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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Strafe und Niderlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1315299820 Beitrag begonnen von joeengel am 06.09.2011 um 11:03:40 |
Titel: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 11:03:40
Hallo an Alle
Ich besitze einen Aufenthalerlaubnis aufgrund der Familiennachzug zu meiner deutschen Tochter. Nun bin ich gerade im Ausländer Behörde gewesen um zu fragen, ob ich den Antrag auf einem DauerAufenthalkarte-EG stellen kann,dann wurde mir gesagt,dass ich zu einem nicht stellen kann ,weil nur die Familienagehörige EU-bürger es dürfen und zum anderen weil ich vorbestraf bin. Also ich wurde einmal auf 20 tagesätze für 10euro wegen Betrug(bin mit dem Studenausweiss eines Freundes gefahren und wurde erwisch) und auch einmal auf 320 euro wegen beleidigung(wurde von 2 polizisten schikaniert worden darauf ihn habe ich einen beleidigt) bestraft worden.Deswegen meine frage an euch. 1) Muss ich für die zwei Strafe erst im 5 Jahre einen Antrag auf Nierderlassungserlaubnis stellen? oder gibt es die möglichgkeit die Strafe zu beheben weil die ja nicht schwer sind? 2) Wenn ja darf ich denn Antrag auf Daueraufenthal-EG stellen? Danke voraus für eure Antworte. |
Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von Saxonicus am 06.09.2011 um 11:26:59 joeengel schrieb am 06.09.2011 um 11:03:40:
Wenn Du die im § 9a des Aufenthaltsgesetzes festgelegten Voraussetzungen erfüllst. http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9a |
Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 12:01:53
Danke für deine schnelle Antworte aber wie sieht aus mit der Vorbestrafung? kann das ein Hindernis sein?
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Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 06.09.2011 um 16:17:55 joeengel schrieb am 06.09.2011 um 11:03:40:
Das ist so nicht richtig, DA-EG ist ein AT, den Drittstaatenangehörige beantragen dürfen. Könnte sein, dass es ein Missverständnis gegeben hat. Im ersten Post hast du "DauerAufenthalkarte-EG " geschrieben, vielleicht war man dort der Meinung, dass du eine Daueraufenthaltskarte beantragen wolltest (die gibt es tatsächlich nur für Angehörige von EU-Bürgern). joeengel schrieb am 06.09.2011 um 12:01:53:
Ja, es kann ein Hindernis sein. Ich zitiere mal aus den Verwaltungsvorschriften: Zitat:
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Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von franky_23 am 06.09.2011 um 16:28:44
bist du mit deinen 20 Tagessätzen wirklich vorbestraft? Denke eher nicht.
Kläre dies einfach mal. Vermutlich hast du 2 Strafen bekommen, die aber nicht zu einer Vorstrafe führen. Selbst bei Trunkenheitsfahrten bekommst häufig so 40 - 80 Tage. Da unter 90 Tagessätzen bist normalerweise nicht vorbestraft. |
Titel: Re: Strafe und Niderlassungserlaubnis Beitrag von joeengel am 06.09.2011 um 16:40:10
Danke für Eure schnelle Antwort.Ja kann sein, dass es ein Missverständniss war.
Ich hatte die beide Fälle oben verwechse Also es war "eine Geldstrafe in höhe von 20 tagessätzen zu je 10 Euro " für Die Beleidigung(also 302 Euro musste ich bezahlen) und ich musste 20 Stunden gemeinütziger Arbeit binnen einer Frist von 3 Monaten leisten und die habe ich auch gelesitet daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingestelt. Also wenn ich richtig verstanden habe wird die Strafe kein Problem stellen? Danke voraus ... es steht auf jeden Fall auf den Blätter vob Staatanwaltschaft Strafe. Aber die Mitarbeiterin von den ABH meinte zu mir heute ich wäre Vorbestraf. [edit] Folgepost eingefügt[/edit] |
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