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Beitrag begonnen von Gislain am 15.09.2011 um 19:34:21

Titel: Visum zwecks Studiums
Beitrag von Gislain am 15.09.2011 um 19:34:21
Hallo Zusammen,

reicht ein Ablehnungsbescheid einer Hochschule für den Antrag des Visums bei der Botschaft (Kamerun)?
Ich habe versucht, eine Bewerberbestätigung für meinen Bruder zu kriegen, aber kriege stets einen Ablehnungsbescheid (auch nach Rückfrage). Ablehnung wegen mangelnden Sprachkenntnissen.

Danke!

Gislain

Titel: Re: Visum zwecks Studiums
Beitrag von maki am 15.09.2011 um 20:12:53
Einen Antrag kann man prinzipiell immer stellen, aber was erwartest du denn von der Botschaft, wenn schon die Uni ablehnt?

Sorry, aber das könnt ihr euch gleich sparen.

Titel: Re: Visum zwecks Studiums
Beitrag von fons am 15.09.2011 um 20:18:54
Jepp (is (wäre) Wasser in den Rhein getragen).

Er sollte versuchen die Sprachkenntnisse zu verbessern
und dann neuen Anlauf unternehmen.

Titel: Re: Visum zwecks Studiums
Beitrag von Gislain am 15.09.2011 um 20:45:33

schrieb am 15.09.2011 um 20:18:54:
Jepp (is Wasser in den Rhein getragen).

Er sollte versuchen die Sprachkenntnisse zu verbessern
und dann neuen Anlauf unternehmen.


Ach  so, und wie geht das denn, wenn er kein Visum ohne Bewerberbestätigung kriegen kann? Das höchste in Kamerun erwerbare Sprachniveau ist B1. C1 + anschließendes Sprachdiplom wird fürs Studium verlangt.
Ich finde die Geschichte mit der Bewerberbestätigung sowieso unlogisch: da wird verlangt, dass man eine Bewerbung an einer Hochschule nachweis und zugleich wird eine Einschreibung in einer Sprachschule in Deutschland verlangt. Wenn man nach der Ankunft erst die Sprachschule besuchen muss, wozu noch die Bewerberbestätigung, die sowie so während der Sprachschule ungültig wird?

Titel: Re: Visum zwecks Studiums
Beitrag von reinhard am 15.09.2011 um 20:54:27

Gislain schrieb am 15.09.2011 um 20:45:33:
Ach  so, und wie geht das denn, wenn er kein Visum ohne Bewerberbestätigung kriegen kann? Das höchste in Kamerun erwerbare Sprachniveau ist B1.


Aber er kann ja auch die Zusage einer Uni bekommen mit der Auflage, den dortigen Sprachkurs zu absolvieren.


Zitat:
C1 + anschließendes Sprachdiplom wird fürs Studium verlangt.


Er kann trotzdem eine Zulassung bekommen.



Zitat:
Ich finde die Geschichte mit der Bewerberbestätigung sowieso unlogisch: da wird verlangt, dass man eine Bewerbung an einer Hochschule nachweis und zugleich wird eine Einschreibung in einer Sprachschule in Deutschland verlangt. Wenn man nach der Ankunft erst die Sprachschule besuchen muss, wozu noch die Bewerberbestätigung, die sowie so während der Sprachschule ungültig wird?


Wieso glaubst Du, dass das verlangt wird?

Er sollte sich normal bewerben, es gibt hier so viele Studenten aus Kamerun, das ist kein Problem.
Infos findet er hier:
http://access-frsh.de/hauptmenu/bildungsangebote/studium0.html

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