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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehe in Deutschland registrieren lassen?
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Beitrag begonnen von Virgil am 05.10.2011 um 11:05:51

Titel: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Virgil am 05.10.2011 um 11:05:51
Hallo,

wir haben im September in der Ukraine geheiratet. Meine Frau sagte die ukrainischen Behörden haben gemeint, dass wir die Ehe hier in Deutschland noch registrieren lassen sollten.

Deswegen haben wir meine Heiratsurkunde auch gleich in der Ukraine apostilieren lassen.

Meine Fragen:

Welchen Nutzen/Vorteil hat die Registrierung in Deutschland (soweit ich weiß ist das nicht zwingend)?

Sind außer der Heiratsurkunde noch Dokumente notwendig?

Meine Frau wird noch gut 6-9 Monate ihr Studium in der Ukraine weiterführen/beenden.
Ist die Registrierung auch möglich, wenn sie vorerst nicht in Deutschland lebt?

Danke  :)

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von schweitzer am 05.10.2011 um 11:34:12
Zu unterscheiden ist die Anmeldung/Registrierung der Ehe beim Einwohnermeldeamt (im Zuge des Familiennachzugs) und die Nachbeurkundung der Ehe bei einem deutschen Standesamt.

Zu den Unterschieden und den Vorteilen einer Nachbeurkundung, empfehle ich u.a. die Lektüre der nachfolgend aufgeführten threads:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1305621565

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1269882273

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1313006031


Zu den für eine Nachbeurkundung vorzulegenden Dokumenten fragst Du am besten beim entsprechenden Standesamt nach.


=schweitzer=

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Virgil am 05.10.2011 um 11:46:37
Dann wird wohl "Nachbeurkundung der Ehe bei einem deutschen Standesamt" gemeint gewesen sein.

Vielen Dank

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Virgil am 05.10.2011 um 12:02:22
Habe grad mal durchgelesen...davon abgesehen das es viel Geld kostet (500 Euro: Dafür kann ich mir 10 neue Heiratsurkunden mit Apostille in der Ukraine ausstellen lassen), könnte ich bis jetzt keine Vorteil erkennen, da meine Frau die nächsten Monate eh in der Ukraine vebringen wird.

Die Ehe wurde mit einem in Deutschland ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis geschlossen; die Ukraine hat ein sicheres Dokumentewesen; die Heiratsurkunde ist apostilliert.

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Blaise am 05.10.2011 um 12:26:32

Virgil schrieb am 05.10.2011 um 12:02:22:
davon abgesehen das es viel Geld kostet (500 Euro: Dafür kann ich mir 10 neue Heiratsurkunden mit Apostille in der Ukraine ausstellen lassen),


Die Behauptung, die Nachbeurkundung koste 500,00 € an Gebühren entbehrt jeder Grundlage. 100,00 € wären schon relativ viel...

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Virgil am 05.10.2011 um 12:33:20

Blaise schrieb am 05.10.2011 um 12:26:32:
Die Behauptung, die Nachbeurkundung koste 500,00 € an Gebühren entbehrt jeder Grundlage. 100,00 € wären schon relativ viel...


Kann ich nicht beurteilen...stand so zumindest mehrfach in den Threads. Werde mal bei unserem Standesamt nachfragen.

Titel: Re: Ehe in Deutschland registrieren lassen?
Beitrag von Virgil am 05.10.2011 um 16:13:17
Hier habe ich z.B vom Standesamt Minden den Gesetzestext und die Gebührenliste gefunden:


"Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (§ 34 PStG)

Wurde eine Ehe im Ausland geschlossen, gab es bis zum 31.12.2008 die Möglichkeit, für diese Ehe ein Familienbuch auf Antrag anlegen zu lassen.

Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetzes ist dieses ab dem 01.01.2009 nicht mehr möglich. Heute besteht die Möglichkeit, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachträglich auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen.

Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Allein eine ordnungsgemäß überbeglaubigte ausländische Heiratsurkunde erbringt zusammen mit einer von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigten Übersetzung in der Regel die volle Beweiskraft für eine im Ausland geschlossene Ehe.

Die Nachbeurkundung ist möglich für im Ausland geschlossene Ehen, sofern einer der beiden Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling ist. Die Nachbeurkundung ist auch möglich, wenn die Ehe im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner deutscher Staatsangehöriger ist, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht des Staates vorgeschriebenen Form geschlossen wurde (z. B. vor einem Konsularbeamten).

Ergebnis der Nachbeurkundung ist der Eintrag in ein deutsches Eheregister, aus dem deutsche Eheurkunden erstellt werden können.

Bei der Nachbeurkundung wird zunächst geprüft, ob die Ehe für den deutschen Rechtsbereich Gültigkeit besitzt.

Außerdem sind gegebenenfalls Erklärungen zur Namensführung abzugeben, da nicht automatisch die im Ausland getroffene Namenswahl in Deutschland wirksam wird. Ob eine Erklärung zur Namensführung notwendig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt ab von dem Staat, in dem die Ehe geschlossen wurde sowie von der Staatsangehörigkeit der/des Eheschließenden.

Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, auch deren Kinder und Eltern. Der Zeitpunkt der Eheschließung ist für die Nachbeurkundung unerheblich.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat."


http://www.minden.de/internet/page.php?site=24&id=7000302

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