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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Akzeptieren die deutschen Justizbehörden, ein englischer Apostille
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Beitrag begonnen von EGNILKUK am 15.08.2011 um 17:48:49

Titel: Akzeptieren die deutschen Justizbehörden, ein englischer Apostille
Beitrag von EGNILKUK am 15.08.2011 um 17:48:49
Die Frage: Akzeptieren die deutschen Justizbehörden, ein englischer Apostille?

Für die Zwecke der Nachfolge in Deutschland, ein dänische Geburtsurkunde und ein Heiratsurkunde ist zu Deutsch übersetzt, von einem staatlich geprüfte Übersetzer.

Der Apostille-Stempel ist zweisprachig Dänisch-Englisch. Da das dänische Ministerium des Äußeren nur eine Version der Apostille benutzen darf.

Vielen Dank im Voraus.


Titel: Re: Akzeptieren die deutschen Justizbehörden, ein englischer Apostille
Beitrag von Blaise am 15.08.2011 um 18:03:15
Hallo,

ja, der Stempel dürfte akzeptiert werden, da die Felder der Apostille in allen Vertragsstaaten einheitlich sind.

Titel: Re: Akzeptieren die deutschen Justizbehörden, ein englischer Apostille
Beitrag von EGNILKUK am 15.08.2011 um 18:19:28
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das war, was ich aber dachte, wollte nur sicher sein.

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