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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschlissing in Deutschland
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Beitrag begonnen von Debatik am 14.11.2011 um 01:30:02

Titel: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von Debatik am 14.11.2011 um 01:30:02
Hallo habe ein neues Thema geoeffnet da ich keine Atwort auf meien Frage bekommen habe,ich hoffe das ist ok!

1.Frage : Ich und meine Verlobte wollen in Deutschland heiraten darum brauchen wir die Urkunden.Welche Dokumente  brauchen eine ueberbegleubigung ?Kann ich die die Urkunden auch in Kosovo von einem beeglaubtigten Uebersetzer ubersetzer lassen?Oder muss ich sie umbedingt in Deutschland ubersetzen lassen?Was ist besser?Weis jemand vieleicht auch ob die ueberbegleubigung ubersetzt werden muss?Wenn ja wie wars bei euch?
Ich hoffe ihr koennt mir helfen,denn das Standesamt gibt mir nur falsche Angaben,erst hiess es man bracuhe keine Uberbegleubigung,dann mann weis es nicht,wenn die Botschaft ja Sagt dan brauche ich eine wenn Sie nein sagt dann brauch ich keine und jetzt hat mir die Botschaft mitgeteilt das man doch welche braucht.Bevor ich es vergess meine Verlobte lebt in Kosovo,Studiert  Germanistik und hat noch 3 Pruefungen bis Sie Diplomieren kann.Hat davor schpn 6 Jahre in Deutschland gelebt (waehrend dem Krieg im Kosovo) und hat schon 3 Visums zur Ferienbeschaeftigung in Deutschland gehabt,letzes mal diesen Sommer.

2.Frage :
Hab  noch eine Frage wegen dem Deutschtest,und zwar meine Freundin hat ein TestDaf Diplom vom Goethe Institut,dass hatte Sie damals fuer die Uni gemacht.Der Test bestand aus 4 Bereichen : Hoeren-Verstehen,Lesen-Verstehen,Schriftlicherausdruck und Muendlicherausdruck.Damit man an der Uni Studieren kann muss man mindestens in allen 4 Bereichen eine 4 haben.Meine Freundin hatte drei 4 und eine 5 bekommen.Der Schwierigkeitsgrad lag von B1,B2 bis C1.Jetzt meine Frage wird dieses Diplom anerkannt zur Eheschliessung?Ich denke mal Ja,da die Botschaft einen Schwierigkeitsgrad von A1 verlangt. mehr Infos bekommt ihr auch unter wwwtestdaf.de

Auf eien Schnelle Antwort freue ich mich schon Danke !

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von TaBe am 14.11.2011 um 08:22:07
Wir haben ebenfalls in D mit einem Heiratsvisum geheiratet. Mein Mann ist Kosovare. Ich verstehe dein post jetzt so, dass ihr diese Variante vorhabt?

Bei uns hat mir das Standesamt eine Liste der Urkunden anhand einer Aufstellung des OLG (Oberlandesgericht) gegeben. So eine Liste müsste eurem Standesamt auch vorliegen oder müsste es besorgen können.
Welche Urkunden bzw. Bescheinigungen das waren, kann ich nicht mehr 100%ig sagen. Kann aber wohl auch von Stadt zu Stadt bzw. OLG zu OLG verschieden sein. Diese Dokumente braucht ihr, um deine Frau von Ehefähigkeitszeugnis zu befreien, welches das Kosovo nicht ausstellt.
Diese müssen von einem am zuständigen OLG zugelassenen Dolmetscher inkl. der Apostillen übersetzt werden!!!

Dass deine Verlobte schon mal in D war wird für die Eheschließung inkl. Heiratsvisum keine Rolle spielen.

Wegen dem Deutschtest würde ich bei der Botschaft nachfragen. Ich weiß, dass die dort teilweise auf einen Nachweis verzichten, wenn der AntragstellerIn gutes Deutsch spricht. Auch wenn ein Zertifikat vorgelegt wird, wird  nochmal im Gespräch überprüft, ob derjenige wirklich ausreichend Deutsch kann.

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von Debatik am 14.11.2011 um 12:19:52
Erst mal danke fuer deine Antwort!
Wir haben auch eine Liste vom Standesamt bekommen mit Urkunden die wir brauchen,in unserem Fall waren es : Meldebescheinigung,Geburtsurkunde,Familien-oder Ledikeitsbescheinigung und die Staatsangehörigkeitsbescheinigung.Die Urkunden habe ich schon alle.Das Standesamt hilft uns um erlich zu sein nicht weiter.Geben uns meist nur falsche Meldungen.Das erste mal sagten Sie uns wir brauchen keine ueberbegleubigung(Apostille) da die Botschaft die Dokumente eh nochmal Prueft.Beim 2 mal dann aufeinmal,die Urkunden brauchen eine Apostille nur wenn das fuer die Botscahft ok ist.Hab der Botscahft eine E-mail geschrieben drauf stand das die Urkunden eine Apostille brauchen,spaeter hab ich auch auch bei der Botscahft in Prishtina angerufen und man sagte mir ich muesse nur die Geburtsurkunde und die Familienbescheinigung mit einer Apostille Stempeln lassen.Es war aber so eine junge verspielte Albanische Frau der ich nicht so richtig Traute(darum hab ich nochmal ne e-mail an die Botschaft geschrieben).
Weist du vieleicht welche Dokumente eine Apostille brauchen und wo hast du Sie uebersetzt?In Kosovo oder Deutschland?Geht es auch in Kosvo?Die Apostille ist das nur ein Stempel oder steht was drauf wenn ja wie muss das uebersetzt sein?Muss der Uebersetzer nur darauf aufmerksam machen das auf der rueckseite ein Stempel ist oder wie sieht des aus?
Tut mir leid fur meine vielen, Fragen.Es sind alles so kleinigkeiten aber moechte keine Fehler machen.Hoffe du kannst mir weiter helfen,schon mal danke im Voraus.

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von TaBe am 14.11.2011 um 13:57:04
Übersetzt werden müssen die Dokumente in Deutschland von einem beim zuständigen OLG anerkannten Übersetzer, wie ich schon oben schrieb.
Die Apostille ist im Grunde ein Stempel, der auch mitübersetzt werden muss. Die anerkannten Übersetzer wissen dies aber auch.

Mir ist jetzt aufgefallen, dass es ab dem 01.07.2010 mit den Beglaubigen anders ist. Nun muss die Botschaft überbeglaubigen. Wir haben aber schon im April 2010 geheiratet, so dass dies bei uns wegfiel.
Ich denke aus diesem Grund bekommst du evtl. verschiedene Aussagen, weil es noch nicht so geläufig ist.

Ich an deiner Stelle würde die Dokumente, die dir das Standesamt genannt hat besorgen und mit Apostille versehen lassen. Die Ämter im KS wissen auch, welche Dokumente mit einer Apostille versehen werden müssen. Diese würde ich dann bei der Botschaft einreichen zur Überbeglaubigung.
Mein Mann hatte eigentlich keine Probleme beim Besorgen und Apostillieren der Papiere, außer den KS-typischen  ::) und der Fahrerei, da sich doch alle gut damit auskannten.

Vielleicht weiß noch jemand anderer mehr über das neue Verfahren der Überbeglaubigung der Urkunden???
Warte vielleicht mal ab, hier sind auch Standesbeamte unterwegs  :)


Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von Debatik am 14.11.2011 um 19:16:09
Danke dir.

Habe gefragt ob man auch in Kosovo uebersetzen kann weil ein Bekannter hatte seine Dokumente damals auch in Kosvo uebersetzt,der unterschied war nur das die Verlobte in Deutschland gelebt hat aber noch einen Kosovarsichen Pass hatte.

Das es ab dem 01.07.2010 mit den Beglaubigen anders ist ist mir neu.

Die Botscahft tut keine Urkunden Begleubigen das tut nur das Innenminesterium in Kosovo und Apostillen gibt es  nicht in Kosovo,da Kosovo noch kein Mitglied des Hager abkommens ist.

Es wir meist nur falsch verstanden,da es nur eine Ueberbegleubigung ist.

Die Überbeglaubigung zeigt deutschen Behörden, dass diese Urkunde zumindest von
einer offiziellen kosovarischen Stelle ausgestellt ist und nicht gefälscht wurde.

Wie ich schon sagte eigendlich weis ich schon wie es ableuft es sind halt nur so kleinikeiten.Also die Urkunden tu ich beim Innenminesterium in Kosovo stempeln,dann uebersetzen,beim Standesamt einreichen,die schicken die Urkunden an die Botschaft die die Urkunden pruefen,dann werden die Urkunden ans OLG geschickt wo ich das Ehefikeitszeugnis bekomme.

Nach dem Ehefikeitszeugnis kommt die anmeldung der Hochzeit beim Standesamt,wo ich eine Bescheinigung bekomme.

Mit dieser Bescheinigung und ein paar anderen Dokumenten muss ich zum Konsulat den Antrag machen und dan Abwarten bis sich die Auslaenderbehoerde bei mir meldet.Danach warten warten warten :P...Richtig so ?

Wollte nur sicher gehen das ich kein geld umsonst verschwende und das ich keine kleinen Fehler mache die danach nur mehr Zeit kosten.

Troztdem bin ich fuer jede hilfe danbar :D

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von TaBe am 15.11.2011 um 08:54:36
Wie gesagt, wir haben im April 2010 geheiratet, da war es eben noch anders.
Seit 01.07.2010 gilt dies:

Stand: Juni 2010


Merkblatt zur Möglichkeit der Prüfung von Urkunden der Republik Kosovo
im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe


Da in der Republik Kosovo die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden gemäß § 13 Abs. 2 und 4 Konsulargesetz bis auf weiteres nicht gegeben sind (ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig), kann die Deutsche Botschaft keine Legalisation durchführen.
Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, Urkunden der Republik Kosovo im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft, und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben.

Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei dem die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die zur Klärung eines Sachverhalts eine Überprüfung einer Urkunde benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft.

Dazu muss sie
- die unten aufgeführten Unterlagen beifügen,
- konkrete Einzelfragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und
- im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen
zusagen.

Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, sondern einen Anwalt mit der Durchführung von Ermittlungen beauftraft.
Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft werden anschließend unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt.
Um die spätere Verwendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird ihr ein entsprechender Hinweis beigefügt.

Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen benötigt die Botschaft folgende Unterlagen und ergänzende Angaben:


- die zu überprüfende/n Urkunde/n mit je zwei gut lesbaren Kopien (keine
Übersetzung)
- zwei Lichtbilder des Urkundeninhabers (auf der Rückseite mit Vor- und
Nachnamen versehen)
- ein Lichtbild der Referenzpersonen (auf der Rückseite mit Vor- und Nachnamen versehen)
- Geburtsurkunde des Urkundeninhabers
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen (Anlage 1)
- ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des Urkundeninhabers (Anlage 2)

Bei Überprüfungen zu einer Eheschließung müssen zusätzlich folgende Angaben
gemacht werden:

- Fotos der Hochzeitsfeier (falls vorhanden)
- vollständiger Name, Adresse und (wenn möglich) Telefonnummer der
Trauzeugen.

Bei Überprüfungen zu Geburten wird zusätzlich die Information benötigt, ob es sich um eine Haus- oder Krankenhausgeburt handelte. In letzterem Fall ist der vollständige Name sowie eine Adresse des Krankenhauses anzugeben.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben notwendig sein, um den fraglichen Sachverhalt aufzuklären. Die Botschaft wird dann fallbezogen weitere Dokumente/Informationen anfordern (z.B. zu anderen im Verfahren relevanten Personen). Die Botschaft bittet darum, die oben genannten Unterlagen und Informationen dem Amtshilfeersuchen (nach grober Überprüfung auf Lesbarkeit und Vollständigkeit) gleich beizufügen.

Für die Überprüfungen wurde eine Fallpauschale von 200,- Euro angesetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein
Tätigkeitshonorar - und nicht um ein Erfolgshonorar - für den beauftragten Anwalt handelt. Die anfallenden Kosten sind demnach auch zu begleichen, wenn der Inhalt der Urkunde oder die mitgeteilten Zusatzangaben sich als unrichtig herausgestellt haben oder die Überprüfung aufgrund unzureichender Zusatzangaben ergebnislos verlief.

Die Bearbeitungsdauer beträgt voraussichtlich etwa vier bis zwölf Wochen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen; im Ausnahmefall kann die Erledigung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Das Verfahren kann sich u.a. durch das Einreichen von verfälschten oder gefälschten Urkunden sowie ungenauen Angaben über Kontaktpersonen verzögern. Zur genannten Bearbeitungszeit fallen Post- und Kurierlaufzeiten von etwa zwei Wochen pro Strecke an.
Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde über Verzögerungen informieren. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.


Die Postanschrift der Deutschen Botschaft in Pristina lautet:
Deutsche Botschaft Pristina
Rr. Azem Jashanica Nr. 17
10000 Pristina
Kosovo
Tel. : +381 38 2545 00 (telefonische Sprechzeiten von 8.00 bis 17.00 Uhr)
Fax: +381 38 2545 36

Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer
Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/Downloads/05/Merkblatt__Kosovo,property=Daten.pdf


Wegen der Übersetzung, weiß ich nur, dass diese in Deutschland, wie oben beschrieben gemacht werden muss.

Soweit hört sich die Reihenfolge, wie du sie angeführt hast, logisch an. Wir hatten eben diesen schritt der Überbeglaubigung der Botschaft nicht.
Die Papiere, die beglaubigt werden mussten, hat mein Mann damals direkt an die zuständigen Stellen in Prishtina weiterleiten lassen vom zuständigen Amt, wo er die Papiere bekommen hat. Wie es heute und ob es anders läuft, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich habe aber auch das Gefühl, dass du sehr gut weißt, was zu tun ist.

Ich wünsche Euch viel Glück, dass es möglichst schnell klappt...................... :D



Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von Debatik am 15.11.2011 um 16:40:01
Danke dir Tabe fuer deine Muehe :D

Dieses Merkblatt habe ischon 100 mal gelesen haha :D

Jetz versteh ich was du mit einer ueberbegleubigung vom Konsulat meinst,ja das wuste ich schon,also die  Urkunden werden jetzt von Satndesamt in Deutschland an die Botschaft geschickt die dan einen Vertrauens Anwalt angaschiert der die Urkundne prueft.

Ist es das was du meinst mit Ueberbegleubigung vom Kosnulat?Wenn ja ich wuste des schon im vofeld aber trotzdem dankedir fuer deine muehe.

Ich glaub dein Gefuehl teuscht dich nicht,wie auch,ich habe Stunden damit im Internet verbracht um nach Infos zu suchen hehe:D

Eigendlich ist bis jetzt alles klar ausser ich muss nochmal Fragen also morgen wenn ich die Urkunden Ueberbegleubige,welche Urkunden einen Stempel brauchen.Ich hoffe man kann mir dort weiterhelfen,wenn nciht muss ich halt alle Urkunden zur sicherheit Stempeln naja.

Tabe noch ne Frage wie,wars eigendlcih bei euch,mustet Ihr eine Befragung machen auf verdacht auf Scheinehe oder so ?Wenn ja was ich nicht glaube was fuer Fragen wurden den da gestellt?

Ich danke dir fuer deine hilfe und deine muehe

lg :)

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von TaBe am 15.11.2011 um 18:39:07
Ich habs mir gedacht, dass du dieses Merblatt schon kennst, habe es nur mal hierher kopiert, weil es scheinbar nicht mehr abrufbar ist.

Eine Scheinehenbefragung wurde von der Botschaft in Prishtina gewünscht, aber unsere ABH hier wollte diese nicht und hat sich durchgesetzt.

Du bist auch ursprünglich Kosovare, wie ich das verstanden habe, dann könntet ihr Glück haben, da wird es, nach meinen Infos, nicht so streng gehandhabt. So nach dem Motto, bei Albanern ist es normal, dass sie  nach kurzer Kennenlernzeit heiraten  ;)

Wie schon gesagt, die Angestellten bei der Gemeinde wissen eigentlich, welche Papiere einen Stempel brauchen und welche nicht.

Titel: Re: Eheschlissing in Deutschland
Beitrag von Brother am 15.12.2011 um 14:17:25
In welcher Stadt wohnst du? Wenn es eine größere Stadt mit mehreren Standesämtern ist, würde ich mich erkundigen, bei welchem es schneller geht. In Berlin gibt es da tatsächlich unterschiede, die ein Erfahrener Anwalt zum Beispiel kennt.
Was die Übersetzungen angeht, würde ich dir empfehlen, das ...kommerzieller Werbelink entfernt ... machen zu lassen, die Ämter sind da oft penibel. Und mach erstmal nur das, wovon du sicher weißt, daß es auch verlangt wird. Glaub mir, du wirst eh noch Papiere nachtragen müssen, aber das kriegst du dann schon gesagt.  :P

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