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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
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Beitrag begonnen von Sirozha am 19.07.2011 um 18:12:18

Titel: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 19.07.2011 um 18:12:18
Hallo,
ich habe beim Bayerischen Innenministerium vor 2 Jahre und 6 Monate meine Enwilligung zur Entlassung aus der Ukrainischer Staatsbürgerschaft eingereicht.

Ich ging fest davon aus, dass es nach Ablauf obiger Frist (gem. § 12.1.2.3.3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) nun eine Entscheidung fällig wird...
Heute hat mir Beamte am Telefon erzält, sie lassen da dem ukr. Konsulat gelegentlich "etwas mehr Zeit um auf die Anfrage seitens Ministerium zu antworten"... Dass hiese, es dauert länge, aber wie lang maximal darf es denn sein per Gesetz?

Ich fühle mich bei so einer Aussage des Beamten irgendwie veräppelt. Kann man rechtliche Schritte gegen "Tauziehen" seitens Behörden unternehmen? Wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Hat jemand ähnliche Erfahrung, wo diese Routine länger als 2,5 Jahre ging?

Danke im voraus!

[edit]Neuer User und neue Frage = eigener thread[/edit]

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von schweitzer am 19.07.2011 um 19:56:20

Sirozha schrieb am 19.07.2011 um 18:12:18:
Kann man rechtliche Schritte gegen "Tauziehen" seitens Behörden unternehmen?


Kann man sicher.

2 Jahre und 6 Monate und dann so eine telefonische Auskunft , das klingt schon aberwitzig. - Ich denke, da sind Zumutbarkeitsgrenzen eindeutig überschritten.

An eine übergeordnete behördliche Stelle kannst Du Dich IMHO feilich nicht wenden, da das Innenministerium da schon oberste Stufe darstellt.

Was bleibt:

Petitionsauschuss - kann aber auch länger dauern.

Anwalt Deines Vertrauens, der ggf. auch mal ein etwas förmliches Schreiben mit ein paar "Anmerkungen" aus juristicher Sicht formuliert und an das IM schickt - manchmal regt das dann schon mal zu etwas mehr "Bewegung" an ...


Sirozha schrieb am 19.07.2011 um 18:12:18:
Wie sind die Aussichten auf Erfolg?


Wird Dir kaum einer hier halbwegs seriös beantworten können. - Vielleicht (zumindest in etwa) der Anwalt?


=schweitzer=

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von reinhard am 19.07.2011 um 20:31:05
Du kannst auch, wenn Du magst, einige Abgeordnete des Bayerischen Landtags öffentlich fragen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-514-0.html

Du kannst auch erst nachsehen, welche Abgeordneten für Innenpolitik (und damit Einbürgerungen) zuständig sind. Dies ist der Ausschuss:

http://www.abgeordnetenwatch.de/kommunale_fragen_und_innere_sicherheit-508-537.html

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 20.07.2011 um 12:07:21
@schweitzer:
Petitionsauschuss? wie geht es genau?
Mit Anwalt hast Du, vermutlich, Recht. Ich überlege nur, wie es formulliert werden sollte, damit man nicht einen negativen Resultat erzwingt.



@reiner: unter diesem links findet man tatsächlich eine Abgeordneten-Liste. Ist nur unklar welcher Abgeordneter in Bayern für solche Themen zuständig wäre, sowhol - ob er/sie auf Arbeit des BIM Einfluß nehmen kann ...

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von schweitzer am 20.07.2011 um 12:56:14

Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:


Guck mal hier. (Blaues bitte anklicken!)

Wie schon gesagt, das kann eine lange Prozedur werden, und ergebnisoffen ist sie auch ...


Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:
Ich überlege nur, wie es formulliert werden sollte, damit man nicht einen negativen Resultat erzwingt.


Das musst nicht Du überlegen - das sollte der Anwalt machen und wissen.   ;)


=schweitzer=

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 20.07.2011 um 13:22:38
@schweitzer:  danke für kompetente Hilfe!

Mich würde noch interessieren, ob jemand länger als 2 Jahre + 6 Monate warten müssen? <- ab dem Zeitpunkt der Einwilligungserteilung für Kontaktaufnahme seitens Behörden mit ukr. Kosulat

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von reinhard am 20.07.2011 um 19:30:48

Sirozha schrieb am 20.07.2011 um 12:07:21:
@reiner: unter diesem links findet man tatsächlich eine Abgeordneten-Liste. Ist nur unklar welcher Abgeordneter in Bayern für solche Themen zuständig wäre, sowhol - ob er/sie auf Arbeit des BIM Einfluß nehmen kann ...


Alle Abgeordneten im zuständigen Ausschuss (zweiter Link) sind für solche Fragen zuständig.

Einfluss nehmen sie nicht, solange Du es nicht forderst. Ob sie es danach tun, wirst Du ja merken.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von jivan am 20.07.2011 um 21:58:48
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

Er ist extrem Hilfsbereit und hat kompetente Mitarbeiter.

http://www.integrationsbeauftragter.bayern.de/

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 21.07.2011 um 11:25:38

jivan schrieb am 20.07.2011 um 21:58:48:
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

Er ist extrem Hilfsbereit und hat kompetente Mitarbeiter.


Danke für den Tip!  Werde es wagen.
Vielleicht könnte dadurch etwas Bewegung kommen...

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 23.07.2011 um 10:49:49
habe am Freitag eine "Email-Lesebestätigung" erhalten. Mal sehen...bin nun wirklich gespannt. If (irgend)eine Reaktion zeitnah kommen wird - könnte es für Tauglichkeit des Systems, sowohl für Qualitäten dieses Abgeordneten sprechen.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 26.07.2011 um 09:10:04
nach letztem Telefonat gestern, muss ich bis September warten.
Dann wird es entschieden. Es gebe jedoch keine Garantie, dass es positiv wird.

Der Sachbearbeiter hat gestern gemeint, dass wenn ukr. Konsulat, beispielweise, sagen würde, dass ich mich doch um meine Entlassung "nicht bemüht habe" - wird es auf die BIM-Entscheidung seine Wirkung haben und evtl dazu führen, das BIM der Einbürgerung nicht zustimmt.

Habe beschlossen, falls es im September doch negativ ausfällt, einen Anwalt zu engagieren.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von jammie am 26.07.2011 um 14:14:26
Was ich nicht verstehe...
Warum musstest Du Einwilligung zur Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft einreichen?
Normalerweise kann man Entlassung beim zuständigen Konsulat direkt beantragen, die Bescheinigung holen und einfach warten (na gut, natürlich auch nachfragen). Wenn das Konsulat einige Unterlagen verlangt, schickt man sie (natürlich per Einschreiben, oder, wenn per Fax, dann mit Empfangsbestätigung). Und wenn man von Konsulat kein Feedback bekommt, heißt es auch, man hat sich bemüht: mehr kann man auch nicht tun. Was sich mit Dir abspielt, verstehe ich nicht...

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 12.08.2011 um 10:55:54
Ich habe mich die ersten 7 Jahre gar nicht beim Kosulat registriert, mit dem Ziel (konform zum früheren ukr. Sta.Gesetz)  die ukr. Staatsangehörigkeit automatisch los zu werden. Diese Klausel wurde aber leider in 2001(?) wieder revidiert.

Die Sache zu bewegen war eben dann über Jahre nicht möglich, weil meine Einreise für Erledigung aller Formalitäten verlangt worden war - was ich für unzumutbar halte, denn es könnte Monate dauern (Registrierung des ständigen Wohnsitzes im Ausland->Ausbürgerung...). Es würde bedeuten - Jobverlust in Deutschland, etc. - solle ich dort unter "behördliche Räder" kommen und stecken bleiben.
Hoffe, es klärt auf :)

...


jivan schrieb am 20.07.2011 um 21:58:48:
Frag mal bitte beim Abgeordnete Martin Neumeyer, MdL - Integrationsbeauftragter der Bay. Staatsregierung.

Er ist extrem Hilfsbereit und hat kompetente Mitarbeiter.

http://www.integrationsbeauftragter.bayern.de/



in der Tat, Hr. Neumeyer hat mir geschrieben, er hätte die Sache an BIM zur Klärung weiter geleitet.
Bin schon mal sehr positiv überrascht, habe mit so einer promten Reaktion gar nicht gerechnet...Mal sehen, ob es was bringt. Würde denn Mann wählen, falls Einbürgerung vollzogen wird :)

[edit] Folgepost eingefügt[/edit]

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von grisu1000 am 12.08.2011 um 11:47:15

Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 10:55:54:
Die Sache zu bewegen war eben dann über Jahre nicht möglich, weil meine Einreise für Erledigung aller Formalitäten verlangt worden war - was ich für unzumutbar halte, denn es könnte Monate dauern (Registrierung des ständigen Wohnsitzes im Ausland->Ausbürgerung...). Es würde bedeuten - Jobverlust in Deutschland, etc. - solle ich dort unter "behördliche Räder" kommen und stecken bleiben.
Hoffe, es klärt auf Smiley


heißt, du bist im Ukrainischen Konsulat gar nicht als Auslandsukrainer gemeldet und damit in der Ukraine gar nicht abgemeldet, was eine Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft erschwert, wenn nicht unmöglich macht.

Das meinte der Sachbearbeiter vielleicht mit "Bemühen". Wenn du dich nicht bemüht hast die Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zu schafften kann das gegen dich ausgelegt werden und zu einer Ablehnung des Antrages führen.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 12.08.2011 um 13:43:24
ganz im Gegensatz, habe ich mich mit Hilfe von Anwaltskanzlei in der Ukraine und dann auch eines deutschen Anwalt um Ausbürgerung nachweislich bemüht. Jedoch ohne Erfolg.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von grisu1000 am 12.08.2011 um 14:30:53

Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 13:43:24:
ganz im Gegensatz, habe ich mich mit Hilfe von Anwaltskanzlei in der Ukraine und dann auch eines deutschen Anwalt um Ausbürgerung nachweislich bemüht. Jedoch ohne Erfolg. 


Beantwortet aber nicht, ob du nun noch in der Ukraine gemeldet bist und damit ein Ausbürgerungshindernis vorliegt und ob du dich nachweislich bemüht hast dich abzumelden.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Saxonicus am 12.08.2011 um 15:10:45

Sirozha schrieb am 12.08.2011 um 10:55:54:
Ich habe mich die ersten 7 Jahre gar nicht beim Konsulat registriert, 

Es ist doch inzwischen hinlänglich bekannt, daß die Konsulate der vormals sowjetischen Staaten es ablehnen irgendwelche konsularischen Leistungen zu erbringen, wenn sich die betreffenden Staatsangehörigen nicht ordnungsgemäß im Heinmatland ab- und beim Konsulat angemeldet haben.

Die Konsulate verweisen in derartigen Fällen immer auf die Zuständigkeit der Heimatbehörden und erklären sich für unzuständig.

Insofern hast Du Dir diese Wartezeit selbst zuzuschreiben und sie wird wohl weiterhin andauern, wenn Du Deinen Meldeauflagen nicht nachzukommen gedenkst

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von jammie am 12.08.2011 um 15:41:05
Es war leider ein verbreitetes Irrtum, zu denken, dass sich nicht beim Konsulat anzumelden / den Reisepass nicht beantragen / aus dem Heimatstaat nicht abzumelden besser wäre, um sich schneller und unkomplizierter einbürgern zu lassen.

Das Problem liegt aber daran, dass Ausbürgerung fast immer verlangt wird (die Ausnahmen sind echt selten), und ohne Ausbürgerung kommst du einfach nicht weiter.
Und: soweit ich weiß, es gab nie wirklich die Möglichkeit, ukrainische Staatsangehörigkeit anders abzugeben, als beim Konsulat zu beantragen, vorausgesetzt du bist angemeldet und hast zweite Staatsangehörigkeit / Einbürgerungszusicherung.

(Deswegen rate ich ab, für etwas anderes als eine transparente gesetzliche Prozedur zu entscheiden. Diese läuft auch nicht immer perfekt, du bist aber an der sicheren Stelle und, wenn du alles sauber dokumentierst,  kannst du es immer nachweisen.)

In diesem konktreten Fall habe ich aber die Frage. Wenn der TS eine Einwilligung ans Bayersche Innenministerium abgegeben hat, was sollte es denn? Sollte die Deutsche Behörde bei der Entlassung aus der UA-Staatsangehörigkeit helfen? Oder einfach etwas klären? Dann verstehe ich nicht, warum man dafür mehr als 2,5 Jahre braucht. Oder ist das Bayersche Innenministerium eine falsche Adresse in diesem Fall? Das scheint auch nicht geklärt zu sein und kann den TS nur irritieren. Wenn aber diese Einwilligung irgendeine Bedeutung hat, heißt es, das dem TS nicht geholfen wurde.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Ma Vo am 15.08.2011 um 01:35:49
ALSO der einbürgerungsbeamter in meinem ort hat mir wohl erzählt, dass ein junge wurde eingebürgert ohne ausbürgerungsschein...aber nicht nur einfach so, sondern weil er eine extreme situation hatte...er hat eine zusage von der polizeischule erhalten, aber nur im fall er beitze die deutsche staatsangehgörigkeit....so wurde seine situation wohl betrachtet von den abgeordneten oder so und er dürfte zur seinen schule...
ich habe auch eine extremsituation...wegen meine staatsangehörigkeit kann ich nicht verbeamtet werden...ich werde nach dem tarif bezahl und bekomme dadurch ca 350 euro weniger...meine eine freundin wurde von deutsche seite her im jaar 2003 so eigebürgert...sie ist ukrainische judin...sie wurde noch nicht mal nach einem ausbürgerungsschein gefragt...so besitzt sie jetzt eine doppelte staatsbürgerschaft...warum muss ich ja immer nur so schwer haben...

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Ma Vo am 15.08.2011 um 02:13:44
juhu...leute ich bin so happy...ich habe eben ein paragraff erforscht, wodrin genau meine situation gemeint ist...ich werde vll doch eingebürgert, weil ich bei der aufgabe, also spricht arbeit die erhebliche nachteile habe...also der §12  lautet: "dem ausländer bei aufgabe der ausländischen staatsangehörigkeit erhebliche nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher art entstehen würden, die über den verlust der staatsbürgerliche rechte hinausgehen, oder".... vll klappt ja doch noch diesjahr mit der verbeamtung....juhu ;-)) erstmal wird geschlafen...gute nacht euch

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von jammie am 15.08.2011 um 10:01:13
@Ma Vo :
1. Bis 31.03.2007 ging es für die Kontingentflüchtlinge anders, sie dürften ohne Ausbürgerung eingebürgert werden. Nun geht es auch nicht mehr, sie müssen Ausbürgerungsantrag stellen, wie die Anderen.

2. Ich habe von Ausnahmesituationen gehört, z.B. über einen Jungen, der den deutschen Pass fürs Auslandsemester brauchte. Er hat aber Ausbürgerungsantrag bereits gestellt und das dauerte.

3. Lass alles lieber 100 Mal überprüfen. Was gilt als Nachteil aus der Sicht einer Behörde und was nicht, kann man nicht einfach so sagen.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von grisu1000 am 15.08.2011 um 13:43:41

Ma Vo schrieb am 15.08.2011 um 02:13:44:
die über den verlust der staatsbürgerliche rechte hinausgehen, oder".... vll klappt ja doch noch diesjahr mit der verbeamtung


Bei § 12 geht es um wirtschaftliche Nachteile bei Verlust der Staatsbürgerschaft, nicht um Nachteile bei Nichterwerb.  Beispiel wäre, dass man durch Abgabe der Staatsbürgerschaft den Grund und Boden seiner Eltern nicht erben darf, was in einigen Ländern durchaus Gesetzeslage ist und natürlich einen Vermögensnachteil bedeutet.

Titel: Re: Entlassung aus Ukrainischer Staatsbürgerschaft dauert über 2 Jahre
Beitrag von Sirozha am 23.01.2012 um 16:30:48
Nun, alles in einem nach einer Revision seitens Integrationsbeauftragten bin ich nun endlich eingebürgert worden. :)
Der Integrationsbeauftragter hat sich als ein sehr kompetenter Beamter & offenherziger Mensch gezeigt!


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