnis? Was soll er am besten an seiner Uni sagen und beim Ausländeramt? Wie sieht die rechtliche Grundlage für so einen Fall aus?

Wäre super, wenn da jemand, was zu wüsste. Schonmal vielen Dank.

Schöne Grüße
Oliver

Titel: Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von grisu1000 am 27.11.2011 um 23:18:51

oschl schrieb am 27.11.2011 um 22:13:09:
Was passiert, wenn er erblindet? Dann kann er ja nicht einfach weiterstudieren. Verliert er dann seine Aufenthaltserlaubnis? Was soll er am besten an seiner Uni sagen und beim Ausländeramt? Wie sieht die rechtliche Grundlage für so einen Fall aus?


Er sagt der Uni bescheid und lässt sich unter den Angaben der Gründen der schweren Erkrankung beurlauben. Das ganze mit entsprechenden ärztlichen Schreiben, das ihm eine vorübergehende Unfähigkeit zum Studium bescheinigt.

Das ganze meldet er entsprechend auch so mit dem Attest der ABH. Die weiß damit erstmal das es keinen Studienfortschritt gibt.

Solange er nicht exmatrikuliert wird und nicht die 10 Jahres-Frist für die AE zu Studienzwecken nicht überschneidet, sehe ich da keine großen Probleme. Eine Exmatrikulation sollte er schon alleine aufgrund der studentischen Krankenversicherung verhindern.

Das ganze kann er mündlich vortragen, die Anträge an die Uni und die Meldung an die ABH macht er natürlich schriftlich

Titel: Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von Muleta am 28.11.2011 um 09:11:13

grisu1000 schrieb am 27.11.2011 um 23:18:51:
Er sagt der Uni bescheid und lässt sich unter den Angaben der Gründen der schweren Erkrankung beurlauben. Das ganze mit entsprechenden ärztlichen Schreiben, das ihm eine vorübergehende Unfähigkeit zum Studium bescheinigt.


der TS sagt aber, dass der Verlust des Augentlichts vermutlich unumkehrbar ist. Der Tipp, ein Attest zu holen, in dem lediglich eine "vorübergehende" Studienunfähigkeit bescheinigt wird, ist daher m.E. etwas grenzwertig.

Zur Sache:

- ohne realistische Perspektive, dass Studium zügig abschließen zu können, würde die derzeitige AE jedenfalls  nicht mehr verlängert werden; wenn die ABH es schon vor dem Verlängerungsantrag merkt, kann sie auch die derzeitge AE verkürzen.

- Dass er sich noch innerhalb der sog. 10-Jahres-Frist befindet, spielt gar keine Rolle

- Wenn er das Studium nicht fortsetzen kann (auch nicht mit Hilfsmitteln), dann ist der Zweck seines Aufenthalts entfallen. Ggf. wäre ein Fachwechsel möglich, wenn dort auch erblindete Menschen studieren können und er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Ansonsten ist da Endstation.

- Ggf. wäre noch zu prüfen, ob seine Erkrankung im Herkunftsland behandelbar wäre, sonst evtl. ein humanitäres Aufenthaltsrecht

Titel: Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von oschl am 28.11.2011 um 21:21:00
Danke für die Antworten.
Es gibt wohl teilweise Möglichkeiten für stark Sehbehinderte und Blinde zu studieren. Das wäre ja dann eine Möglichkeit.

Titel: Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von grisu1000 am 28.11.2011 um 21:54:47

Muleta schrieb am 28.11.2011 um 09:11:13:
der TS sagt aber, dass der Verlust des Augentlichts vermutlich unumkehrbar ist. Der Tipp, ein Attest zu holen, in dem lediglich eine "vorübergehende" Studienunfähigkeit bescheinigt wird, ist daher m.E. etwas grenzwertig. 


ups, das habe ich ja da ganze Falsch gelesen. Entschuldigung

Grundsätzlich wäre dann die Frage, wie realistisch ist es, dass er als stark Sehbehinderter oder Blinder das Studium an dieser Uni in diesem Studiengang fortsetzen kann und wie lange er braucht um z.B Blindenschrift zu lernen oder mit entsprechenden Hilfsmitteln umzugehen.

Er sollte sich da erst mal beraten lassen z.B, vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium
http://www.dvbs-online.de/
GGf. wäre dann eine Wechsel der Universität oder Studiengangs notwendig. Nach der Beratung sollte man dann zur ABH gehen und einen entsprechenden Plan auf den Tisch legen.

Titel: Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei schwerer Krankheit?
Beitrag von sailor am 29.11.2011 um 00:31:34

grisu1000 schrieb am 28.11.2011 um 21:54:47:
Grundsätzlich wäre dann die Frage, wie realistisch ist es, dass er als stark Sehbehinderter oder Blinder das Studium an dieser Uni in diesem Studiengang fortsetzen kann und wie lange er braucht um z.B Blindenschrift zu lernen oder mit entsprechenden Hilfsmitteln umzugehen.


Das setzt aber imho voraus, daß er Zugang zu den entsprechenden Leistungen der Behindertenhilfe hat.

Da diese zu den Sozialleistungen zählen, könnte das mit deinem derzeitigen Aufenthaltstitel problematisch sein. Auf die Schnelle habe ich zum berechtigten Personenkreis im SGB 9 nichts finden können.

Voraussetzung wäre in jedem Fall die Anerkennung der Schwerbehinderung von mindestens 50 % bzw. Gleichstellung. Zuständig dafür sind die Versorgungsämter.

Zur Klärung der Frage ob er Leistungen der Behindertenhilfe bekommen kann, sollte er sich an die örtliche gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger wenden. Adressen findet man hier http://www.reha-servicestellen.de/

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