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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
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Beitrag begonnen von primel am 26.09.2011 um 10:30:00

Titel: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 26.09.2011 um 10:30:00
Hallo zusammen, ich habe mich letzte Woche von meiner Frau ( Brasilianerin) getrennt. Sie ist ausgezogen, ich glaube zu ihrer Arbeitskollegin. Es war einfach nur noch Theater und Stress. Nach dem ich ihr vor einer Weile gesagt habe das ich mich scheiden lassen werde, war ihre Reaktion, das ich ohne sie so oder so nicht ohne sie leben kann und das ich das nicht ernst meine usw. Nun kam vor ein paar Tagen eine Vorladung der Polizei für mich, dort steht das ich Angezeigt wurde wegen Beleidigung und Köperverletzung. Ich habe erfahren das meine Frau mich angezeigt hat. Das war vor einer Woche. Sie hat die ganze Zeit so auf Liebe gemacht und mich x mal gefragt ob wieder alles gut ist bzw wird, und das immer mit dem Wissen das sie mich ja 1 Woche früher angezeigt hat. Naja ich habe sie zur Rede gestellt und sie sagte, das sie es schon rückgängig machen wollte und es ihr leid tut usw. Sie hat eine Grenze überschritten wo es nicht mehr zurückgeht, sowas kann man nicht verzeihen. Ich habe dann ihre Koffer gepackt und ihr gesagt das sie verschwinden soll. Das hat sie dann auch getan.  Heute wollte ich zur ABH und die Trennung dort bekannt geben. Was wird dann passieren, sie sagte mir das sie trotzdem in Deutschland bleiben kann, das hat ihr Arbeitgeber ihr gesagt. Sie arbeitet im Callcenter, und berät Kunden in Englisch, Französisch, Deutsch. Sie bucht Hotels und Flüge für die Kunden. Nun soweit ich das weiß kann sie maximal von BR aus ein Arbeitsvisum beantragen und muss von daher so oder so erstmal zurück nach Brasilien, ist das richtig!? Sie hatte einen Aufenthaltstitel von 3 Jahren bekommen. Vor 2 Wochen waren wir aber bei der BR Botschaft und sie hat dort einen neuen Pass bekommen mit meinem Familiennamen,und der alte Pass mit dem AF wurde gelöschert und ungültig gestempelt. Wie wird das jetzt alles gehandhabt. Danke schon mal für eure Hilfe.

Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von kukusick am 26.09.2011 um 10:46:35
Oh.. je.. was für eine Geschichte!! Mit welchem Visum ist sie denn nach Deutschland eingereist?

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von Saxonicus am 26.09.2011 um 12:02:50

kukusick schrieb am 26.09.2011 um 10:46:35:
Oh.. je.. was für eine Geschichte!! Mit welchem Visum ist sie denn nach Deutschland eingereist?

Das ist doch hierbei uninteressant, sie besitzt eine AE.
Inwieweit diese nun nach der Trennung befristet oder entzogen wird ist die eigentliche Frage.

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 26.09.2011 um 14:07:45
Sie ist normal als Touri eingereist. Und hat dann nach der Hochzeit eine AE bekommen.

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von schweitzer am 26.09.2011 um 14:25:52
Wenn Du der ABH die entsprechende Mitteilung machst, weiß diese, dass der Zweck der AE Deiner Frau nun nicht mehr besteht. - Eine nicht nur vorübergehende Trennung ist durch eine AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG nicht "gedeckt".

Sie wird in der Folge eine Einladung von der ABH erhalten und grundsätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Man wird ihr sicher eine angemessene Frist einräumen. - Kommt sie der Ausreise nicht freiwillig nach, muss sie sich auf Zwangsmaßnahmen einstellen.


primel schrieb am 26.09.2011 um 10:30:00:
sie sagte mir das sie trotzdem in Deutschland bleiben kann, das hat ihr Arbeitgeber ihr gesagt


Der Arbeitgeber kennt sich offenkundig im deutschen Ausländerrecht wenig aus ...


primel schrieb am 26.09.2011 um 10:30:00:
Nun soweit ich das weiß kann sie maximal von BR aus ein Arbeitsvisum beantragen und muss von daher so oder so erstmal zurück nach Brasilien, ist das richtig!? 


Das kann sie versuchen, und in der Tat ohne auszureisen - das geht solange sie noch die AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG hat -

aber ob sie die AE zum Zwecke der Arbeit bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Insoweit gibt es nämlich keinen Anspruch. Ein Selbstläufer ist das also ganz und gar nicht.


=schweitzer=

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 26.09.2011 um 14:33:19
Ich danke dir für deine Hilfe, werde dann mal weiter berichten. Danke noch mal!

Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 27.09.2011 um 17:53:21
Hallo zusammen, ich war heute bei der ABH und wollte bzw. habe dann angegeben das ich mich von meiner Frau getrennt habe. Der Beamte fragte mich noch ob es auch sicher sei oder vielleicht nur vorübergehend. Ich erklärte ihm kurz das es mehr als sicher ist und das ich mich auf jeden Fall scheiden lasse. Er hat die Dinge aufgenommen und dann bemerkt das meine Frau gestern bereits dort war und sich in ihren neuen Pass eine neue AE hat eintragen lassen, obwohl sie wusste ( natürlich) das wir getrennt sind. Ich zitiere " das ist ja wirklich dreist, wenn ich mich nicht irre ist das sogar ein Straftatbestand, so etwas habe ich noch nicht erlebt". Naja der Beamte kam sich echt verarscht vor und war recht sauer. Wenn es jemanden interessieren sollte werde ich dann mal weiter berichten. Bis die Tage

Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von fons am 27.09.2011 um 20:02:37
Wenn es ein AE-Übertrag war dann ...


primel schrieb am 27.09.2011 um 17:53:21:
das meine Frau gestern bereits dort war und sich in ihren neuen Pass eine neue AE hat eintragen lassen,


Ich will sie sicher nicht in Schutz nehmen. Aber der Übertrag
der AE in den neuen Pass wäre sicher auch bei Bekanntsein
der Trennung erfolgt. Denn durch die Trennung alleine wird
die AE ja nicht automatisch ungültig.

Es sei denn es war eine Verlängerung und sie machte da
falsche Angaben. Ist aber unwahrscheinlich, da dazu i.d.R.
auch der ehegatten vorsprechen muss um das zu bestäti-
gen.

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 28.09.2011 um 11:56:41
Nein es war keine Verlängerung der AE, es war lediglich ein Übertrag. Aber gut dann hätte sich der Beamte aber auch nicht aufregen müssen oder !?

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 28.09.2011 um 12:32:29
War gestern auch noch beim Einwohnermeldeamt, und habe sie abgemeldet bzw Trennung bekanntgegeben und das wir getrennt leben. Sie will mir auch nicht ihre Adresse geben. Nun macht das halt der Ermittlungsdienst.

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 04.10.2011 um 15:02:18
Hallo,

habe nun Post bekommen von der ABH. Sie beabsichtigen nun die AE meiner (noch) Frau nachträglich zu verkürzen. Meine Frau hat nun Zeit sich bis Ende Oktober dazu zu äußern. Wie lange kann denn jetzt das Prozedere noch ca. dauern, bis sie die Aufforderung zur Ausreise erhält? Hat sie die Möglichkeit das noch rauszuzögern? Ich hoffe nicht! 

Danke
Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von schweitzer am 04.10.2011 um 15:25:52
Bis dato läuft alles den normalen Gang. Die ABH ist verpflichtet, Deiner Frau das Recht der Anhörung zu gewähren.

Wenn die Anhörung ergibt, dass es keinen Anspruch auf eine AE mehr gibt bzw. dass auch die Voraussetzungen für eine AE, die im Ermessenswege erteilt werden könnte, nicht vorliegen, wird man als Ergebnis der Anhörung ihr eine Ausreisefrist setzen, während der sie die Möglichkeit erhält, freiwillig auszureisen.

Kommt sie dem nicht nach, wird man ihre Abschiebung vorbereiten.


primel schrieb am 04.10.2011 um 15:02:18:
Hat sie die Möglichkeit das noch rauszuzögern?


Grundsätzlich nicht. Wenn sie allerdings tatsächlich einen Arbeitsplatz nachweisen könnte, für den sich im Rahmen einer Vorrangprüfung ergibt, dass kein Bevorrechtigter (Deutscher) als Arbeitnehmer zur Verfügung steht, dann könnte im Ergebnis der pflichtgemäßen Ermessensausübung auch die Erteilung einer AE gemäß § 18 AufenthG stehen. - Aber das ist nach jetzigem Stand weitgehend spekulativ.


=schweitzer=

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 04.10.2011 um 15:46:20

schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 15:25:52:
dass auch die Voraussetzungen für eine AE, die im Ermessenswege erteilt werden könnte, nicht vorliegen, wird man als Ergebnis der Anhörung ihr eine Ausreisefrist setzen, während der sie die Möglichkeit erhält, freiwillig auszureisen.


=schweitzer=


Erstmal Danke für deine ausführliche Antwort! Was wären denn die Voraussetzungen. Das ist doch nur die Ehe, bzw Lebensgemeinschaft!? Und die besteht ja nun nicht mehr, und wird zu 100% auch nicht wieder aufgenommen.

Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von schweitzer am 04.10.2011 um 15:48:45

primel schrieb am 04.10.2011 um 15:46:20:
Was wären denn die Voraussetzungen.


Na beispielsweise die, die ich schon genannt hatte:


schweitzer schrieb am 04.10.2011 um 15:25:52:
Wenn sie allerdings tatsächlich einen Arbeitsplatz nachweisen könnte, für den sich im Rahmen einer Vorrangprüfung ergibt, dass kein Bevorrechtigter (Deutscher) als Arbeitnehmer zur Verfügung steht, dann könnte im Ergebnis der pflichtgemäßen Ermessensausübung auch die Erteilung einer AE gemäß § 18 AufenthG stehen.


Ist aber eben wirklich Konjunktiv ...


=schweitzer=

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 04.10.2011 um 15:59:45
Ah ok, das will ich mal nicht hoffen. Danke dir nochmal!

Gruß Primel

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von Mikael321 am 04.10.2011 um 21:10:35

primel schrieb am 26.09.2011 um 10:30:00:
Nun kam vor ein paar Tagen eine Vorladung der Polizei für mich, dort steht das ich Angezeigt wurde wegen Beleidigung und Köperverletzung. Ich habe erfahren das meine Frau mich angezeigt hat.


Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(2) Von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt ist.


Gute Vorplanung ?

Michael

Titel: Re: Trennung - Scheidung nach 8 Monaten Ehe
Beitrag von primel am 05.10.2011 um 22:22:24
Das ist möglich ^^ . Aber erzählen kann sie viel.

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