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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Sheschliessung Anmeldepflicht ??
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Beitrag begonnen von mahd am 03.08.2011 um 15:56:17

Titel: Sheschliessung Anmeldepflicht ??
Beitrag von mahd am 03.08.2011 um 15:56:17
Hallo liebe MitgliederIn,

ich bin Student in Deutschland. Ich habe vor paar Jahren im meiner Heimat standesamtlich geheiratet aber meine Frau blieb  in meiner Heimat bis jetzt.

das Problem:
Ich habe meinen status in Deutschland aber immer als Ledig angegeben, da ich dachte,dass die Anmeldung der Heirat irrelevant ist, da meine Frau nach Deutschland nicht kommen wird.

ist das Problemlimatisch, wenn ich jetzt meinen Status ändere, da meine Frau in der Zukunft möglicherweise nach deutschland kommt.


Vielen Dank
Mahd

Titel: Re: Sheschliessung Anmeldepflicht ??
Beitrag von franky_23 am 04.08.2011 um 17:13:22
Du korrigierst einfach einen Fehler.


Titel: Re: Sheschliessung Anmeldepflicht ??
Beitrag von Blaise am 05.08.2011 um 13:16:50
Hallo mahd,


mahd schrieb am 03.08.2011 um 15:56:17:
ist das Problemlimatisch, wenn ich
jetzt meinen Status ändere, da meine Frau in der Zukunft möglicherweise nach deutschland kommt.


Ja, das könnte problematisch werden. Obwohl Du ja bei der ABH und der Meldebehörde deinen richtigen Personenstand angeben musstest, hast Du das nicht getan.

Deshalb könnte der Eindruck entstehen, dass Du in Wirklichkeit nicht verheiratet bist und bei der Prüfung, ob tatsächlich eine Ehe besteht, die zu einer Familienzusammenführung nach Deutschland berechtigt, wird möglicherweise sehr genau geprüft.

Wie das alles in der Realität aussieht, kann dir hier wohl keiner genau sagen. Du solltest den Kontakt zu den entsprechenden Behörden suchen und fragen, welche Nachweise vorzulegen sind, damit die Angaben über den Personenstand berichtigt werden können.

Falls es dann weitere Probleme gibt, melde dich doch einfach wieder.

Baise


P.S.: Bei mehreren Behörden falsche Angaben machen und dann die Angaben ändern lassen, ist etwas mehr als "einfach einen Fehler korrigieren".
B.

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