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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Strafe und Niderlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von joeengel am 06.09.2011 um 11:03:40

Titel: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 11:03:40
Hallo an Alle

Ich besitze einen Aufenthalerlaubnis aufgrund der Familiennachzug zu meiner deutschen Tochter.

Nun bin ich gerade im Ausländer Behörde gewesen um zu fragen, ob ich den Antrag auf einem DauerAufenthalkarte-EG stellen kann,dann wurde mir gesagt,dass ich zu einem nicht stellen kann ,weil nur die Familienagehörige EU-bürger es dürfen und zum anderen weil  ich vorbestraf bin.

Also ich wurde einmal auf 20 tagesätze für 10euro wegen Betrug(bin mit dem Studenausweiss eines Freundes gefahren und wurde erwisch) und auch einmal auf 320 euro wegen beleidigung(wurde von 2 polizisten schikaniert worden darauf ihn habe ich einen beleidigt) bestraft worden.Deswegen meine frage an euch.

1) Muss ich für die zwei  Strafe erst im 5 Jahre einen Antrag auf Nierderlassungserlaubnis stellen? oder gibt es  die möglichgkeit die Strafe zu beheben weil die ja nicht schwer sind?

2) Wenn ja darf ich denn Antrag auf Daueraufenthal-EG stellen?

Danke voraus für eure Antworte.

Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von Saxonicus am 06.09.2011 um 11:26:59

joeengel schrieb am 06.09.2011 um 11:03:40:
Wenn ja darf ich denn Antrag auf Daueraufenthal-EG stellen?

Wenn Du die im § 9a des Aufenthaltsgesetzes festgelegten Voraussetzungen erfüllst.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9a

Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 12:01:53
Danke für deine schnelle Antworte aber wie sieht aus mit der Vorbestrafung? kann das ein Hindernis sein?

Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 06.09.2011 um 16:17:55

joeengel schrieb am 06.09.2011 um 11:03:40:
weil nur die Familienagehörige EU-bürger


Das ist so nicht richtig, DA-EG ist ein AT, den Drittstaatenangehörige beantragen dürfen. Könnte sein, dass es ein Missverständnis gegeben hat. Im ersten Post hast du "DauerAufenthalkarte-EG " geschrieben, vielleicht war man dort der Meinung, dass du eine Daueraufenthaltskarte beantragen wolltest (die gibt es tatsächlich nur für Angehörige von EU-Bürgern).


joeengel schrieb am 06.09.2011 um 12:01:53:
wie sieht aus mit der Vorbestrafung? kann das ein Hindernis sein? 


Ja, es kann ein Hindernis sein. Ich zitiere mal aus den Verwaltungsvorschriften:


Zitat:
Vom Schutzbereich der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung mit umfasst sind Verstöße gegen
die Rechtsordnung, insbesondere Strafgesetze.
Gleichwohl sind auch Gefährdungen der staatlichen
Sicherheit unter Einbeziehung von extremistischen
und terroristischen Aktivitäten
einbezogen.
9a.2.1.5.2 Der Vorbehalt der Gründe der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung steht unter dem Gebot,
die Schwere oder die Art des Verstoßes gegen
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder
die vom Ausländer ausgehenden Gefahr zu berücksichtigen.
Dabei müssen ferner die Dauer
des bisherigen Aufenthalts und das Bestehen
von Bindungen im Bundesgebiet berücksichtigt
werden. Es ist daher eine Abwägung zwischen
den für einen Daueraufenthalt sprechenden
privaten Interessen eines Ausländers und den
hiergegen sprechenden öffentlichen Interessen
vorzunehmen.
9a.2.1.5.2.1 Dabei können die folgenden Erwägungen für
die Ermessensentscheidung herangezogen werden:
Die Regelung des § 9 Absatz 2 Satz 1
Nummer 4a. F., die bis zum 27. August 2007
galt, konnte aufgrund der nach Artikel 6 Absatz
1 Daueraufenthalt-Richtlinie notwendigen
Ermessensentscheidung nicht auf die entsprechende
Regelung des § 9a Absatz 2 Satz 1
Nummer 5 übertragen werden. Daher kann auf
die inhaltlicheWertung dieser Regelung in ihrer
durch das Richtlinienumsetzungsgesetz modifizierten
Form (vgl. z. B. § 35 Absatz 3 Nummer
2; § 12a Absatz 1 Nummer 2 und 3 StAG)
als ein Gesichtspunkt im Rahmen der Ermessensentscheidung
– nicht als Regelannahme
– zurückgegriffen werden.
Wenn der Ausländer in den letzten drei Jahren
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe
von mindestens sechs oder einer
Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen
verurteilt worden oder wenn die
Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt ist,
sind bei diesem in die Ermessensentscheidung
einzubeziehenden Gesichtspunkt insbesondere
die Schwere und Art der Straftat sowie die vom
Ausländer ausgehende Gefahr zu bewerten.
Hiervon unberührt bleibt die mögliche Rechtfertigung
eines Versagungsgrundes aufgrund
anderer Rechtsverstöße unterhalb dieser
Schwelle einschließlich einer Gefährdung der
staatlichen Sicherheit unter Einbeziehung von
extremistischen und terroristischen Aktivitäten
(siehe Nummer 9a.2.1.5.1.2).
9a.2.1.5.2.2 Darüber hinaus müssen die persönlichen Interessen
des Ausländers an der Erteilung der Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EG, die Dauer
seines Aufenthalts sowie seine Bindung im
Bundesgebiet im Rahmen der Ermessensentscheidung
berücksichtigt werden

Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von franky_23 am 06.09.2011 um 16:28:44
bist du mit deinen 20 Tagessätzen wirklich vorbestraft? Denke eher nicht.
Kläre dies einfach mal.

Vermutlich hast du 2 Strafen bekommen, die aber nicht zu einer Vorstrafe führen. Selbst bei Trunkenheitsfahrten bekommst häufig so 40 - 80 Tage. Da unter 90 Tagessätzen bist normalerweise nicht vorbestraft.


Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis
Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 16:40:10
Danke für Eure schnelle Antwort.Ja kann sein, dass es ein Missverständniss war.
Ich hatte die beide Fälle oben verwechse
  Also es war "eine Geldstrafe in höhe von 20 tagessätzen zu je 10 Euro " für Die Beleidigung(also 302 Euro musste ich bezahlen) und ich musste 20 Stunden gemeinütziger Arbeit binnen einer Frist von 3 Monaten leisten und die habe ich auch gelesitet daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingestelt.

  Also wenn ich richtig verstanden habe wird die Strafe kein Problem stellen?

Danke voraus

...

es steht auf jeden Fall auf den Blätter vob Staatanwaltschaft Strafe. Aber die Mitarbeiterin von den ABH meinte zu mir heute ich wäre Vorbestraf.

[edit] Folgepost eingefügt[/edit]

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