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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
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Beitrag begonnen von Luunnaa am 13.10.2011 um 19:14:00

Titel: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Luunnaa am 13.10.2011 um 19:14:00
Hallo Ihr Lieben,

mein Mann wird nun bald von Mexiko nach Deutschland kommen. Wichtig zu wissen ist, ob er dann Alg2 oder Sozialhilfe beantragen kann bzw. erhalten wird!? Wir erwarten ein Baby und ich beziehe leider nun auch ALG 2.
Ab wann kann er es, wenn ja beantragen. Was wird ihm nun als erstes bei der Ausländerbehörde ausgestellt.
Der Plan ist doch: Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, KV, und   
Sprachkurs?? Ich bitte um weitere Infos,

Luunnaa :)

Titel: Re: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Enda am 13.10.2011 um 21:04:40
Kuckst du hier -> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305781895

Titel: Re: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Ulla am 13.10.2011 um 21:35:32
Hallo,

mein Mann ist Australier.

Wir haben in Australien geheiratet und sind dann gemeinsam nach Deutschland geflogen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Auch ich bin auf Sozialleistungen angewiesen, und auch für meinen Ehemann haben wir diese beantragt.

Da er aber kein A1 Zertifikat vorweisen konnte nach der Einreise, erhielt er von der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung mit Status "Tourist" OHNE Erlaubnis hier zu arbeiten, für weitere 6 Monate, um A1 nachzuholen.

Sah also nicht gut aus für Sozialleistungen!

Haben auch prompt beide abgelehnt...ARGE sowie Sozialamt.

Also haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Und ja wir haben recht bekommen, der Grund war...Schutz der Ehe. Ab Einreise wurde alles nachgezahlt, hat allerdings fast 4 Monate gedauert. War eine sehr harte Zeit.

In der nächsten Woche hat er seinen A1 Test an der VHS, dann hoffen wir auf einen richtigen Aufenthaltstitel, mit der Erlaubnis auch eine Arbeit aufzunehmen.

Hoffe ich konnte dir helfen :)

Ulla

PS:
Bei uns zahlt nun die ARGE nicht das Sozialamt.

Titel: Re: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von Luunnaa am 29.10.2011 um 22:14:19
Hallo,

ich habe nun noch einige Fragen:
Ich bei einem FZF Visum ein Oneway -Ticket in Ordnung?

Meine Mann hat nun, weil wir ein Kind erwarten das Visum ohne A1   bekommen. Was wird er voraussichtlich bekommen, wenn er bei der ABH vorspricht? Eine Fiktionsbescheinigung bis er A1  nachgeholt hat oder direkt eine Arbeitserlaubnis??
Sollte man ihn direkt am nächsten Tag anmelden? Erst Ausländeramt dann Einwohnermeldeamt o.  andersherum.
Ich hoffe Ihr könnt mir schonmal ein paar Infos vorab geben was ich mit meinem Mann machen muss, sobald er eingereist ist, da es nicht mehr lange dauert bis das Kind auf die Welt kommt. Und da würde ich am Liebsten das Wichtigste schon erledigt haben ;)
Danke im Voraus,

Luna

Titel: Re: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von reinhard am 29.10.2011 um 22:27:42
Ich denke, ein One-Way-Ticket ist für einen Vater sehr in Ordnung. Den Behörden ist es völlig egal, falls das Deine Frage ist.

Aber was machst Du mit ihm, wenn er kommt und Dir sagt, dass er am 12. Dezember wieder fliegt, weil dann sein Rückflug geht?

Titel: Re: Nach Familienzusammenführung Anspruch auf Sozialleistungen?
Beitrag von erne am 29.10.2011 um 22:57:59

Luunnaa schrieb am 29.10.2011 um 22:14:19:
Sollte man ihn direkt am nächsten Tag anmelden? Erst Ausländeramt dann Einwohnermeldeamt o.andersherum.


Herrje, frage doch einfach bei der ABH, ob sie auch die Anmeldungen für die Ausländer vornehmen ... ist von Ort zu Ort unterschiedlich, ob die Ausländer am Einwohnermeldeamt oder bei der ABH angemeldet werden können/müssen.


Luunnaa schrieb am 29.10.2011 um 22:14:19:
Was wird er voraussichtlich bekommen, wenn er bei der ABH vorspricht?

Den Anspruch auf eine AE zur Personensorge hat er erst, wenn das Kind da ist, also nach der Geburt.
Nach der Beburt bekommt er also eine AE.


Luunnaa schrieb am 29.10.2011 um 22:14:19:
Eine Fiktionsbescheinigung bis er A1nachgeholt

A1 ist für AE zur Personensorge über ein minderjähriges dt. Kind irrelevat.
Eine FB nur dann, wenn das Visum abläuft und das Kind noch nicht geboren ist ... aber diese Termin kennt ihr besser.


Luunnaa schrieb am 29.10.2011 um 22:14:19:
direkt eine Arbeitserlaubnis?

Die Arbeitserlaubnis sollte(könnte) bereits im Visum stehen.

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