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Beitrag begonnen von Evaskatze am 20.10.2011 um 08:57:36

Titel: Bafög bei befristetem Aufenthaltstitel aufgrund von Ehe
Beitrag von Evaskatze am 20.10.2011 um 08:57:36
Guten Morgen,

meine Frage ist simpel, ich bin allerdings nicht sicher. Und das Bafög-Amt erreiche ich nicht, dort ist schon um diese Uhrzeit ständig besetzt.  :-[

Mein Mann lebt gem. § 28 AufG seit 1 Jahr mit mir (deutsch) in Berlin und hat einen befristeten Aufenth.-titel bis 04.09.2012.

Kann er mit dieser Befristung auch Bafög beantragen? Wir haben nicht die Absicht, uns zu trennen, daher wird der Aufenth.-titel auch weiterhin erteilt werden. Aber akzeptiert das die Bafög-Behörde?

Dankeschön.

EDIT:
Weiß auch jemand, ob man zum Abgeben des Bafög-Antrages in der Bafög-Behörde einen Termin braucht? Oder kann man den im Rahmen der Sprechzeiten abgeben? Danke.

Titel: Re: Bafög bei befristetem Aufenthaltstitel aufgrund von Ehe
Beitrag von schweitzer am 20.10.2011 um 09:07:55

Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 08:57:36:
Aber akzeptiert das die Bafög-Behörde?


Ja, davon gehe ich ganz sicher aus. Denn in § 8 (2) Nr. 1 Bafög heißt es:


Zitat:
(2) Anderen Ausländern wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und

1. einen Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder Abs. 2, den §§ 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, § 104a oder als Ehegatte oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen ...


Dass die AE gemäß § 28 AufenthG immer eine befristete ist, ist dabei bekannt ...

Es dürfte also insoweit keine Schwierigkeiten geben.


Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 08:57:36:
Oder kann man den im Rahmen der Sprechzeiten abgeben?


Ja, das denke ich.


=schweitzer=

Titel: Re: Bafög bei befristetem Aufenthaltstitel aufgrund von Ehe
Beitrag von Evaskatze am 20.10.2011 um 09:32:18
Besten Dank, ich sehe klar!  :)

Titel: Re: Bafög bei befristetem Aufenthaltstitel aufgrund von Ehe
Beitrag von paulienchen am 21.10.2011 um 15:15:40
Hallo Evakatze  ;)

erstmal: ja, kann er, aber das war a schon geklärt.

Den Antrag kann man auch einschicken, unabhängig von Öffnungszeiten oder Terminen. Dann ist aber immer ein Einschreiben besser. Bei zig Antrgen, die cih selbst gestellt habe, wurden zwei verschlampt...nach Nachweis des Einschreiben aber wieder im Amt aufgefunden ;-)

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