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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Unterlagen fuer NE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1322076105 Beitrag begonnen von Kano am 23.11.2011 um 20:21:45 |
Titel: Unterlagen fuer NE Beitrag von Kano am 23.11.2011 um 20:21:45
Hallo Leute,
Ich lehre an der Universität. Ich habe mich um NE auf Basis hochqualifizierten Arbeitnehmer beworben. Ausländerbehörde hat Unterlagen wie Arbeitzeugnis und Arbeitsvertrag von mir verlangt und den hatte ich vorgelegt. Meine Arbeitzeugnis auch beinhält meine aufgaben. Bei der Rückmeldung wurde gesagt, dass sie sich wegen nicht expliziter Beschreibung meiner Pflichte in den Unterlagen entscheiden können. Meine Frage ist: Wird es ausreichen, wenn ich folgendes Dokument von meinem Chef breit stelle? Habt ihr eventuell bessere Ideen dazu? (Könnt ihr bitte die deutsch Fehlers auch verbessern) Danke im voraus Brief: Sehr geehrte Auslandsbüro, Hiermit bestätige ich, dass Herr abc. Mitarbeiter in meinem Lehrstuhl als Akademischer Mitarbeiter taetig ist. Unter der Regelungen von KIT ist Herr. Abc. zu mindestens vier Wochenstunde lehreAufgaben verpflichtet. Dieses besteht aus: 1. Organisation der Vorlesungen und Laborkurse 2. Betreuung für die Studenten bei ihren Bachelor- und diplomarbeiten In vorherigem Semesters hat Herr Abc folgende Kurse organisiert: WS 2010 xxxxx SS 2009 xxxxx Mit freundlichen Grüßen, |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von Kano am 24.11.2011 um 13:55:36
jemand ??
Ist dies Brief genug um mein Antrag zu betonieren ? |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von janetm am 27.11.2011 um 21:25:05 Kano schrieb am 23.11.2011 um 20:21:45:
Ich kenne mich mit den Details der NE nicht aus, aber wenn die ABH explizit nach mehr Details fragt, finde ich deinen Brief doch etwas kurz. Was die ABH genau will, kannst du auch nur dort erfahren, wir müssten hier raten. Zum Korrekturlesen findest du dann bestimmt auch jemanden an der Uni. Viel Erfolg |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von grisu1000 am 27.11.2011 um 22:07:03 janetm schrieb am 27.11.2011 um 21:25:05:
Einen Nachwies der besondern Qulifikation: siehe auch die AvwV zum AufenthG: Zitat:
Also einfache wissenschaftliche Tätigkeit reicht nicht. Das muss auch aus dem Brief deines Professors herauskommen. Worin liegt deine besondere Qualifikation? |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von DoctorZ am 27.11.2011 um 22:11:34
Frage Dich doch mal, wass die ABH will.
Akademische Lehraufgaben kann vieles bedeuten - vom studentischen Hiwi, der eine Uebungsgruppe betreut, bis zum W3-Professor und Lehrstuhlinhaber. Der Hiwi kriegt keine NE wegen Hochqualifikation, der W3-Professor kriegt sie quasi automatisch. Dein Problem: Du bist irgendwo in der Mitte (ich tippe mal auf E13 oder so) und die ABH weiss nicht, auf welche Seite sie Dich stellen soll. Also sollte deine Chef-Stellungnahme moeglichst viele Informationen enthalten, die dich auf die 'professorale' Seite bringen. Also: - Was genau organisierst du? Termine, Inhalte? Haeltst Du selbst Vorlesungen? Organisierst du die Begleitvorlesungen und was genau bedeutet das (Uebungen formulieren, was auch immer?) - Inwieweit bist du dabei selbstaendig / verantwortlich taetig? - Bist du an der Leistungsbeurteilung von Studenten beteiligt? - Was genau umfasst die Betreuung der Abschlussarbeiten (zB Anleitung zum wissenschaftlichen Schreiben, Formulierung des Themas, usw)? Das Prinzip ist simpel - je mehr Details, und je mehr du dich mit diesen Details dem professoralen Job-Profil annaeherst, desto besser. Nur - die Details musst du schon selbst liefern, da wir ja deinen Job nicht kennen... :) |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von Kano am 01.12.2011 um 16:42:16
Vielen vielen Dank an jeden für seinen wertvollen Beitrag.
Ihre Vorschläge sind wirklich sehr hilfreich für mich, und, ich hoffe, auch für die andere die landen hier in Zukunft. ABH hat mir folgendes geschrieben: Zitat:
Angesichts Ihre Vorschläge, habe ich den Brief wie folgendes geändert. Was denkt Ihr jetzt: Zitat:
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Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von Muleta am 01.12.2011 um 17:03:25 Kano schrieb am 01.12.2011 um 16:42:16:
Dass Deine tatsächliche Tätigkeit offensichtlich nicht den Anforderungen des § 19 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG entspricht und veränderte Formulierungen daran auch nichts ändern werden: "Lehrtätigkeit": ja, "herausgehobene Funktion": nein. Das reicht nicht für die NE 19. Seit wann bist Du schon in Deutschland? |
Titel: Re: Unterlagen fuer NE Beitrag von Kano am 01.12.2011 um 17:44:12
seit März 2006.
von März 2006 bis März 2009 = Studium April 2009 bis Dez 2011 = Arbeit |
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