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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalt eines Bsoniers nach Daueraufenthalt in Österreich https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1316256820 Beitrag begonnen von Marko Hammer am 17.09.2011 um 12:53:40 |
Titel: Aufenthalt eines Bsoniers nach Daueraufenthalt in Österreich Beitrag von Marko Hammer am 17.09.2011 um 12:53:40
Meine Freundin welche die bosnische Staatsbürgerschaft hat und in Österreich lange gelebt und dort den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG bekommen hat, ist zu mir nach Deutschland gezogen. Wir waren in der ABH und haben einen Aufenthaltstitel beantragt. Uns wurde jedoch gesagt, dass sie keinen Titel benötigt, da sie ja den Aufenthaltstitel aus Österreich hat. Die ABH wird einen Aufenthaltstitel erteilen, wenn meine Freundin für Lebensunterhalt hinreichend verdient. Diesbezüglich hat die ABH uns schriftlich bestätigt, dass sie arbeiten darf und nach Sicherung des Lebensunterhaltes sie einen Aufenthaltstitel bekommt.
Mir kommt das alles sehr komisch vor. Kann mir da jemand helfen? An Eheschließung haben wir gedacht, jedoch sollte das zu einem Zeitpunkt passieren, wenn wir beide es wollen und nicht um irgendwelche Aufenthalte zu bekommen. |
Titel: Re: Aufenthalt eines Bsoniers nach Daueraufenthalt in Österreich Beitrag von Mick am 17.09.2011 um 13:03:46 Marko Hammer schrieb am 17.09.2011 um 12:53:40:
Mir auch. Sie kann drei Monate zu Besuchszwecken bleiben. Sie kann auch einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aber vor der Aufnahme dieser Erwerbstätigkeit muss eine Prüfung durch die ZAV stattfinden. Nur mit deren Zustimmung kann dann anschließend der AT erteilt werden. Siehe § 38a AufenthG . Vielleicht kannst Du die schriftliche Bestätigung der ABH ja mal einscannen und hier hochladen (vorher anonymisieren). |
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