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Beitrag begonnen von fadomaior am 19.10.2011 um 13:28:24

Titel: Namensänderung
Beitrag von fadomaior am 19.10.2011 um 13:28:24
Tach auch!
Ich habe vor einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und möchte jetzt meinen Namen und Vornamen ändern. Wäre das noch möglich?
Danke.
f.m.

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von Blaise am 21.10.2011 um 16:41:06
Hallo,

es besteht zum einen die Möglichkeit einer Namensangleichung nach Art. 47 EGBGB. Ob die Voraussetzungen auf deine Namen zutreffen, kann ich natürlich nicht sagen.

Eine andere (nachrangige) Möglichkeit ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung. Einfach ausgedrückt, ist eine Namensänderung möglich, um die weitere Integration in Deutschland zu erleichtern. Das dürfte ein Jahr nach der Einbürgerung noch möglich sein. Dabei ist natürlich von Bedeutung, welchen Namen Du jetzt führst und wie die Namen geändert werden sollen.

Die öffentlich rechtliche Namensänderung ist auch erheblich teurer wie die Erklärung nach Art. 47 EGBGB.

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