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Beitrag begonnen von karlotta am 23.10.2011 um 17:02:18

Titel: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 23.10.2011 um 17:02:18
Hallo,
da ich auch nach längerer Forendurchforstung keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden konnte, versuche ich mich einmal an einem eigenen Thema.
Mein Freund (Inder) hat am Freitag versucht seinen Antrag auf ein Studentenvisum bei der Botschaft in Delhi einzureichen.
Die Unterlagen waren alle vollständig (inkl. Sprachkursanmeldung, Sperrkonto, Mietvertrag etc.)
Geplannt war ,einen Sprachkurs zu besuchen um dann mit einem Lehramtsstudium zu beginnen. Die Mitarbeiterin hat den Antrag geradeheraus abgelehnt mit der Begründung, ihr würde die langfristige Finanzierung nicht ersichtlich werden, da die achttausend Euro ja nach einem Jahr verbraucht seien. Und solange dies nicht nachweisbar wäre, könnte sie den Antrag gar nicht nach Berlin (zur ABH) weiterleiten. Sie hat dann noch hinzugefügt, dass es immer wieder Leute (Inder?) gebe, die untertauchen, sobald das Geld alle sei und sie solche Anträge daher nie gestatten könnte, egal ob kurz- mittel- oder langfristige Aufenthalte geplant seien.
Gut, ich kann ihre Position nachvollziehen, allerdings stellt sich für uns die Frage, welche Nachweise wir denn noch erbringen könnten. Eine Verpflichtungserklärung kann ich nicht abgeben (nur Referendariatsgehalt) und von meinen Eltern möchte ich so eine Verpfichtung nicht verlangen. Selbst wenn wir der Dame die Summe des Sperrbetrages für ein komplettes Studium (7905 Euro mal 6 Jahre - ganz hypothetisch möglich) vorzeigten, gebe es doch gar keine Möglichkeit von der ABH einen Sperrvermerk für solch eine Summe und einen so langen Zeitraum zu bekommen (und ohne wäre das Prozedere doch hinfällig, da keine Garantie). Oder irre ich mich hierbei?
Nach dieser Begründung wäre ja dann auch ein Antrag auf einen Schengenvisum ohne Aussicht.
Wir wollen heiraten (und er möchte ab Oktober studieren, es geht hierbei nicht um einen "gefakten" Visaantrag). Aber es ist mir sehr wichtig, dass er Berlin erst einmal kennenlernen kann, bevor er in Indien alle Zelte abbricht.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit, außer Hochzeit dort und dann FZF?

Danke,
Karlotta

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von reinhard am 23.10.2011 um 17:27:41
Das Sperrkonto ist so in Ordnung, weil die Verlängerung der AE immer davon abhängig gemacht wird, dass es im Laufe des Jahres auch wieder aufgefüllt wird.

Er sollte also gegen die (schriftliche) Ablehnung remonstrieren.

Du könntest Dich, wenn Du den Namen oder das Aktenzeichen nennen kannst, auch beim "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes beschweren bzw. darum bitten, dass sie von Berlin aus einen Blick drauf werfen.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von grisu1000 am 23.10.2011 um 18:00:09

karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
Die Mitarbeiterin hat den Antrag geradeheraus abgelehnt mit der Begründung, ihr würde die langfristige Finanzierung nicht ersichtlich werden, da die achttausend Euro ja nach einem Jahr verbraucht seien. Und solange dies nicht nachweisbar wäre, könnte sie den Antrag gar nicht nach Berlin (zur ABH) weiterleiten. 


War die Ablehnung mündlich oder schriftlich? Oder hat man den Antrag am Schalter einfach nicht angenommen? Dein Freund hat das Recht auf Prüfung seines eingereichten Antrages, eine pauschale Ablehnung (da Inder mit Studienantrag) am Schalter ist deshalb IMHO rechtswidrig.  Er soll, in Englisch, an den Bürgerservice des Auswärtigen schreiben, dass sein Antrag am Schalter nicht angenommen wird.

Er kann sich auch erstmal in Briefform beim Leiter des Konsulates beschweren.


karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
ie Unterlagen waren alle vollständig (inkl. Sprachkursanmeldung, Sperrkonto, Mietvertrag etc.)
Geplannt war ,einen Sprachkurs zu besuchen um dann mit einem Lehramtsstudium zu beginnen.


Ein deutsches Lehramtstudium muss IMHO gut begründet werden, auch weil er erstmal noch weiter deutsch lernen muss und weil diese Ausbildung nur speziell auf Deutschland zugeschnitten ist.  Ich denke hat dazu sicher ein Begleitschreiben gemacht, in dem er seine Motivation genau für dieses Studium darlegt.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 24.10.2011 um 15:56:11
Er hatte einen Interviewtermin und dabei wurde die Annahme der Unterlagen abgelehnt, aufgrund der mangelnden langfristigen Finanzierung. Darüber hinaus wurde die Entscheidung Lehramtsstudium angezweifelt (kann aber IMHO sehr stichhaltig  widerlegt werden) und dass noch keine Immatrikulation unter (Sprach)vorbehalt der Universität vorliegt. So etwas würde die Uni, laut eigener Aussage, aber auch gar nich ausgestellen.

Nun sind wir am überlegen was am sinnvollsten ist:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?
2) Sprachkursvisum, da es beschränkt und deshalb die langfristige Finanzierung nicht auschhlaggebend ist
3) Besuchsvisum für möglichst 90 Tage, dann super intensiv Deutsch lernen, zurück nach Indien, heiraten, FZF beantragen und mit diesem Antrag auf schnelle Bearbeitung, dessen Name ich vergessen habe, hoffen, dass er Oktober 2012 mit dem Studium beginnen kann - ist so ein langes Besuchsviusm überhaupt realistisch?

Unabhängig davon, dass er gerne schnell hier wäre, rennt uns die Zeit davon die nötige C1 zu erlernen, die im Selbsstudium einfach unmöglich zu erreichen scheint.
Und selbst wenn wir Januar heiraten würden wäre er dann so spät hier, dass die Bewerbungsfristen für die Universität abgelaufen sind und er dann erstmal ein Jahr zuhause sitzt (und dann sogar mit Anspruch auf Sozialhilfe -  das kann ja auch nicht im Sinne der ABH sein, oder?)

Bin langsam richtig durcheinander.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von sigi-n am 24.10.2011 um 16:39:43

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
Bin langsam richtig durcheinander.


Schlechte Vorbereitung verursacht so was oft.
Also § 16 AufenthaltG lesen
Verwaltungsvorschriften dazu lesen (ist der blaue Link unter §16)
Richtiges Visum beantragen nach guter Vorbereitung
Sollte dann noch mal der Quatsch mit der langfristigen Finanzierung kommen (Schriftlich!!!)
sofort Einschaltung Bürgerservice AA


karlotta schrieb am 23.10.2011 um 17:02:18:
Sie hat dann noch hinzugefügt, dass es immer wieder Leute (Inder?) gebe, die untertauchen, sobald das Geld alle sei 


Polemische Verallgemeinerung, Ortskraft oder Deutsche? Unterstellung einer Straftat würde eine DAB rechtfertigen

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Petersburger am 24.10.2011 um 18:25:12

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?

Falls der Antrag angenommen und schriftlich abgelehnt wurde - remonstrieren.

Groll ist kein Entscheidungskriterium.

Vor allem werden Remonstrationen normalerweise vom Leiter Visastelle selbst bearbeitet - da wird schon mal die eine oder andere Entscheidung geändert, ohne daß es einer Klage bedarf.


Falls der Antrag mündlich "abgelehnt" wurde, ist der Weg über den Bürgerservice der sinnvollste.
Das kann auch durch Dich getan werden, schlimmstenfalls kannst Du Dich ja formlos von Deinem Freund bevollmächtigen lassen.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von grisu1000 am 24.10.2011 um 19:44:07

karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
Darüber hinaus wurde die Entscheidung Lehramtsstudium angezweifelt (kann aber IMHO sehr stichhaltigwiderlegt werden)

Warum widerlegt er die Zweifel nicht gleich mit einem Begleitschreiben zum Antrag worin er seine Gründe darlegt. Man muss hier nicht auf Nachfragen oder eine Ablehnung warten. Je stichhaltiger er die Motivation zum Studium begründet, desto unwahrscheinlicher wird eine Ablehnung.


karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
1) remonstriern/ sich beschweren: würde dann der Antrag bei der nächsten Runde nicht aus Groll (es besteht ja kein Rechtsanspruch) erneut abgelehnt werden?


Remonstrieren kann er nur bei abgelehnten Antrag, nicht bei Nichtannahme. Beschweren kann er sich sowohl beim Auswärtigen Amt oder dem Konsulat selber.


karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
2) Sprachkursvisum, da es beschränkt und deshalb die langfristige Finanzierung nicht auschhlaggebend ist


Nach dem Sprachkurs muss er wieder ausreisen. Eine Verlängerung z.B aufgrund eines Studiums ist nicht möglich. Sonst hätte gleich das richtige Visa zum Sprachkurs mit anschließenden Studium beantragen müssen.


karlotta schrieb am 24.10.2011 um 15:56:11:
3) Besuchsvisum für möglichst 90 Tage, dann super intensiv Deutsch lernen, zurück nach Indien, heiraten, FZF beantragen und mit diesem Antrag auf schnelle Bearbeitung, dessen Name ich vergessen habe, hoffen, dass er Oktober 2012 mit dem Studium beginnen kann - ist so ein langes Besuchsviusm überhaupt realistisch?

Hier ist die "Rückkehrwilligkeit" der entscheidende Faktor. Und bei 90 Tagen wird er dem Konsulat erklären müssen, wieso er solange Urlaub vom Arbeitgeber bekommt.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 24.10.2011 um 20:54:24
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare,
@ sigi-n, dankeschön für den Hinweis, wir hatten uns zwar sehr gut vorbereitet gefühlt und ich habe die besagt Verwaltungsvorschrift tatsächlich auch schon gelesen, aber scheinbar nicht aufmerksam genug.

Natürlich war ein Motivationsschreiben dabei, auch mit umfangreichen Erläuterungen. Aber es ging ihr ja gar nicht um den eigentlichen Studienwunsch.

Wir werden es über das Bürgerservice des AA versuchen in der Hoffnung, dass es sie dazu bewegt den Antrag einmal tatsächlich zu betrachten. Sollte dann eine Absage kommen, dann wird sie wenigstens ordentlich begründet.
Und vielleicht klappts ja auch. ;D

Ich halte euch auf dem laufenden und vielen lieben Dank!

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 28.10.2011 um 13:14:57
Hallo,

habe gerade mit einer Sachbearbeiterin des Auswertigen Amts telefoniert. Sie hatte heute morgen die Stellungnahme aus Delhi auf dem Schreibtisch.
Neben der unersichtlichen Finanzierung ("dann werden sie das wohl übersehen haben/ bzw. sollten sie beim nächsten Mal nochmal mehr als 8.000 verlangen dann soll er ihnen sagen das würde reichen) hat Delhi bemängelt, dass die Sprachkursanmeldung nicht ausreiche als Immatrikulationsnachweis.

Dies bestätigte die Mitarbeiterin des AA und schlug vor, er solle sich unter Vorbehalt immatrikulieren lassen.
Viele Telefonaten später kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass sowohl FU als auch HU solche Immatrikulationen nicht ausschreiben und uni-assist bestätigte mir, das Bewerbungen ohne austreichende Sprachkenntnisse nicht and die Unis weitergeleitet würden. Und nun beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ich werde Montag zur ABH gehen und hoffen, dass sie einen Rat wissen.
Hättet ihr noch eine Idee?
So wie ich § 16.1.1.1. vetsanden habe, sollte eine Sprachkursanemldung ausreichen.

( § 16.1.1 „Ausländer gelten als Studierende, wenn sie für ein Studium an einer der in Nummer 16.0.3 genannten Einrichtungen zugelassen sind. Der Nachweis der Zulassung wird durch die Vorlage des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch:
§ 16.1.1.1.1 – eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache“. )

Darf die Botschaft sagen: Sollte reichen, reicht uns aber nicht?

Ach Mensch...jetzt haben wir uns neu und besser informiert, aber einfacher wird dadurch gar nichts.

Lieben dank,
Karlotta

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von sigi-n am 28.10.2011 um 13:50:11

karlotta schrieb am 28.10.2011 um 13:14:57:
So wie ich § 16.1.1.1. vetsanden habe, sollte eine Sprachkursanemldung ausreichen.


Das dürftest du falsch verstanden haben, gemeint sind solche Institutionen wie Studienkollegs
Ein Feld, Wald und Wiesen Sprachkurs macht noch keinen Studierenden aus

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von grisu1000 am 28.10.2011 um 14:14:37

karlotta schrieb am 28.10.2011 um 13:14:57:
Viele Telefonaten später kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass sowohl FU als auch HU solche Immatrikulationen nicht ausschreiben und uni-assist bestätigte mir, das Bewerbungen ohne austreichende Sprachkenntnisse nicht and die Unis weitergeleitet würden. Und nun beißt sich die Katze in den Schwanz.


Hast du 16.1.1.1 mal weiter gelesen?


Zitat:
.....des Zulassungsbescheides (im Original) der Bildungseinrichtung geführt. Er kann ersetzt werden durch
16.1.1.1.1 – eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache,
16.1.1.1.2 – eine Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist oder
16.1.1.1.3 – eine Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung).


Du telefonierst sehr viel. Informationen am Telefon sind schnell gegeben müssen aber nicht korrekt sein und sind später bei der Visabeantragung nichts wert, also nicht rechtsverbindlich. Zudem weist du nicht ob der dir gegenüber wirklich der Fachmann ist, oder der AzuBi. Ein Behörde wird aber sehr darauf achten, das schriftliche Informationen die rausgehen immer korrekt sind. Also mach die Dinge schriftlich, insbesondere gegenüber dem AA.


Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 28.10.2011 um 14:33:58
Die Aussage, dass Immatrikulationen unter Vorbehalt nicht durchgeführt werden (zumindest in Berlin) habe ich aus verlässlicher Quelle und wurden mir davon unabhängig noch zweimal bestätigt.
ich hatte die Anstriche unter 16.1.1.1.1. als "oder" verstanden (entweder Studienplatzvormerkung oder notwendige Anwesenheit oder Bewerbung). Damit liege ich doch richtig, nicht wahr?

Nun, die Studienplatzvormerkung besitzt er in Form einer verbindlichen Anmeldung an einer staatlich annerkanten Sprachschule ("eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule oder einer staatlichen, staatlich geförderten oder staatlich anerkannten Einrichtung zum Erlernen der deutschen Sprache"). Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst auch Sprachkurse (16.0.5.).
Es geht mir auch nicht um Haarspaltereien und wenn die geforderten Dokumente zu besorgen wären, brächten wir sie auch.  Nur scheint zumindest diese spezifische Anforderung (Sprachkurs+Vorabimmatrikulation) nicht erfüllbar.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von grisu1000 am 28.10.2011 um 14:49:32

karlotta schrieb am 28.10.2011 um 14:33:58:
Nur scheint zumindest diese spezifische Anforderung (Sprachkurs+Vorabimmatrikulation) nicht erfüllbar.

Es sind oder Bedingungen, dann versucht, dass ihr eine andere Bedingung erfüllt.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 29.10.2011 um 16:58:12
@Karlotta
Kann dein Freund irgendwelche Sprachkenntnisse nachweisen? z.B. B1?

Soweit ich es weiß ist es so, dass sobald jemand zum Studium an einer Hochschule zugelassen ist, er ein Zulassungsbescheid erhält und in den meisten Fällen einen Platz zum Deutschkurs um dann die DSH Prüfung an der entsprechenden Hochschule abzulegen.

Sorry, muss jetzt mal blöd fragen: Hat dein Freund sich an einer Hochschule hier in Deutschland beworben und wurde auch angenommen?

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 30.10.2011 um 22:31:07
@ Zeno
Leider ist es in Berlin nicht möglich, sich zu bewerben ohne ALLE voraussetzungen zu erfüllen. D.H. uni-assist leitet Bewerbungen nur dann an die Hochschulen weiter, wenn eine Sprachkompetenz von mindestens C1 bereits erlangt wurde.
Diese hat er noch nicht. Geringe Grundkenntnisse besitzt er bereits (A1) diese reichen jedoch nicht aus. Und aus diesem Grund ist eine Vorabimmatrikulation schlichtweg unmöglich.
Nach längerer weiterer Forumssuche bin ich darauf gestoßen, dass es wohl doch der falsche Visumstyp war und er es stattdessen mit einem Studienbewerbervisum versuchen muss (?!).

So wie ich das bisher sehe, läuft es folgendermaßen:
Studentenvisum: nur mit Vorabimmatrikulation und universitätinternem Sprachkurs
Studienbewerbervisum: auch ohne Vorabimmatrikulation, mit fester Sprachkursanmeldung.
Wie die Botschaft in Delhi das sieht, ist allerding eine andere Frage :-/

Morgen früh bin ich bei der ABH, ich hoffe dort noch ein bisschen Hilfestellung bekommen zu können.

Erst einmal vielen Dank für all die Anregungen und Kommentare

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von reinhard am 31.10.2011 um 10:52:38
Ich glaube, das ist das Hauptproblem:

Wenn er studieren will, bewirbt er sich und bekommt eine bedingte Zulassung. Von den Zulassungen (Stuttgart, Bremen, Münster) legt er eine dem Visumantrag bei.

Sich nur in Berlin zu bewerben, wo das nicht geht, zeigt doch für die Botschaft auch deutlich, dass er vermutlich nicht wirklich studieren will, sondern nach Berlin einreisen will. Du hast das ja auch mehrfach angedeutet.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 01.11.2011 um 20:23:50

karlotta schrieb am 30.10.2011 um 22:31:07:
@ Zeno
Leider ist es in Berlin nicht möglich, sich zu bewerben ohne ALLE voraussetzungen zu erfüllen. D.H. uni-assist leitet Bewerbungen nur dann an die Hochschulen weiter, wenn eine Sprachkompetenz von mindestens C1 bereits erlangt wurde.
Diese hat er noch nicht.

C1? Das kann nicht sein. Denn in erster Linie hängt es von der Hochschule selbst ab, welche Voraussetzungen es gibt. Die meisten Unis verlangen einen Sprachnachweis von mindestens B1, und von C1 habe ich noch nie gehört, dass sie das jetzt schon verlangen. Als ausländischer Student wird man meistens vor dem Studium eine Art Deutschkurs (DSH,TestDaf) in Deutschland ablegen müssen. Deshalb sagen die bei Uni-Assist immer, dass man sich erst bei den Unis informieren soll, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Und da verlangen die meisten für die Immatrikulation eben B1 und nicht C1.

Und genau da liegt das Problem. Er hat weder die benötigten Sprachkenntnisse noch ein Zulassungsbescheid, und deswegen wurde der Antrag erst gar nicht angenommen. Also ersteinmal informieren wo er studieren will, und dort die Hochschule fragen was benötigt wird, insbesondere welches Sprachniveau, aber höchstwahrscheinlich B1. Wenn das so ist, dann muss er  den Kurs bzw. die B1 Prüfung beim Goethe Institut ablegen.

Und wenn er die Prüfung bestanden hat, kann er die Unterlagen  an Uni-Assist schicken und erst nach der Zulassung, kann er ein Visumsantrag erstellen.

Und mit der Finanzierung hat das in erster Linie nichts zu tun.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 14.11.2011 um 09:49:35
Vielen Dank für die vielen Hinweise,
heute war der neue Interview Termin und mit neuem Antrag und euren Informationen im Rücken dachten wir es würde einfacher.
Es sollte ein Studienbewerbervisum werden, die Eingangsbestätigung der Bewerbungsunterlagen von Uni-assist lag bei, sowie die E-Mails von 5 Studienkollegs, die alle sagten, er könne sich gerne bewerben ab einem Sprachlevel zwischen B1- und B2 (und versehen mit dem Hinweis, das es in der Stadt doch viele gute Sprachschulen geben bei denen er die fehlenden Kenntnisse erwerben könne). Un selbst dann gebe es nur die Immatrikulationsbestätigung, nachdem er den Eignungstest persönlich in Deutschland gemacht habe.

Daher aso studienbewerbervisum. Lange Rede kurzer Sinn, es wurden die selben Punkte bemängelt wie beim letzten mal, das die Immatrikulationsbescheinigung fehle (daher ja auch Bewerbervisum) und das die Finanzierung ohne Sponsoren nicht ausreiche, da die Botschaft das Recht hätte weitere Dokumente zum Sperrkonto hinzuzuverlangen.
Außerdem war sie unerfreut darüber, dass er beim Bürgeramt des AA um Klärung gebeten hatte nach dem letzten Termin.

Und nun: kann man/ muss man/ sollte man nur mithilfe eines Anwaltes remosntrieren? und wenn ja, mit einem deutschen oder einem indischen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Karlotta

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 29.11.2011 um 16:44:34
Nach langem Warten ein Update:
Nach dem letzte (2.) Interviewtermin kam gleich am nächsten Morgen (laut Briefkopf) die Absage mit den folgenden Begründungen:

1. the Embassy is not convinced of the reasons and seriousness of your intentions of studying in Germany.
2. you do not cooperate with the embassy.
3. you were not able to prove sufficient funds to support your entire (eigene Hervorhebung) stay in Germany
4. insufficient documents were provided


An der Formulierung der Remonstration sitzen wir gerade, da a) die Unterlagen vollständig so wie beim Vorinterview gefordert waren
b) das "unkooperativ" sich darauf bezieht, dass keine zusätzlichen Finanzierungsnachweise dargebracht wurden (O-ton: in der Checkliste steht Sponsor, das sagte ich Ihnen schon beim ersten Mal, aber sie hören nicht zu)
und c) eben das Sperrkonto laut Verwaltungsvorschrift, Aussage von der ABH und vom AA ausreichen muss und darüber hinaus auch keine Finanzierungsnachweise zu erbringen seien.

Die Mitarbeiterin war wie oben erwähnt sehr unerfreut übder den Klärungsgesuch den das AA nach unserer Beschwerde eingereicht hatte.

Nun hatte er überlegt ein Besuchsvisum für Mitte Dezember bis Ende Januar zu beantragen. Dann könnte er mit eins, zwei Studienkollegsmitarbeitern persönlich sprechen und eine A1 (evtl. sogar) A2 Prüfung beim Goetheinstitut ablegen und dadurch anschließend die Chancen auf einen Studienkollegsplatz erhöhen (diese Prüfungen finden in Delhi erst wieder im Mai statt). Meine Frage nun:

1) Kann ein Antrag auf ein Besuchsvisum die Erfolgschancen der Remonstration beeinträchtigen?
Sowohl bei Zu- als auch bei Absage?

und
2) Ist eine Remonstration erfolgreicher wenn sie von einem deutschen Anwalt kommt?

Danke!

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Petersburger am 29.11.2011 um 21:00:41
1) Nein.
Läuft eine Remonstration, haben wir ein nicht abgeschlossenes Visumverfahren, während dessen Dauer kein zweites begonnen wird.
Ist das zweite ein Kurzaufenthaltsvisum (=Schengenvisum) können Zweifel an der Rückkehrbereitschaft selten ausgeräumt werden.

2)
Ich hoffe, es haut mich keiner der Anwesenden - aber meist macht ein Anwalt die Sache nicht besser. Es gibt einfach zu wenige Fachleute auf diesem Gebiet.
Den anderen merkt man das "Fremdwildern" meist schon am Text an ... da kann man es auch ohne Anwalt probieren.

Nicht zuletzt bekommt man auch in diesem Forum oft sinnvolle Informationen, die man selbst erfolgreich umsetzen kann.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 29.11.2011 um 21:38:22
Ich wiederhole mich wahrscheinlich, aber für ein Studienbewerbervisum braucht er meines Wissens nach trotzdem entsprechende Deutschkenntnisse. Denn dadurch sehen die von der Behörde auch, dass er sich bemüht hat und motiviert ist auch in Deutschland zu studieren. Ohne entsprechende Deutschkenntisse oder Zulassungsbescheid ist es sehr schwierig, denn wie willst du denn sonst deine Absicht zum Studium in Deutschland beweisen? Ich persönlich habe keine Erfahrung aber ich denke, dass er auch auch bestimmt gefragt was er studieren möchte und und auch wo in Deutschland. Wenn er dazu nichts genaues sagen kann, dann entstehen eventuell Zweifel.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 29.11.2011 um 21:46:03
Elementare Deutschkenntnisse bestehen und werden kontinuirlich ausgebaut. Das Goetheinstitut in Delhi führt allerdings nur sehr selten Prüfungen durch (sind dadurch also schwer nachzuweisen/ nicht nachzuweisen bis Juni). Daher die Absicht den  Intensivdeutschkurs zu belegen und dann zum Sommer mit dem Studienkolleg zu beginnen.
Die Sprachanforderungen sind bis zum Kursbeginn realistisch zu erfüllen, wenn der Deutschkurs belegt wird (nach meinen Einschätzung als Sprachlehrerin und nach Erfahrungswerten der Sprachschule).

Und zum zweiten: er plant einen konkreten Studiengang (Begründung war im Anschreiben) und hat auch einen Ortswunsch genannt. Natürlich hat er jedoch auch auf seine örtliche Flexibilität hingewiesen, um nicht den Eindruck zu erwecken ihm gehe es nur um den Aufenthalt in einer konkreten Stadt (Tip aus dem Forum).

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 29.11.2011 um 21:57:30
Hallo Karlotta,


Also, so wie ich das weiß (von der deutschen Botschaft in Damaskus), brauch ein Antragssteller für ein Studienvisum, ein Zertifikat in Deutsch (vom Goethe, oder telc) , ein Zulassungsbescheid einer Uni und den entsprechenden Finanzierungsnachweis.

Für ein Studienbewerbervisum, brauchst du auch die entsprechenden Deutschkenntisse und die Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs (also sowas wie DSH) und auch die Finanzierung von ca. 8000 Euro.


Und, dass man Sprachkurse belegt hat kann man nur schwer nachweisen. Botschaften verlangen dafür das Zertifikat. Ich habe mich schon darüber informiert, sogar für Antragssteller eines Heiratsvisum, die nur A1 brauchen. In Damaskus war das Goethe Institut über ein halbes Jahr geschlossen, und die Antraggsteller mussten trotzdem zu den Nachbarländer fahren um die Prüfung abzulegen. Also leider kommt man da nicht drum herum.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Muleta am 29.11.2011 um 23:31:16

Petersburger schrieb am 29.11.2011 um 21:00:41:
Läuft eine Remonstration, haben wir ein nicht abgeschlossenes Visumverfahren, während dessen Dauer kein zweites begonnen wird.


wobei ich dem AufenthG keinen Ablehnungsgrund bzw. keinen Nichtbearbeitungsgrund entnehmen kann, der sich allein auf ein laufendes (aber gesetzlich ohnehin nicht geregeltes) Remo-Verfahren bezieht.


Petersburger schrieb am 29.11.2011 um 21:00:41:
meist macht ein Anwalt die Sache nicht besser. Es gibt einfach zu wenige Fachleute auf diesem Gebiet.


das trifft allerdings zu. Ein (kompetenter!) Anwalt macht Sinn, wenn der Antragsteller nicht wirklich überblickt, wie das Verfahren läuft, was die Botschaft will/prüft und wo die Fallstricke liegen. Ein Anwalt macht hingegen wenig Sinn, wenn lediglich offensichtliche Missverständnisse ausgeräumt werden sollen oder offensichtlich fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen. Erfahrungsgemäß macht die ganze Remonstration keinen Sinn (egal ob mit oder ohne Anwalt), wenn die Botschaft eine Rechtsauffassung vertritt, die man für nicht zutreffend hält oder sie einen vollständig dargelegten und begründeten Sachverhalt anders interpretiert, als der Antragsteller es sieht.

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 30.11.2011 um 12:02:04
@Karlotta

Wurde statt eines Finanzierungsnachweises eine Verpflichtungserklärung abgegeben? Wenn ja, wie viel verdient ungefähr der Verpflichtende?

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von karlotta am 30.11.2011 um 14:35:46
Danke für die vielen Rückmeldungen. Also keinen Anwalt.
Mal schauen was dabei herauskommt.

@Zeno Er hat ein Konto mit Sperrvermerk und dem BAFÖG Höchstsatz darauf. Während des Interviews kam jedoch immer wieder der hinweis, das das Geld ja nicht für das gesammte Studium ausreiche und er müsse mehr Finanzen nachweisen etc. Das ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt.

Und ich hoffe, dass die Ansprüche der Botschaft in Delhi andere sind, was die Sprachkenntnisse angehen. Immerhin lernt er ja schon selbsständig und außerdem muss es doch auch möglich sein die ausstehenden Kenntnisse hier in Deutschland zu erwerben. Ist eh sinnvoller, da effektiver.

Und volkswirtschaftlich gedacht kann die BRD nur gewinnen. Er bleibt hier bis seine 8000 alle sind/ihn die Uni evtl nicht nimmt, bezahl davon Miete, Essen, Sprachschule etc. und wenn er das Geld danach nicht erneut nachweisen kann verlässt er das Land ohne das die BRD einen Pfennig für ihn augegeben hat...da soll sich die Botschaft mal nicht so pingelig haben :D

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Zeno am 01.12.2011 um 16:31:32

karlotta schrieb am 30.11.2011 um 14:35:46:
Und ich hoffe, dass die Ansprüche der Botschaft in Delhi andere sind, was die Sprachkenntnisse angehen. Immerhin lernt er ja schon selbsständig und außerdem muss es doch auch möglich sein die ausstehenden Kenntnisse hier in Deutschland zu erwerben. Ist eh sinnvoller, da effektiver.

Auf welcher Botschaft war er denn dann? Ich dachte es gibt nur eine in jeder Hauptstadt eines Landes und mindestens ein Konsulat in einer anderen Stadt, order irre ich mich? :-?

Titel: Re: Studentenvisum wegen mangelnder langfristiger Finanzierunbg abgelehnt
Beitrag von Saxonicus am 01.12.2011 um 21:56:33

Zeno schrieb am 01.12.2011 um 16:31:32:
Auf welcher Botschaft war er denn dann? Ich dachte es gibt nur eine in jeder Hauptstadt eines Landes und mindestens ein Konsulat in einer anderen Stadt, order irre ich mich?

Du irrst Dich nicht, Botschaft gibt es immer nur eine, aber nicht überall gibt es außerdem noch Konsulate.

In Indien gibt es folgende Vertretungen Deutschlands:
Botschaft Neu Delhi
Generalkonsulat Bangalore
Generalkonsulat Chennai
Generalkonsulat Kalkutta
Generalkonsulat Mumbai

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