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Randthemen >> Personenstandsrecht >> was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
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Beitrag begonnen von AMACHI am 17.05.2011 um 10:39:24

Titel: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 10:39:24
was ist der unterschied, und was sind die vor und nachteile?

:o

wir haben vor 2 jahren in nigeria geheiratet und wollten sie jetzt legalisieren lassen, da es probleme gab, als ich aus dem hartz rausfiel, bei meinem mann familienversichert zu werden!

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von schweitzer am 17.05.2011 um 10:57:27
Möglicherweise stehe ich "auf dem Schlauch", aber ich verstehe Deine Frage nicht:

Wenn Dein Mann im Wege des Ehegattennachzugs mit entsprechendem Visum eingereist ist, dann musstet Ihr Eure Ehe als Voraussetzung dafür, dass er eine AE erhalten konnte, beim Einwohnermeldeamt anmelden. - Voraussetzung dafür dürfte gewesen sein, dass Ihr Eure Pässe und die von einem Vertrauensanwalt geprüfte (da Nigeria zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört) und sodann von der Botschaft legalisierte Eheurkunde vorgelegt habt.

Was ist da noch unklar?

Oder meinst Du eine Nachbeurkundung beim Standesamt? - Dann wäre das Ganze allerdings eine personenstandsrechtliche Frage ...  :-/


=schweitzer=

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 10:59:33

schweitzer schrieb am 17.05.2011 um 10:57:27:
Wenn dein Mann im Wege des Ehegattennachzugs eingeresit ist, dann musstet Ihr Eure Ehe als Voraussetzung dafür, dass er eine AE erhalten konnte, beim Einwohnermeldeamt anmelden. - Voraussetzung dafür dürfte gewesen sein, dass Ihr Eure Pässe und die von einem Vertrauensanwalt geprüfte (da Nigeria zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört) und sodann von der Botschaft legalisierte Eheurkunde vorgelegt habt.


er ist normal eingereist mit seinem befristeten ae....da keiner was sagte von wegen ehegattennachzug



ja ich mein die nachbeurkundung

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von schweitzer am 17.05.2011 um 11:02:39

AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 10:59:33:
er ist normal eingereist mit seinem befristeten ae....da keiner was sagte von wegen ehegattennachzug 


:o  Sorry, aber:  :bahnh:

Was hat er denn jetzt für eine AE - welcher § steht da drin?


=schweitzer=

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:06:37

schweitzer schrieb am 17.05.2011 um 11:02:39:
Was hat er denn jetzt für eine AE - welcher § steht da drin?



den befristeten ae bekam er nach der geburt unserer 1.tochter (5j).....

§28,1,1,3 satz 2

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von schweitzer am 17.05.2011 um 11:10:12
Gut, dann verstehe ich. Danke. 

Ihr habt aber in Nigeria geheiratet, wenn ich das richtig sehe. - Dann verschiebe ich wegen der Frage nach der Nachbeurkundung jetzt ins Forum Personenstandsrecht, dort tummeln sich eher Experten, die auf diese spezielle Frage eine Antwort wissen könnten.

... und schuuuubbbbssss ...   ;)


=schweitzer=

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:19:14

schweitzer schrieb am 17.05.2011 um 11:10:12:
Ihr habt aber in Nigeria geheiratet, wenn ich das richtig sehe. 


ja wir haben den familienbesuch mit der standesamtlichen hochzeit in lagos verknüpft!

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von Miss Vex am 17.05.2011 um 11:53:26
So wie ich das sehe gibt es keinen Unterschied in eurem Fall bzw. das eine gehört bei euch zum anderen dazu. Eine Registrierung selbst ist nötig wenn ihr bereits eine anerkannte, geprüfte Eheurkunde habt. Da, wie ich das gerade gelesen habe, aber dein Mann seine AE nicht auf Grund der Heirat sondern dem Nachzug zur Tochter hatte muss diese in NG noch einmal geprüft werden und euch wird eine deutsche Eheurkunde ausgestellt (Nachbeurkundung) im gleichen Zuge werdet ihr dann in das lokale Eheregister eingetragen.

Das ganze wird euch nochmal zwischen 300 und 400 EUR kosten. Plus die 100 EUR für die Urkunde und Eintragung. Willst du deinen Familiennamen ändern? Dann kommen nochmal ca. 30-50 EUR dazu (je nachdem wo ihr wohnt).

Ich hoffe das war verständlich.

Kann auch sein dass ich mich täusche, aber so wurde es uns damals erklärt...

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von Runenwolf am 17.05.2011 um 12:04:26

Miss Vex schrieb am 17.05.2011 um 11:53:26:
euch wird eine deutsche Eheurkunde ausgestellt (Nachbeurkundung) im gleichen Zuge werdet ihr dann in das lokale Eheregister eingetragen.



Vorsicht! Das geht nicht automatisch. Ich würde raten, dass ihr zum Standesamt bei eurem Wohnort geht und die Nachregistrierung eurer Eheschließung beantragt.
Im Rahmen dieser Nachregistrierung wird die Urkunde inhaltlich überprüft, das ist notwendig. Nach dieser inhaltlichen Überprüfung kann - wenn die Urkunden in Ordnung sind - ein Registereintrag ins deutsche Eheregister vorgenommen werden. Dann bekommt ihr jederzeit bei diesem Standesamt eine deutsche Eheurkunde.

Klar kostet das Geld, die Nachregistrieung 100,00 € und die inhaltliche Überprüfung auch noch mal 300,00 bis 400,00 €. Aber ihr habt dafür ein für alle mal jegliche Zweifel an der Eheschließung weg. Niemand mehr wird auf die Idee kommen, nachzufragen, ob die Ehe denn auch gültig ist. Das prüft ja der Standesbeamte, der die Ehe nachregistriert.

Die Nachregistrierung ist natürlich nicht verbindlich vorgeschrieben und ist auch nicht absolut nötig. Ihr könnt entscheiden, ob ihr das wollt und ob euch das das Geld wert ist.

Allerdings würde ich aus den oben genannten Gründen dazu raten. Stell dir vor, die Urkunde aus Nigeria geht irgendwann mal verloren oder ihr verlegt sie. Die Beschaffung einer neuen stell ich mir abenteuerlich vor. Da ist es doch echt praktisch beim Standesamt in Deutschland anzurufen und sich eine ausstellen zu lassen, eine Urkunde, an der kaum mehr jemand zweifeln wird.

Falls noch Fragen sind, einfach melden.

Gruß


Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 12:10:06

Miss Vex schrieb am 17.05.2011 um 11:53:26:
So wie ich das sehe gibt es keinen Unterschied in eurem Fall bzw. das eine gehört bei euch zum anderen dazu. Eine Registrierung selbst ist nötig wenn ihr bereits eine anerkannte, geprüfte Eheurkunde habt. Da, wie ich das gerade gelesen habe, aber dein Mann seine AE nicht auf Grund der Heirat sondern dem Nachzug zur Tochter hatte muss diese in NG noch einmal geprüft werden und euch wird eine deutsche Eheurkunde ausgestellt (Nachbeurkundung) im gleichen Zuge werdet ihr dann in das lokale Eheregister eingetragen.



wir haben den rechtsanwalt eingeschalten, da standesamt nun meinte, es müsste noch identität geklärt werden, und geklärt werden, ob in uganada jemand mit dem alias-duldungsnamen meines mannes lebt

der ra bekam ein schreiben vom standesamt

nach der anscheinend in nigeria stattgefundenen eheschließung kann beim standesamt die nachbeurkundung beantragt werden; dazu wären die gleichen unterlagen fällig wie vor der geplanten eheschließung in deutschland....in jedem fall müssten alle nigerianischen dokumente durch einnen vertrauensanwalt in lagos auf echtheit und inhaltliche richtigkeit geprüft werden --> siehe link

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/urkundenverkehr-allgemein/urkundenverkehr.html

Nigeria
sollten sie keine nachberukundung wünschen, sodnern die ehe lediglich im melderegister registrieren lassen wollen müssten sie sich mit dem ausländeramt in verbindung setzen. standesamt wäre dann nur im amtshilfeverfahren beteiligt

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 12:28:58
kann man auch erst regisrieren und später nachbeurkunden lassen?


was brauvht man zum steuerklassenwechsel?

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von Runenwolf am 17.05.2011 um 12:33:08

AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 12:28:58:
kann man auch erst regisrieren und später nachbeurkunden lassen?



Die Registrierung ist die Nachbeurkundung. Früher hießen die Beurkundungen beim Standesamt "Eintrag" ... also "Heiratseintrag", "Sterbeeintrag" oder "Geburtseintrag". Heute gibt es Register, eine Eheregister, ein Geburtsregister und ein Sterberegister.

Was du zum Steuerklassenwechsel brauchst, solltest du beim Finanzamt nachfragen. Keine Ahnung, ob der zuständige Beamte die nigerianische Urkunde so akzeptiert. Bist du eigentlich melderechtlich schon als "verheiratet" geführt?


Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 12:37:03

Miss Vex schrieb am 17.05.2011 um 11:53:26:
NG 



was heißt NG?

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 12:39:06

Runenwolf schrieb am 17.05.2011 um 12:33:08:
Die Registrierung ist die Nachbeurkundung. 


das kann nicht ganz stimmen....siehe mein erhaltenes schreiben vom standesamt* nach oben zeig (zitat...sollten sie keine nachberukundung wünschen, sodnern die ehe lediglich im melderegister registrieren lassen wollen müssten sie sich mit dem ausländeramt in verbindung setzen.)*

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von Runenwolf am 17.05.2011 um 12:47:04
Die Registrierung im Melderegister ist tatsächlich keine personenstandsrechtliche Registrierung.
Allerdings kann es dir passieren, dass der Mitarbeiter im Meldeamt mit der Eheurkunde aus Nigeria zum Standesamt marschiert und nachfrägt, ob die ok ist. Der Standesbeamte wird wahrscheinlich sagen, dass er ohne inhaltliche Überprüfung keine Aussage machen kann, ob die Urkunde und damit die Eheschließung in Ordnung ist.
Dann ist es Sache des Meldeamtes zu entscheiden, ob sie das so akzeptiert oder nicht.

Wie gesagt, einmal durch die Prüfung und Nachregistrierung beim Standesamt und jegliche weitere Nachfrage erledigt sich von vorn herein.

Titel: Re: was ist der unterschied zwischen nachbeurkundung registrierung im melderegister des ausländeramtes
Beitrag von erne am 17.05.2011 um 13:40:07

AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 12:37:03:
was heißt NG? 

in diesem Zusammenhang wohl "Nigeria"

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