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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von Liljia am 23.08.2011 um 02:40:28

Titel: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 23.08.2011 um 02:40:28
Hallo, liebe Helfer,

ich habe gleich Probleme in mehrfacher Hinsicht und hoffe, ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Es geht um meine Geburtsurkunde.

Geboren bin ich 1987 in Usbekistan, bin aber 1991 (oder 1992, bin mir gerade nicht sicher) in Deutschland eingebürgert worden und besitze somit die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bisher hatte ich auch nie Probleme, habe ganz normal meinen deutschen Personalausweis, konnte problemlos Abitur machen und ein Studium beginnen.  :)

Jetzt tun sich allerdings einige Hürden auf, über deren Lösung ich noch nicht stolpern konnte:

1. Ich möchte gern heiraten (Mann dazu gibts auch schon).
Allerdings wird dafür eine Geburtsurkunde verlangt. Eine Geburtsurkunde liegt bei meinen Eltern, wohl auch inkl. Übersetzung. Allerdings ist die dann natürlich auch von 1991. Durch verschiedene Recherchen - nicht zuletzt auch in diesem Forum - habe ich nun herausgelesen, dass Usbekistan zu den kritischen Ländern gehört, die keine Abschrift einer Geburtsurkunde ausstellen. Meine Frage ist nun: Ist das für mich - trotz deutscher Staatsangehörigkeit - überhaupt relevant?

2. Infolgedessen ergibt sich für mich eine andere, völlig neue Frage: Kann ich mir eigentlich eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen, da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin? Habe ich Anspruch darauf? Und wenn ja - geht das nach 20 Jahren überhaupt noch?
Wenn ja: An wen kann ich mich da wenden? Berlin I ist ja nicht mehr zuständig, bedeutet das, ich kann ganz normal zum Standesamt meines Wohnorts gehen, dort meine Einbürgerungs-Urkunde und die originale (usbekische) Geburtsurkunde inkl. Übersetzung vorlegen und die Ausstellung der deutschen Geburtsurkunde beantragen?

Ich bedanke mich schonmal vorab für eure Hilfe und hoffe wirklich sehr, dass ich alles zum Guten/Unkomplizierten wendet.  :)

P.S.: "Mein" Bundesland ist NRW, falls das irgendwie relevant sein sollte.

Liebe Grüße

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Richter am 23.08.2011 um 08:01:54
Hallo Liljia,

zu 1.

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Ist das für mich - trotz deutscher Staatsangehörigkeit - überhaupt relevant?

Wenn du damit die Vorlage deiner Geburtsurkunde meinst, dann: Ja!
Für eine Eheschließung ist grundsätzlich die Geburtsurkunde vorzulegen, sowohl von deutschen als auch von anderen Staatsangehörigen. Sofern es sich dabei um eine ausländische Geburtsurkunde handelt, kann überdies eine Apopstille/Legalisation bzw., wie bei Usbekistan, eine Echtsheitsprüfung notwendig sein.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
habe ich nun herausgelesen, dass Usbekistan zu den kritischen Ländern gehört, die keine Abschrift einer Geburtsurkunde ausstellen.

Soweit es hier Probleme gibt, empfehle ich, über die Botschaft dies bestätigen zu lassen, dann muss das Standesamt mit der "alten" Geburtsurkunde (plus Echtheitsprüfung) auskommen.

zu 2.

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Kann ich mir eigentlich eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen, da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin?

Ja kannst du, wenn du bei deinem Wohnsitzstandesamt einen Antrag auf Nachregistrierung deiner Geburt stellst. Dabei muss du allerdings auch deine ausländische Geburtsurkunde vorlegen und hast damit das gleiche Problem wie bei der Eheschließung. Am besten, du setzt dich mit dem Standesamt in Verbindung und fragst konkret nach den benötigten Unterlagen und dem weiteren Verfahren.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Und wenn ja - geht das nach 20 Jahren überhaupt noch?

Die Möglichkeit der Nachregistrierung ist an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist nur, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und noch kein deutscher Geburtseintrag besteht.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Wenn ja: An wen kann ich mich da wenden?

Wie bereits oben erwähnt: An dein Wohnsitzstandesamt.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 23.08.2011 um 12:42:49
Hallo Richter,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Darf ich mir noch ein paar Rückfragen erlauben?


Zitat:
Sofern es sich dabei um eine ausländische Geburtsurkunde handelt, kann überdies eine Apopstille/Legalisation bzw., wie bei Usbekistan, eine Echtsheitsprüfung notwendig sein.


Diese Echtheitsprüfung läuft dann über die Botschaft in Taschkent? Also das Verfahren mit dem Vertrauensanwalt etc? Oder gibt es da einen anderen - eventuell schnelleren? - Weg?


Zitat:
Ja kannst du, wenn du bei deinem Wohnsitzstandesamt einen Antrag auf Nachregistrierung deiner Geburt stellst.


Könntest du mir eventuell noch sagen, wie lange so eine Nachregistrierung dauert? Gibt es da vielleicht Erfahrungswerte?

Ich frage vor allem deshalb, weil ich mich für nächstes Jahr für die Beamten-Laufbahn bewerben möchte, wobei eine Geburtsurkunde gefordert wird...

Vielen Dank nochmal!

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von grisu1000 am 23.08.2011 um 13:17:33

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 12:42:49:
Könntest du mir eventuell noch sagen, wie lange so eine Nachregistrierung dauert? Gibt es da vielleicht Erfahrungswerte?


Auch bei der Nachregistrierug der Geburt wird eine Urkundenüberprüfung durch die AV in Usbekistan stattfinden. Es kann dir keiner sagen wie beschäftigt der Vertrauensanwalt ist. Alles zwischen drei Monaten und einem Jahr, ggf länger wenn umfangreiche Ermittlungen vonnöten sind.

Ich würde es trotzdem machen lassen. Jede Behörde die eine Geburtsurkunde von dir will, kann eine inhaltliche Überprüfung durch die AV fordern.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 12:42:49:
Ich frage vor allem deshalb, weil ich mich für nächstes Jahr für die Beamten-Laufbahn bewerben möchte, wobei eine Geburtsurkunde gefordert wird...


Bewerben, Kopie der Orginalurkunde + Einbürgerungsurkunde. Ggf ein Schreiben der Botschaft, das Usbekistan keine Abschriften von Geburtsurkunden fertigt.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 23.08.2011 um 13:49:18
Hallo grisu,

auch dir ein Dankeschön für deine hilfreiche Antwort!

Eine (hoffentlich letzte) Frage noch:

Die Urkundenüberprüfung kann ich ja nicht selbst veranlassen, da diese im Wege des Amtshilfeersuchens läuft.
Wie gehe ich die Sache denn dann an? Macht das dann das Standesamt meines aktuellen Wohnsitzes?
Eventuell quasi von sich aus, wenn ich die Nachregistrierung der Geburt beantrage?

(Wie hoch sind denn da die Kosten, die ich tragen müsste? Ich habe etwas über 200 Euro gelesen - stimmt das soweit?)

P.S.:
Kann man die Einbürgerungsurkunde bzw. die Kopie davon beglaubigen lassen oder gilt für Urkunden im Allgemeinen, dass diese nicht beglaubigt werden dürfen/können?

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von grisu1000 am 23.08.2011 um 14:03:42

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 13:49:18:
Wie gehe ich die Sache denn dann an? Macht das dann das Standesamt meines aktuellen Wohnsitzes?
Eventuell quasi von sich aus, wenn ich die Nachregistrierung der Geburt beantrage?


Genau, die sagen dir dann welche Unterlage du abgeben musst und beauftragen dann ggf. die AV mit der Urkundenüberprüfung in Amtshilfe


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 13:49:18:
(Wie hoch sind denn da die Kosten, die ich tragen müsste? Ich habe etwas über 200 Euro gelesen - stimmt das soweit?)


Kann auch deutlich mehr sein, je nachdem wie aufwändig die Prüfung ist.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 13:49:18:
Kann man die Einbürgerungsurkunde bzw. die Kopie davon beglaubigen lassen oder gilt für Urkunden im Allgemeinen, dass diese nicht beglaubigt werden dürfen/können? 


Mit dem Original zu einer Behörde gehen, z.B Gemeinde. Die machen eine Kopie und auf die Kopie kommt der Bestätigungstempel und eine Unterschrift, dass es mit dem Original übereinstimmt.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 23.08.2011 um 14:11:49
Ich habe soeben auf der Homepage des auswärtigen Amts ein Merkblatt gefunden, das wohl für Usbekistan gilt.
Dort schreiben sie etwas von 4-6 Wochen Bearbeitungszeit und Kosten von 300 Euro für 1 Urkunde.

Dann werde ich nächste Woche wohl mal zu meinem Standesamt laufen. :)

Ich danke euch für eure Hilfe!

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von erne am 23.08.2011 um 14:28:33

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Geboren bin ich 1987 in Usbekistan,

1987 bestand ja noch die Sowjetunion, damit bist du in der Usbekischen Republik der SU geboren.
Damit solltest du eigentlich auch eine Geburtsurkunde der SU haben. Und da die SU nicht zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört(e), ist eine Überprüfung m.E. unnötig (sofern du die SU Geburtsurkunde hast) .


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 02:40:28:
Eine Geburtsurkunde liegt bei meinen Eltern, wohl auch inkl. Übersetzung. Allerdings ist die dann natürlich auch von 1991

du meinst du Übersetzung ist von 1991?

Also: Hast du eine SU Geburtsukunde oder wirklich eine Usbekische?
Eine SU Geburtsurkunde muss nicht durch einen Vertrauensanwalt überprüft werden (vor allem, da sie ja wohl für die Einbürgerung (?) bereits offiziell verwendet wurde).


edit:
dass die Dokumentenüberprüfung was kosten wird ist klar, dass der Vertrauensanwalt sich das Geld verdienen möchte auch. Infos bzgl. der Notwendigkeit aus dieser Ecke würde ich hinterfragen.
Grund: ich kenne auch Fälle, bei denen zur Einbürgerung und damit nötigen Entlassung aus der Usbekischen Staatsangehörigkeit von den Usbeken erstmal eine "Einbürgerung" mit entsprechenden Kosten als nötig erachtet wurde (was an sich auch irgendwie logisch ist, denn die Betreffenden waren irgenwann mal Bürger der usbek. Sowjetrepublik gewesen, aber niemals die von Usbekistan)

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 23.08.2011 um 15:43:23
Hallo erne,


Zitat:
1987 bestand ja noch die Sowjetunion, damit bist du in der Usbekischen Republik der SU geboren.
Damit solltest du eigentlich auch eine Geburtsurkunde der SU haben.


:-? Das ist tatsächlich ein Aspekt, den ich nicht bedacht habe.
Mir ist eingefallen, dass bereits Cousinen von mir (die 1984 ebenfalls in Usbekistan geboren sind) hier in Deutschland kein Problem mit ihrer Heirat hatten. Sie sind ebenfalls eingebürgert.

Nach Rücksprache mit meinen Eltern weiß ich nun, dass ich eine Geburtsurkunde tatsächlich eine der SU ist.
Und sie wurde bei der Einbürgerung auch "benutzt"; die Einbürgerung fand 1994 statt.
Die Übersetzung der Geburtsurkunde war 1993 von einer staatlich/amtlich bestellten Übersetzerin. Seitdem wurde mit der Urkunde nichts gemacht, also keine beglaubigte Kopie oder so.

Was genau ändert sich dadurch für mich, dass die Geburtsurkunde noch aus der SU ist?
Kann ich mit dieser ganz unproblematisch die deutsche Geburtsurkunde beantragen? Brauche ich dennoch eine Abschrift aus meinem Geburtsort (der ja mittlerweile eben der problematische Staat Usbekistan ist) oder ist das dann in Kombination mit der Einbürgerungsurkunde nicht nötig?


Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von erne am 24.08.2011 um 15:06:57

Liljia schrieb am 23.08.2011 um 15:43:23:
Was genau ändert sich dadurch für mich, dass die Geburtsurkunde noch aus der SU ist?

damit ist das keine Geburtsurkunde aus Usbekistan und eine Dokumentenprüfung ist unnötig.


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 15:43:23:
Kann ich mit dieser ganz unproblematisch die deutsche Geburtsurkunde beantragen?

weiss ich nicht, aber ich würde es mal probieren (und über den Erfolg mal hier informieren)


Liljia schrieb am 23.08.2011 um 15:43:23:
Brauche ich dennoch eine Abschrift aus meinem Geburtsort (der ja mittlerweile eben der problematische Staat Usbekistan ist)

IMHO nein

Deinen Personalausweis und deinen Reisepass hast du ja im Rathaus bzw. dem zuständigen Amt bekommen. Die müssen da auch etwas über Deine Geburtsurkunde haben (Kopien zumindest).
IMHO solltest du mit deiner sowjetischen Geburtsurkunde (original) und der dazugehörigen Übersetzung heiraten können.
Genaures sagt dir dann das Standesamt. Wobei es sein kann, dass sie erstmal der Einfachheit halber (einfacher fürs Standesamt) oder um "sicherer" zu sein, noch so einige Dokumente sehen wollen.
Grundsätzlich solltest du es dort aber nicht zu Missverständnissen kommen lassen: Deine Geburstukrunde ist nicht aus Usbekistan, sondern die der ehemaligen UdSSR.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 24.08.2011 um 19:10:40
Hallo erne,

ich glaube, ich habe es jetzt einigermaßen verstanden.

Mich hat es insbesondere fürs Heiraten einfach irritiert, dass ich immer wieder las, dass die Abschrift der Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein darf.

Aber eventuell klappt das ja auch so.
Ich habe jetzt mein zuständiges Standesamt (also das meines Wohnortes) per Mail angeschrieben und warte noch auf eine Antwort.
Wenn bis nächste Woche nichts kommt, werde ich dort mal persönlich aufschlagen und dann hier mal schreiben, wie es mir ergangen ist.

Ich werde auch mal bei meinen Cousinen nachhaken, bei denen hats ja auch geklappt. Möglicherweise hat bei ihnen ja auch schon die sowjetische Geburtsurkunde mit der Einbürgerungsurkunde gereicht oder so.  :-?

Ich werde mal nachhaken.

Ich danke dir auf jeden Fall, das hat mich dann doch beruhigt.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 26.08.2011 um 02:02:19
Hallo, wollte mich nur kurz zurückmelden und updaten:

Habe eine Antwort meines Standesamts bekommen. Eine Nachbeurkundung ist möglich, dafür benötige ich lediglich alle möglichen Urkunden + Übersetzung von mir und meinen Eltern. (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsbescheinigung)
Das ganze kostet dann 50€.
Leider konnte mir das Amt nicht sagen, wie lange das dauert.

Ich habe jetzt ein wenig Angst davor, die Originale alle abzugeben und dann mehrere Monate darauf zu warten, da ich mich ja bald damit bewerben muss und wenn ich dann gar nichts habe, ist es sehr ungünstig...
Weiß jemand heir vielleicht, wie lange eine Nachbeurkundung unter den nun veränderten Umständen dauert?

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von erne am 26.08.2011 um 13:29:47

Liljia schrieb am 26.08.2011 um 02:02:19:
ich mich ja bald damit bewerben muss

du willst deinen Bewerbungen Deine Geburtsurkunde und Einürgerungsurkunde, die Deiner Eltern und deren Heiratsurkunde beilegen? und das im Original?
Diese Idee begegnet mir hier zum erstenmal.
Grundsätzlich brauchst du das nicht (und solltest das auch nicht!, das geht einen potentiellen Arbeitgeber nichts an)

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 26.08.2011 um 15:39:45
Oh, nein nein!
Habe mich wohl falsch ausgedrückt.  ^^

Ich bewerbe mich zurzeit für eine Ausbildung in der Beamtenlaufbahn und bei erfolgreichem Fortgang benötigt man die Geburtsurkunde von mir für den Nachweis, dass ich eben Deutsche bin.

Wenn ich jetzt aber meine originale Urkunde dem Standesamt gebe und aber noch keine "neue" deutsche Geburtsurkunde habe, kann ich diesen Nachweis gegenüber meinem zukünftigen Arbeitgeber nicht erbringen.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von grisu1000 am 26.08.2011 um 16:09:15

Liljia schrieb am 26.08.2011 um 15:39:45:
Ich bewerbe mich zurzeit für eine Ausbildung in der Beamtenlaufbahn und bei erfolgreichem Fortgang benötigt man die Geburtsurkunde von mir für den Nachweis, dass ich eben Deutsche bin.


Lass dir eine beglaubigte Fotokopie deiner Geburtsurkunde ausstellen. (Macht jede Gemeindeverwaltung). Auch bei einer Bewerbung nie Originalunterlagen senden, wenn du keine Abschrift mehr bekommen kannst. Du sendest ja auch nicht originale Zeugnisse. Eine Kopie deiner Einbürgerungsurkunde bei der Bewerbung nicht vergessen.

Das Standesamt solltest du bitten nach der Eintragung ins Geburtregister deine Originalurkunde wieder dir zu geben, da es keine Abschriften gibt.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Blaise am 26.08.2011 um 18:58:12
Hallo,

die Geburtsurkunde ist kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Nachbeurkundungen gibt es in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge). Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Deutschland nur der Staatsangehörigkeitsausweis und der wird, wenn die Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist, normalerweise auch bei Bewerbungen verlangt.

Deutsche Geburtsurkunden werden nicht von den Gemeinden beglaubigt. Für die Ausstellung "beglaubigter Kopien" aus den Personenstandsregister ist nur das Standesamt zuständig. Kopien von ausländischen Urkunden können beglaubigt werden.

Titel: Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Beitrag von Liljia am 26.08.2011 um 21:43:52
Verstehe.

Jedenfalls wird bei der Einstellung zum Beamten eine Geburtsurkunde verlangt.  :)

Ich werde es dann so machen, wie ihr vorgeschlagen habt. Danke!

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