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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
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Beitrag begonnen von Jigsaw am 21.10.2011 um 22:49:56

Titel: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Jigsaw am 21.10.2011 um 22:49:56
Hallo,

vom 10.09. bis zum 16.10.11 war ich in Algerien, genauer gesagt in der hauptstadt Algier. Dort habe ich meine damals noch Verlobte besucht. Der nächste Trip nach Algier ist für den 25.12.11 geplant. Unsere Unterlagen werden nun gerade von der Polizei überprüft und wenn wir das Ok zur standesamtlichen trauung zwischen Ende Dezember und Anfang Januar bekommen, werden wir natürlich auch standesamtlich heiraten.

Nun habe ich das Problem, dass ich wegen einer Knieverletzung meinen Arbeitsplatz in der Altenpflege verloren habe. Kurz danach bekam ich einen Platz für eine schulishe Berufsausbildung, den ich aber vor kurzem abgebrochen habe, weil ich mir nun arbeit suchen will. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es schnell mal 6 bis 12 Monate dauern kann, bis man neue arbeit bekommen hat und beim letzten Streit mit der Ausländerbehörde (wegen dem Schengenvisum meiner Frau, welches abgelehnt wurde) wurde mir mitgeteilt, dass die Ausländerbehörde auch nur dann den Antrag absegnet, wenn ich aus der Probezeit wäre. Als ich nachfragte hatte ich noch arbeit.

Wie sieht es aus, wenn ich bis zu dem Tag, wo wir den Antrag auf Familienzusammenführung stellen, keine arbeit gefunden habe und kein eigens Einkommen habe? Kann ich den Antrag dann vergessen?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Bayraqiano am 21.10.2011 um 23:01:25
Zwei Fragen:

- Hast du einen algerischen Migrationshintergrund oder sonstige Gründe, die für eine Regelausnahme (Wort anklicken!)  sprechen würden?

- Wollt ihr in Deutschland oder Algerien heiraten?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Jigsaw am 21.10.2011 um 23:36:04
Nein, ich habe keinen Migrationshintegrund. Ich bin Deutscher durch geburt und Abstammung, auch meine ganze Familie besteht nur aus Deutschen.

Wir wollen standesamtlich in Algerien heiraten und dann per Familienzusammenführung in Deutschland leben.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Bayraqiano am 21.10.2011 um 23:44:15
Damit ist die Sache schon deutlicher geworden. Bei FZF zum Deutschen Ehepartner muss der LU nicht gesichert sein (außer es liegt die oben genannte Regelausnahme vor).

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Jigsaw am 21.10.2011 um 23:53:51
Ok. Mangels Abitur, Studium bzw. Berufsausbildung und weil ich die arabische Sprache nicht beherrsche usw. habe ich irgendwie keine Chancen in Algerien Fuß fassen zu können.... egal wie sehr ich darum kämpfe, denn dort haben selbst einmische, wenn sie nicht gerade studiert haben, kaum berufliche Chancen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von grisu1000 am 22.10.2011 um 12:41:15

Jigsaw schrieb am 21.10.2011 um 23:53:51:
Ok. Mangels Abitur, Studium bzw. Berufsausbildung und weil ich die arabische Sprache nicht beherrsche usw. habe ich irgendwie keine Chancen in Algerien Fuß fassen zu können.... egal wie sehr ich darum kämpfe, denn dort haben selbst einmische, wenn sie nicht gerade studiert haben, kaum berufliche Chancen.


Was eine Regelausnahme unwahrscheinlich macht. Also Antrag stellen und das ggf. das hier vor der ABH vortragen wenn sie überhaupt fragt.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von Jigsaw am 22.10.2011 um 21:48:35
Ok, habt ihr auch Ahnung von Schengenvisum als Besuchervisum?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von reinhard am 22.10.2011 um 21:58:07

Jigsaw schrieb am 22.10.2011 um 21:48:35:
Ok, habt ihr auch Ahnung von Schengenvisum als Besuchervisum?


Ja.

Um das zu bekommen, muss sie ihre "Rückkehrwilligkeit" belegen.
Sie muss also belegen, dass Familie, Freunde, Beruf alles in Algerien sind und sie Deutschland nur besuchen will.

Je näher Ihr euch kennt, desto schwerer ist das.

Aber versuchen kann sie es.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit Algerierin - Familienzusammenführung ohne Einkommen
Beitrag von eisregen02 am 23.10.2011 um 07:48:32

Jigsaw schrieb am 21.10.2011 um 22:49:56:
(wegen dem Schengenvisum meiner Frau, welches abgelehnt wurde) 



es wurde doch bereits schonmal abgelehnt?? aus welchem Grund??

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