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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehename deutsch-bolivianische Ehe
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Beitrag begonnen von famelor am 22.09.2011 um 16:34:33

Titel: Ehename deutsch-bolivianische Ehe
Beitrag von famelor am 22.09.2011 um 16:34:33
Hallo,

ich (Herr "Müller", deutsch) möchte meine Freundin (Frau "Lopez Sanchez", bolivianisch) heiraten. Bzgl. der Unterlagen ist alles geklärt und vorhanden, nur das Namensrecht bereitet mir noch leichtes Kopfzerbrechen. Ich bitte, folgende Ausführungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren:

Wenn ich richtig informiert bin, soll zwar ein Ehename bestimmt werden, falls dies jedoch nicht geschieht, behält jeder seinen bisherigen Namen. (Herr Müller & Frau Lopez Sanchez) (§ 1355 Abs. 1 BGB)

Nach deutschem Namensrecht wären somit folgende Ehenamen möglich: 1. Müller 2. Müller-Lopez 3. Lopez-Müller 4. Lopez Sanchez

Die Varianten mit Bindestrich könnten auch nur von der Ehefrau geführt werden. (§ 1355 Abs. 4 BGB)

Wenn jedoch ein Ehepartner Ausländer ist, dann kann sich dieser zur Bestimmung des neuen Namens auf das Recht des Staates berufen, dem er angehört. (Art. 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB)

Somit könnte meine Freundin ihren neuen Namen nach bolivianischem Recht bestimmen.

Nach bolivianischem Recht (lt. BMI-Informationen) könnte die Ehefrau gewohnheitsrechtlich ihrem ersten Familiennamen den ersten Familiennamen des Ehemannes mit dem Zusatz „de“ anfügen, also Frau "Lopez de Müller", aber offiziell behalten beide Ehepartner ihre Nachnamen.

Also, was bleibt übrig?

1. Beide "Müller"
2. Beide "Lopez Sanchez"
2. Er "Müller", sie "Lopez Sanchez"
3. Er "Müller", sie "Lopez-Müller"
4. Er "Müller, sie "Müller-Lopez"
5. Er "Müller", sie "Lopez Sanchez" und in Bolivien zusätzlich gewohnheitsmäßig "Lopez de Müller"

Ist das korrekt? Gibt es weitere Möglichkeiten?

Ich würde gerne einfach meinen Namen behalten, aber meine Freundin würde gerne wissen, welche Möglichkeiten für sie bestehen.

Zusatzfrage: Und für die Kinder wäre dann neben dem gewählten deutschen Ehenamen bei Anwendung des bolivianischen Namensrechts "Müller Lopez" möglich?

Titel: Re: Ehename deutsch-bolivianische Ehe
Beitrag von juanito am 22.09.2011 um 16:55:45

famelor schrieb am 22.09.2011 um 16:34:33:
Nach deutschem Namensrecht wären somit folgende Ehenamen möglich: 1. Müller 2. Müller-Lopez 3. Lopez-Müller 4. Lopez Sanchez


Die Varianten 2 und 3 gehen nicht, da die sogenannten Apellidos nach deutschem Recht mehrteilige Nachnamen sind und nicht auseinandergerissen werden dürfen. (Früher ging das wohl mal, jetzt aber definitiv nicht mehr.)

Nach deutschem Recht sind als Ehenamen nur entweder "Müller" oder "Lopez Sanchez" möglich.

Mit bolivianischem Recht kenne ich mich nicht aus. Ich glaube aber, dass die "Gewohnheitsrechte" einiger südamerikanischer Länder (Bolivien, Peru...) in Deutschland nicht angewendet werden, weil sie eben in auch in diesen Ländern keine "richtigen" Gesetze sind.

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