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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung eines Aufenthaltstitels
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Beitrag begonnen von kukusick am 06.10.2011 um 00:00:35

Titel: Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Beitrag von kukusick am 06.10.2011 um 00:00:35
Guten Abend an allen!
Ich hab heute  das Schreiben vom ABH erhalten,wo stand,  dass ich  vor der Ablaufzeit deises Titels vorbeikommen soll (vor 6 Wochen) um  die Verlängerung zu beantragen..Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach §28.. Meine Frage ist, ob mein Mann mitkommen muss.. ich frage das nur, weil er mir schon sagt, dass er nicht kann (oder will).. Er hat ganz ganz viele Termine und kaum eine Minute frei..er darf  gar nicht weg.
Wenn ich allein dahin gehe, alles zeige, was ich gemacht habe ( B1 Prüfung und Orientierung Kurs, bringe Eheurkunde mit unsoweiter).. Kann ich mit Verlängerung rechnen? Oder muss er unbedingt dabei sein.. Im Schreiben steht nur.. Frau.. wir bieten Sie darum, einen Termin für Verlängerung zu vereibaren..
Wäre euch sehr dankbar für die Antwort

Titel: Re: Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Beitrag von fons am 06.10.2011 um 00:41:47
Wenn es nicht ausdrücklich verlangt wurde, muss er
nicht mit kommen (sofort). Es kann schon sein, dass
das dann doch erforderlich wird und er erscheinen
muss, um den Fortbestand der ehel. LG zu bestätigen.

Ist eben Einzelfall. Geh hin und schau weiter. Ob das
glatt geht ohne Vorsprache Ehegatte - frag mal die
:wahrsag:

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