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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalsterlaubnis
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Beitrag begonnen von Feuerfisch am 04.10.2011 um 14:41:21

Titel: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von Feuerfisch am 04.10.2011 um 14:41:21
Hallo,

ich bin neu hier und mein Name ist Gerald und bin 34 Jahre jung,

ich bin seit 6 Monaten von meiner deutschen Frau getrennt und habe vor unserer Trennung eine Kenianerin kennengelert.War auch schon einmal zu Besuch bei ihr und werde im Dezember 2011 und Juni 2012 wieder zu ihr fliegen.Haben täglich Kontakt per Chat und 2-3 mal wöchentlich telefonisch.

Nun habe ich ein paar Fragen.
werde warscheinlich im Mai oder Juni 2012 geschieden sein und meine Freundin und Ich haben uns vorgenommen in Kenia zu heiraten.Und nach meinem Aufenthalt bei ihr will ich sie mit nach Deutschland nehmen nur ist das Problem dass sie noch einen Sohn von 3 Jahren hat und dürfte der auch gleich mit oder müssen wir eine Familienzusammenführung beantragen.Welches Visum werden wir brauchen.Was wir für die Hochzeit in Kenia brauchen das weiss ich bereits mir geht es nur darum ob ich Sie und Ihren Sohn mit nach Deutschland nehmen darf.Sie fängt im Dezember 2011 einen Deutschkurs  in Nairobi an.Von Beruf her ist sie Lehrerin und macht momentan noch ein Studium zur Diplom-Sozialpädagogin für Bekleidungstechnik.
Ich hoffe hier kann mir geholfen werden.

Gruss Gerald

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von schweitzer am 04.10.2011 um 14:50:27
Ob es mit dem "Mitnehmen" des Kindes sogleich klappen kann oder nicht, hängt von einer ganz entscheidenden Fragestellung ab.

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht über das Kind?

Wenn ja, stehen die Chancen gut. Visum zum Kindernachzug wäre aber erforderlich.

Wenn nicht, wäre ein Kindernachzug nur bei ausdrücklicher Zustimmung des anderen, sorgeberechtigten Elternteils sowie bei Vorliegen einer besonderen Härte möglich (siehe § 32 (4) AufenthG ) - das ist ein ganz dickes Brett ...


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von Feuerfisch am 04.10.2011 um 15:05:10
Hallo,

@schweitzer,danke für deine antwort,

habe ich ganz vergessen,der Kindesvater hat sich während der Schwangerschaft von ihr getrennt und hat seit dem keinen Kontakt zu Ihr bzw. den Sohn.Ob er eigentlich weiss dass sie schwanger war bzw.das er einen Sohn hat weiss ich jetzt auch nicht,aber ich glaube nicht.
Und das alleinige Sorgerecht denke ich hat sie auch aber ich frage sie mal.

Hab jetzt noch eine andere Frage.Meine Ex Frau hat auch eine neue Beziehung und ist warscheinlich schwanger von ihren neuen Freund.Kann man dadurch die Scheidung früher einreichen.

Gruss Gerald 

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von schweitzer am 04.10.2011 um 15:19:32

Feuerfisch schrieb am 04.10.2011 um 15:05:10:
Und das alleinige Sorgerecht denke ich hat sie 


"Denke ich" reicht nicht, das muss nach Landesrecht klar nachweisbar sein, sonst wird es Probleme geben.


Feuerfisch schrieb am 04.10.2011 um 15:05:10:
Meine Ex Frau hat auch eine neue Beziehung und ist warscheinlich schwanger von ihren neuen Freund.Kann man dadurch die Scheidung früher einreichen.


Hmm, das ist jetzt 'ne rein familienrechtliche Frage. Ich denke, Du solltest das mit Deinem Scheidungsanwalt besprechen - könnte mir durchaus vorstellen, dass das ein Argument wäre, nicht das volle Trennungsjahr abwarten zu müssen. Aber, ich bin kein Jurist, schon gar nicht, was derartige Fragen betrifft ...


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von Feuerfisch am 04.10.2011 um 15:26:29
Hi,

danke,
das mit dem Sorgerecht werden wir noch klären und die andere frage ist mir spontan noch eingefallen und werde mich anderweitig mal erkundigen.

Gruss Gerald

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von erne am 04.10.2011 um 21:24:24

Feuerfisch schrieb am 04.10.2011 um 14:41:21:
oder müssen wir eine Familienzusammenführung beantragen.

für den Fall, dass es noch Missverständnisse gibt:  eine FZF ist es in jedem Fall, auch für Deine Frau. Diese reist allerdings zu einem Deutschen.

Das Kind reist allerdings zur ausländischen Mutter. Wenn da der LU nicht gesichert ist, wird es aber kein Visum für das Kind geben.

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von Feuerfisch am 04.10.2011 um 22:03:11
Hi erne,

das mit dem Lebensunterhalt gesichert hat mir die Frau von der Ausländerbehörde von unserer Stadt schon gesagt,dass ich da warscheinlich keine Probleme bekommen werde,da ich wenn ich wieder verheiratet wäre würden wir für ihren Sohn Kindergeld bekommen und dadurch haben wir dann genung für den LU.
Aber auch wenn meine frau dann nicht gleich eine -arbeit bekommt und ich alleine verdiene würde der LU reichen.Es wäre nur richtig ein Problem wenn ich ein Ausländer und kein Deutscher wäre.Aber ich werde mich bei dem Ausländeramt vorher nochmal erkundigen.

Gruss Gerald   

Titel: Re: Aufenthalsterlaubnis
Beitrag von fons am 05.10.2011 um 14:19:20
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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