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Beitrag begonnen von Marko Hammer am 17.09.2011 um 12:53:40

Titel: Aufenthalt eines Bsoniers nach Daueraufenthalt in Österreich
Beitrag von Marko Hammer am 17.09.2011 um 12:53:40
Meine Freundin welche die bosnische Staatsbürgerschaft hat und in Österreich lange gelebt und dort den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG bekommen hat, ist zu mir nach Deutschland gezogen. Wir waren in der ABH und haben einen Aufenthaltstitel beantragt. Uns wurde jedoch gesagt, dass sie keinen Titel benötigt, da sie ja den Aufenthaltstitel aus Österreich hat. Die ABH wird einen Aufenthaltstitel erteilen, wenn meine Freundin für Lebensunterhalt hinreichend verdient. Diesbezüglich hat die ABH uns schriftlich bestätigt, dass sie arbeiten darf und nach Sicherung des Lebensunterhaltes sie einen Aufenthaltstitel bekommt.

Mir kommt das alles sehr komisch vor. Kann mir da jemand helfen?

An Eheschließung haben wir gedacht, jedoch sollte das zu einem Zeitpunkt passieren, wenn wir beide es wollen und nicht um irgendwelche Aufenthalte zu bekommen.

Titel: Re: Aufenthalt eines Bsoniers nach Daueraufenthalt in Österreich
Beitrag von Mick am 17.09.2011 um 13:03:46

Marko Hammer schrieb am 17.09.2011 um 12:53:40:
Mir kommt das alles sehr komisch vor. 

Mir auch.

Sie kann drei Monate zu Besuchszwecken bleiben. Sie kann auch einen
Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aber
vor der Aufnahme dieser Erwerbstätigkeit muss eine Prüfung durch die
ZAV stattfinden. Nur mit deren Zustimmung kann dann anschließend der
AT erteilt werden.

Siehe § 38a AufenthG .

Vielleicht kannst Du die schriftliche Bestätigung der ABH ja mal einscannen
und hier hochladen (vorher anonymisieren).

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