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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis?
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Beitrag begonnen von Erdem am 13.09.2011 um 12:46:49

Titel: Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Erdem am 13.09.2011 um 12:46:49
Hallo zusammen,
meine Frage ist was  eigentlich der Unterschied zwischen einer Aufenthalskarte und der Aufenthaltserlaubnis? Gut ich weiss zwar dass ich (Türke) als Ehemann einer Unionbürgerin (Österreich) das Recht hätte auf eine Aufenthaltskarte (kann also auch arbeiten) aber was ist denn genau der Unterschied? Welcher Titel ist besser?
Hier ist mein Fall genau erläütert.
Danke für eure Antworten...

Gruss Erdem

Titel: Re: Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis?
Beitrag von Mutly am 13.09.2011 um 15:10:47
Beantwortet

Du musst und kannst keine AE beantragen. Das Aufenthaltsrecht gemäß dem FreizügG/EU, das zur Erteilung einer Aufenthaltskarte führt, ist kein schlechter Status

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