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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung Pakistan
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Beitrag begonnen von jalda am 22.05.2011 um 09:52:32

Titel: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 22.05.2011 um 09:52:32
Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Bekannter aus Pakistan würde gerne seine Frau und seine Tochter ( 8 Monate) nach Deutschland bringen. Seine Frau hat den Antrag gestellt, und jetzt wurde er wieder zum 2 Mal abgelehnt mit folgender Begründung:

".... Zudem hat ihr Ehemann fünf Kinder aus erster Ehe. Seinen Unterhaltsverpflichtungen konnte er jedoch nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang nachkomme. Die Familie wäre somit in erheblichem Umfang auf Sozialleistungen angewiesen, so dass der Nachzug auch gem. § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht zugelassen wird.

Im Übrigen hat auch die innerdeutsche Ausländerbehörde des Lahn Dill Kreises vor diesem Hintergrund ihre nach § 31 Abs. 1 Aufenth V erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung verweigert."


Heißt das jetzt, dass er allen 5 Kinder erst aus eigenem Geld Unterhalt zahlen muss und dann erst seine Frau und sein Baby holen kann? Denn da steht ja, dass die Kinder vom Staat Hilfe bekommen. Habe ich das richtig verstanden?

Mein Bekannter ist Pakistaner, hat pakistanischen Pass und hat 5 Kinder aus erster Ehe. Er arbeitet momentan und verdient 1400 netto und seine Tochter aus erster Ehe wohnt auch noch bei ihm.


Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von sigi-n am 22.05.2011 um 10:03:19
Das heisst er muss soviel verdienen, das er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt und dann noch genug hat um den LU für seine Frau und das Kind bestreiten zu können.
Wieviel das ist kann er nur selbst wissen, da nur er seine Unterhaltsverpflichtungen kennt.
1400 netto dürften da nur ein kleiner Bruchteil sein

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 26.05.2011 um 18:31:47
Er zahlt ja im Moment Unterhalt für seine beiden kleinen Kinder ca. 250 €/ Monat. Aber das liegt daran, dass sein Gehalt zu wenig ist um den anderen auch was zu geben.

Also nochmal die Frage. Steht im Gesetz, dass ein Ausländer erst ALL seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss, um seine Familie holen zu können? Für 5 Kinder wären das ja um die 1000€, die er ja nicht hat  :-?

Danke!  :)

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 26.05.2011 um 18:38:51
Ja, das steht so im Gesetz, und das Gesetz hast Du ja schon richtig benannt.

Er muss erst den Unterhalt hier sicher stellen, dann noch den Lebensunterhalt für diejenigen sicherstellen, die er nachholen will.

Die Alternative wäre, dass nicht seine Frau zu ihm zieht, sondern er zu seiner Frau.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 26.05.2011 um 18:45:41

reinhard schrieb am 26.05.2011 um 18:38:51:
Ja, das steht so im Gesetz, und das Gesetz hast Du ja schon richtig benannt.

Er muss erst den Unterhalt hier sicher stellen, dann noch den Lebensunterhalt für diejenigen sicherstellen, die er nachholen will.

Die Alternative wäre, dass nicht seine Frau zu ihm zieht, sondern er zu seiner Frau.



Danke Reinhard  :)

Also zu seiner Frau ziehen, würde nicht klappen. So wie die Situation dort ist, ist das alles bisschen kritisch. Also eine andere Alternative gibt es nicht? Er kommt nicht drum, erst all seinen Kindern Unterhalt zu zahlen?

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 26.05.2011 um 20:17:31
Nein, die "alten" Verpflichtungen gehen vor.

Das Problem wird nur durch die Zeit gelöst: Die Kinder werden groß, arbeiten selbst und bekommen keinen Unterhalt mehr...

oder

er verbessert sich beruflich und kann den Nachzug finanzieren.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 30.05.2011 um 20:12:28
Hallo,

ich hätte nochmal eine Frage. Würde eine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin etwas bringen? Oder bleibt Gesetz Gesetz und es gibt keine Ausnahmen?

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von Saxonicus am 30.05.2011 um 20:58:13

jalda schrieb am 30.05.2011 um 20:12:28:
Würde eine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin etwas bringen?

Auch Richter müssen sich an Gesetze halten und danach urteilen. Sie können sich nicht darüber hinwegsetzen und nach Lust und Laune Urteile sprechen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 31.08.2011 um 10:43:22
Hallo,

mein Bekannter hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber der tut auch nicht viel außer immer wieder Geld zu verlangen  :o

Das Verwaltungsgericht hat geschrieben, dass die FZF abgelehnt wird wegen den o.g. Gründen (Einkommen zu wenig & Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen).

Sollte man eigentlich nochmal "klagen" oder wird das Verwaltungsgericht nicht so schnell seine Meinung ändern? Der Rechtsanwalt meint es würde klappen, dauert aber eine Weile. Also da bin ich mir nicht so sicher  ...

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von sigi-n am 31.08.2011 um 10:53:00

jalda schrieb am 31.08.2011 um 10:43:22:
Sollte man eigentlich nochmal "klagen" oder wird das Verwaltungsgericht nicht so schnell seine Meinung ändern?


Das VG hält sich an die Gesetze und nicht an Meinungen, hatte Reinhart doch schon mal geschrieben!
Das Geld für den RA sollte er besser nutzen seinen Unterhaltsverpflichtungen nach zu kommen, Unterhaltsvorschuss ist rückzahlbar.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 31.08.2011 um 11:58:14

jalda schrieb am 31.08.2011 um 10:43:22:
Hallo,

mein Bekannter hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber der tut auch nicht viel außer immer wieder Geld zu verlangen  :o


Denk doch mal an den Brief, den die Ausländerbehörde Dir geschickt hatte: Dort steht auch, dass Deine Kinder aus erster Ehe vorgehen.

Hatten wir ja gestern geklärt.

Und wenn Dein Bekannter sein Geld für den Rechtsanwalt ausgibt, verzögert er damit voraussichtlich die Familienzusammenführung um mindestens ein Jahr. Eigentlich müsste der Rechtsanwalt ihm in 15 Minuten / 50 Euro erklären, dass er sich um eine besser bezahlte Arbeitsstelle bemühen muss, um Unterhaltszahlungen und Lebensunterhalt zu finanzieren, und das war's mit der Bezahlung für den Rechtsanwalt.

Natürlich kann es theoretisch auch klappen, die Ausländerbehörde hat das ein gewisses Ermessen. Da wir die Akte nicht kennen, können wir da aber kaum etwas dazu sagen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von grisu1000 am 31.08.2011 um 17:27:00

reinhard schrieb am 26.05.2011 um 20:17:31:
Das Problem wird nur durch die Zeit gelöst: Die Kinder werden groß, arbeiten selbst und bekommen keinen Unterhalt mehr...


Das löst das Problem zum Teil. Die aufgestauten Unterhaltsschulden, also der Unterhaltsvorschuss vom Staat, den dieser an die Kinder bezahlt, die zur Zeit keinen Unterhalt bekommen, muss er zurückzahlen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 31.08.2011 um 17:28:21
Also ich denke es gibt keine Hoffnung mehr. Im Inneren weiß er das sicherlich auch  ;) Trotzdem vielen Dank für eure Antworten  :)

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 08.09.2011 um 17:59:50
Hallo,

weiß einer vielleicht wie lange es dauern kann bis man einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht in Berlin kriegen kann? So wie es aussieht wird sein Rechtsanwalt gegen die hier zuständige ABH "antreten"  ::)

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 08.09.2011 um 18:21:16

jalda schrieb am 08.09.2011 um 17:59:50:
Hallo,

weiß einer vielleicht wie lange es dauern kann bis man einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht in Berlin kriegen kann? So wie es aussieht wird sein Rechtsanwalt gegen die hier zuständige ABH "antreten"  ::)



Der Richter wird zunächst die Akten anfordern und dann Stellungnahmen des Klägers und des Auswärtigen Amtes. Danach sollen vermutlich noch beide auf die jeweiligen Stellungnahmen der jeweils anderen antworten. Erst danach wird ein Termin angesetzt - das ist meistens 10 bis 14 Monate nach Einreichen der Klage.

Entschieden wird dann (Ende 2012) auf der Grundlage der dann aktuellen Situation. Falls der Kläger also im März 2012 eine Stelle mit 3000 Euro netto im Monat findet und im Oktober die Probezeit vorbei ist, kann das Verfahren auch positiv ausgehen, auch wenn es jetzt nicht so scheint.

Natürlich gilt das auch umgekehrt.

Allerdings wird das Geld, dass er in den Rechtsanwalt investiert hat, statt den Unterhalt zu zahlen, natürlich gegen ihn ausgelegt.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von franky_23 am 08.09.2011 um 19:04:45
Der Rechtsanwalt tritt nicht gegen die ABH an, sondern gegen das Auswärtige Amt, dies ist die beklagte Partei.

Wenn die Frau einen Job in Deutschland nachweisen könnte mit dem sie ihren Lebensunterhalt, den des Kindes und darüber hinaus noch einen Anteil für den Ehemann etc. übrig hätte, dann könnte evt. auch eine positive Entscheidung möglich sein, da sie dann zu einer Reduzierung der staatlichen Leistungen beitragen würde.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 08.09.2011 um 19:46:15

reinhard schrieb am 08.09.2011 um 18:21:16:
Der Richter wird zunächst die Akten anfordern und dann Stellungnahmen des Klägers und des Auswärtigen Amtes. Danach sollen vermutlich noch beide auf die jeweiligen Stellungnahmen der jeweils anderen antworten. Erst danach wird ein Termin angesetzt - das ist meistens 10 bis 14 Monate nach Einreichen der Klage.

Entschieden wird dann (Ende 2012) auf der Grundlage der dann aktuellen Situation. Falls der Kläger also im März 2012 eine Stelle mit 3000 Euro netto im Monat findet und im Oktober die Probezeit vorbei ist, kann das Verfahren auch positiv ausgehen, auch wenn es jetzt nicht so scheint.

Natürlich gilt das auch umgekehrt.

Allerdings wird das Geld, dass er in den Rechtsanwalt investiert hat, statt den Unterhalt zu zahlen, natürlich gegen ihn ausgelegt.


Wenn er das Verfahren verlieren würde, müsste er dann auch alle Kosten übernehmen? Mit Kosten meine ich Gerichtskosten und alles was da noch so zusammen kommt ?

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von franky_23 am 08.09.2011 um 19:50:56

jalda schrieb am 08.09.2011 um 19:46:15:
Wenn er das Verfahren verlieren würde, müsste er dann auch alle Kosten übernehmen? Mit Kosten meine ich Gerichtskosten und alles was da noch so zusammen kommt ?


Logisch, vermutlich 363.- Euro Gerichtsgebühren bei Entscheidung und dann noch die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

Der Rechtanwalt kann ja klären ob er Prozesskostenhilfe bekommt. Wenn es abgelehnt wird, würde ich die Finger davon lassen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 08.09.2011 um 19:57:31
Okay. Vielen Dank franky und reinhard für eure Hilfe!  :)

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 18.09.2011 um 18:38:22
Hallo,

mein Bekannter hat einen Brief von der ABH bekommen. In diesem Brief wurde folgendes verlangt:

- 6 Gehaltsabrechnungen

- Kopie der Unterhaltsverpflichtungen

Die ABH hat auch geschrieben, dass sie die Unterlagen für das Verwaltungsgericht Berlin benötigt.

So weit so gut. Danach hat mein Bekannter mit der ABH gesprochen und die hätten zu ihm gemeint, dass wenn er die o.g. Unterlagen einreicht seine Frau und das Kind das Visum bekommt.. ?! :-?

Ist das überhaupt möglich? Sein Gehalt reicht bei weitem nicht aus

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 18.09.2011 um 18:42:12

jalda schrieb am 18.09.2011 um 18:38:22:
Danach hat mein Bekannter mit der ABH gesprochen und die hätten zu ihm gemeint, dass wenn er die o.g. Unterlagen einreicht seine Frau und das Kind das Visum bekommt.. ?! :-?

Ist das überhaupt möglich? Sein Gehalt reicht bei weitem nicht aus


Er sollte warten, ob er das schriftlich bekommt.

Mündliche Aussagen sind nicht relevant.

Fraglich ist auch, was wer gesagt und was er verstanden hat. Das können ja zwei unterscheidliche Dinge sein.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 18.09.2011 um 18:45:49

reinhard schrieb am 18.09.2011 um 18:42:12:
Er sollte warten, ob er das schriftlich bekommt.

Mündliche Aussagen sind nicht relevant.

Fraglich ist auch, was wer gesagt und was er verstanden hat. Das können ja zwei unterscheidliche Dinge sein.


Ich würde ihm das natürlich vom ganzen Herzen wünschen, aber wenn seine Frau das Visum bekommen sollte dann versteh ich das alles auch nicht mehr  :-?

Er hat einfach gemeint, dass die ABH ihm am Telefon gesagt hat, dass seine Frau das Visum bekommt wenn er die restlichen Unterlagen einreicht. Vielleicht hat er das auch nicht richtig verstanden... er kann schon gut Deutsch, aber nicht so dieses "Bürodeutsch" :D

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 18.09.2011 um 18:57:20
Ja, aber Du erzählst, dass er erzählt hat, dass jemand anderes am Telefon was erzählt hat...

Ich würde erst mal nichts davon glauben. Wenn sein Einkommen nicht reicht und er nicht einmal Unterhalt bezahlt, hat er keine Chance.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 18.09.2011 um 19:04:07

reinhard schrieb am 18.09.2011 um 18:57:20:
Ja, aber Du erzählst, dass er erzählt hat, dass jemand anderes am Telefon was erzählt hat...

Ich würde erst mal nichts davon glauben. Wenn sein Einkommen nicht reicht und er nicht einmal Unterhalt bezahlt, hat er keine Chance.


Er zahlt Unterhalt, aber eben nur einen "Teil' da sein Gehalt für den eigentlichen Unterhaltssatz nicht ausreicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von bibimal am 18.09.2011 um 19:30:50
Was die Behörde wohl am Tel meinte, ist, dass FALLS er die UnterhaltszahlungsNACHWEISE und Abrechnungen der letzten 6 Monate einreicht, dann wäre es eventuell möglich.

Ich werde mir jetzt mal sparen, mich darüber auszulassen, wie ich sein Verhalten moralisch und sozial finde - aber ganz ehrlich: er kostet hier schon Vorschussgeld an Unterhalt, der vermutlich nie mehr zurückgezahlt wird - warum sollten die dt. Steuerzahler es ihm finanzieren, weitere Familienmitglieder hierher zu schaffen, für die er ebenfalls nicht aufkommen kann?? Und auch mit Anwalt werden wohl kaum Gesetze für ihn geändert werden...

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 18.09.2011 um 19:34:17

schrieb am 18.09.2011 um 19:30:50:
Was die Behörde wohl am Tel meinte, ist, dass FALLS er die UnterhaltszahlungsNACHWEISE und Abrechnungen der letzten 6 Monate einreicht, dann wäre es eventuell möglich.

Ich werde mir jetzt mal sparen, mich darüber auszulassen, wie ich sein Verhalten moralisch und sozial finde - aber ganz ehrlich: er kostet hier schon Vorschussgeld an Unterhalt, der vermutlich nie mehr zurückgezahlt wird - warum sollten die dt. Steuerzahler es ihm finanzieren, weitere Familienmitglieder hierher zu schaffen, für die er ebenfalls nicht aufkommen kann?? Und auch mit Anwalt werden wohl kaum Gesetze für ihn geändert werden...


Sehe ich genau so. Daher habe ich mich auch so gewundert, dass die ABH gesagt hätte es würde klappen. Keine Ahnung  ::)

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 29.09.2011 um 15:23:35
Mein Bekannter hat heute wieder mal einen Brief von seinem Anwalt bekommen. Er schickt immer Kopien, die er an das Verwaltungsgericht in Berlin schickt.

Ich habe mir heute mal so einen Brief durchgelesen und konnte ehrlich gesagt nicht glauben was der Rechtsanwalt überhaupt schreibt  :o

Ich nenne euch paar Beispiele :

-  das Gehalt von meinem Mandanten würde sich um 200 € netto erhöhen, wenn seine Frau und sein Kind hier kommen würden ( das ist ja logisch... Stkl. 3 )

- seine Frau ist in Pakistan Grundschullehrerin. Und ihr Lebensunterhalt wäre hier gesichert, denn sie könnte hier auch an normalen Schulen unterrichten?!! Hallo???  :-?

- er kann in Pakistan keine Ehe führen, weil dort Krieg herrscht


Ich mein das kann er doch nicht ernst meinen, oder?  ::) Ich glaub echt ist alles nur Abzockerei  ;) Ich würde ehrlich gesagt von meinem Anwalt andere Argumente erwarten als sowas lächerliches

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 29.09.2011 um 16:08:32
Die Anerkennung einer pakistanischen Grundschullehrerin hier in Deutschland halte ich auch für ausgeschlossen. Da ist zumindest ein Zusatzstudium erforderlich.

Dass in Pakistan Krieg herrscht, halte ich zumindest für zu pauschal. Das müsste schon an der Person des Klägers und seiner Frau, ihrer Wohngegend und der Möglichkeit zum Umzug genauer erläutert werden.
Du kannst ja die Übersiedlung nach Afghanistan auch nicht pauschal mit den Hinweis auf "Krieg" für erledigt erklären - Du musst auch erläutern, ob Du Mann oder Frau bist, wie viele Familieangehörige von Dir dort wohnen, ob Du nach Kabul, in den Norden, Süden oder Westen willst etc.

Ob das Abzocke ist, kann man allerdings aus der Ferne kaum beurteilen. Das Schreiben selbst ist vermutlich auch länger als Dein Beitrag hier und gehört zu einer längeren Folge von Stellungnahmen.

Allerdings gibt es für jede Regel auch Ausnahmen. Wir haben gerade eine Afghanin aus Pakisten hierher holen dürfen, ohne dass der Lebensunterhalt gesichert war, weil die Ausländerbehörde alles sehr, sehr tatkräftig unterstützt hat. Im Klageverfahren gegen die Ausländerbehörde halte ich das aber für sehr schwierig.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 29.09.2011 um 16:56:52

reinhard schrieb am 29.09.2011 um 16:08:32:
Die Anerkennung einer pakistanischen Grundschullehrerin hier in Deutschland halte ich auch für ausgeschlossen. Da ist zumindest ein Zusatzstudium erforderlich.

Dass in Pakistan Krieg herrscht, halte ich zumindest für zu pauschal. Das müsste schon an der Person des Klägers und seiner Frau, ihrer Wohngegend und der Möglichkeit zum Umzug genauer erläutert werden.
Du kannst ja die Übersiedlung nach Afghanistan auch nicht pauschal mit den Hinweis auf "Krieg" für erledigt erklären - Du musst auch erläutern, ob Du Mann oder Frau bist, wie viele Familieangehörige von Dir dort wohnen, ob Du nach Kabul, in den Norden, Süden oder Westen willst etc.

Ob das Abzocke ist, kann man allerdings aus der Ferne kaum beurteilen. Das Schreiben selbst ist vermutlich auch länger als Dein Beitrag hier und gehört zu einer längeren Folge von Stellungnahmen.

Allerdings gibt es für jede Regel auch Ausnahmen. Wir haben gerade eine Afghanin aus Pakisten hierher holen dürfen, ohne dass der Lebensunterhalt gesichert war, weil die Ausländerbehörde alles sehr, sehr tatkräftig unterstützt hat. Im Klageverfahren gegen die Ausländerbehörde halte ich das aber für sehr schwierig.


Hmm sehr interessant  :) Wie gesagt mich hat es nur gewundert wie man solche Beispiele nennen kann. Zumal die hälfte unrealistisch ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von franky_23 am 03.10.2011 um 10:54:59
Ein Anwalt muss für seinen Mandanten arbeiten. Niemand sagt, dass ein Gericht den Vorstellungen des Rechtanwaltes folgen muss.

Berlin hatte bei Hochschulabsolventen i.d.R. einen geringen Integrationsbedarf angenommen.

Wenn sie gearbeitet hat, dann dürfte für den geringen Integrationsbedarf die Variante IntV § 4 Abs. 2 Pkt 1b in Verbindung mit pkt 2 Anwendung finden. Da ist die Prognose für eine Tätigkeitsaufnahme entsprechend der Qualifikation nicht gefordert.

So dass nach dem Wortlaut der IntV im Grunde auch die Aunahme einer Hilfstätigkeit ausreichend wäre.

Das zentrale Problem ist der LU. Da muss halt ein Gericht entscheiden. Ob er tatsächlich 200 Euro mehr bekommt bleibt abzuwarten, denn die Unterhaltsleistungen für seine bisherige getrennte Familie sind ja auch absetzbar. Da der Unterhalt für Kinder Vorrang hat, sollte er erst mal seinen Zahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen für den Unterhalt für Kinder nachkommen.






Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 06.10.2011 um 19:33:09
Kann man bei so einem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Was würde dann mit dem Unterhalt passieren?

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von erne am 06.10.2011 um 21:58:16

jalda schrieb am 06.10.2011 um 19:33:09:
Kann man bei so einem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Was würde dann mit dem Unterhalt passieren? 


da liegt doch das Problem.
Er muss bereits Unterhalt an seine hier lebenden Kinder zahlen, und er ist dazu nicht in der Lage.
Eine VE sichert den Staat dagegen ab, dass auf diesen Kosten zukommen. Alle vom Staat verauslagte Kosten wird er dann vom VE-Geber zurückholen (dafür ist sie ja da).
Da bereits jetzt schon der LU nicht gesichert ist, müsste der Staat bereits einspringen ... und dann müsste er sich das Geld von einem dritten (VE-Geber) holen ... das ist jetzt schon so sicher, wie das Amen in der Kirche. Dieses Konstrukt bringt doch nichts ausser Aufwand. Daher wird gefordert, dass der LU gesichert ist.

Aber er kann mal bei der ABH anfragen, ob sie sich darauf einlässt und ob die AV da auch mitmacht.

Ausserdem: der VE Geber "haftet" dann tatsächlich für alle Kosten, die entstehen könnten (sollte mal Sozialhilfe oder ähnliches nötig sein, wird der Staat das Geld vom VE Geber zurückfordern). Da gibt es nicht so viele, die dazu bereit sind.


Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 06.10.2011 um 22:07:03

erne schrieb am 06.10.2011 um 21:58:16:
da liegt doch das Problem.
Er muss bereits Unterhalt an seine hier lebenden Kinder zahlen, und er ist dazu nicht in der Lage.
Eine VE sichert den Staat dagegen ab, dass auf diesen Kosten zukommen. Alle vom Staat verauslagte Kosten wird er dann vom VE-Geber zurückholen (dafür ist sie ja da).
Da bereits jetzt schon der LU nicht gesichert ist, müsste der Staat bereits einspringen ... und dann müsste er sich das Geld von einem dritten (VE-Geber) holen ... das ist jetzt schon so sicher, wie das Amen in der Kirche. Dieses Konstrukt bringt doch nichts ausser Aufwand. Daher wird gefordert, dass der LU gesichert ist.

Aber er kann mal bei der ABH anfragen, ob sie sich darauf einlässt und ob die AV da auch mitmacht.

Ausserdem: der VE Geber "haftet" dann tatsächlich für alle Kosten, die entstehen könnten (sollte mal Sozialhilfe oder ähnliches nötig sein, wird der Staat das Geld vom VE Geber zurückfordern). Da gibt es nicht so viele, die dazu bereit sind.


Ich hatte nachgefragt, weil er heute gemeint hat das die ABH dem Visum zustimmt wenn er jemanden hat der eine VE abgibt. Aber er hat selbst gemeint, dass das nicht klappen wird auf Dauer. Deshalb hat er damals einen Anwalt genommen

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von reinhard am 06.10.2011 um 22:20:55
Ja, dann könnte die ABH zustimmen.

Aber willst Du die VE abgeben?

Die öffentlichen leistungen sind ja erst mal der Unterhaltsvorschuss für die bisherigen Kinder, weil er ja anscheinend den Unterhalt nicht bezahlt. Und dann kommt noch eine Frau mit noch mehr Kindern dazu.

Da er sich offenbar nicht allzuviel Gedanken über seine Pflichten gegenüber seiner Ex-Familie macht, müsste ein VE-Geber ab der Unterschrift mit Rechnungen diverser Behörden rechnen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Pakistan
Beitrag von jalda am 06.10.2011 um 22:26:04

reinhard schrieb am 06.10.2011 um 22:20:55:
Ja, dann könnte die ABH zustimmen.

Aber willst Du die VE abgeben?

Die öffentlichen leistungen sind ja erst mal der Unterhaltsvorschuss für die bisherigen Kinder, weil er ja anscheinend den Unterhalt nicht bezahlt. Und dann kommt noch eine Frau mit noch mehr Kindern dazu.

Da er sich offenbar nicht allzuviel Gedanken über seine Pflichten gegenüber seiner Ex-Familie macht, müsste ein VE-Geber ab der Unterschrift mit Rechnungen diverser Behörden rechnen.


;D ;D Also ich werde die VE sicherlich nicht abgeben  :P

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