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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> unbefristeter AE
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Beitrag begonnen von AMACHI am 17.05.2011 um 10:24:43

Titel: unbefristeter AE
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 10:24:43
Ausländeramt sagt, unbefristeter AE geht nur wenn ich kein Wohngeld und ki-zuschlag beziehe! stimmt das? :-?

denn ohne unbefristeten AE bekommt mein mann keinen Festvertrag in seiner firma!!


lg amachi

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von maki am 17.05.2011 um 10:26:56
Wohngeld ist ein Problem für die NE, das ist richtig, "ki-zuschlag" weiss ich nicht.


AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 10:24:43:
denn ohne unbefristeten AE bekommt mein mann keinen Festvertrag in seiner firma!!

Warum will die Firma deinem Mann denn keinen unbefristeten Vertrag geben?
Gesetzliche Regelung dazu gibt es keine, scheint eine Ausrede der Firma zu sein.

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von schweitzer am 17.05.2011 um 10:36:12

maki schrieb am 17.05.2011 um 10:26:56:
"ki-zuschlag" weiss ich nicht.


Der ist nicht "schädlich - ich zitiere aus der VWV zum § 2 AufenthG:


Zitat:
In § 2 Absatz 3 Satz 2 werden das Kindergeld,
der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld
oder Elterngeld ausdrücklich aus
der Berechnung der Lebensunterhaltssicherungspflicht
herausgenommen. Diese
Leistungen – mit Ausnahme des Erziehungsgeldes
und teilweise des Elterngeldes –
werden aber gerade in Bezug auf unterhaltsberechtigte
Kinder gewährt und dienen
nicht der Sicherung des Lebensunterhalts
des Elternteils.



=schweitzer=

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 10:37:08

maki schrieb am 17.05.2011 um 10:26:56:
Warum will die Firma deinem Mann denn keinen unbefristeten Vertrag geben?
Gesetzliche Regelung dazu gibt es keine, scheint eine Ausrede der Firma zu sein. 


haben schlechte erfahrung gemacht mit leuten die sie festvertrag gaben und kein unbefristeten AE hatten....


ist unbefristeter AE dasselbe wie niederlassungserlaubnis?

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von schweitzer am 17.05.2011 um 10:43:08
Ja.  Seit 2005 ist die NE quasi an die Stelle der unbefristeten AE getreten. "Alte" unbefristete AE gelten als NE fort.

Ansonsten denke ich, dass mit der Firma noch mal geredet werden sollte, ggf. auch mit der ABH, ob diese nicht wenigstens eine formlose Info an die Firma gibt, dass auf die jeweilige Verlängerung der AE bei Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch (und insoweit also keine "Gefahr") besteht und bei künftiger nachhaltiger Beschäftigung auch eine NE in Aussicht steht.

Falls die Behörde das nicht machen will, könnte man auch eine seriöse Migrationsberaungsstelle oder den Integrations-/Ausländerbeauftragten Eures Landkreises/Eurer Stadt ansprechen, ob die/der sich entsprechend mit der Firma in Verbindung setzen würde/n.

Hier bei mir hat sowas schon geholfen - in den Personalabteilungen der Firmen herrscht oft einfach völlige Unkenntnis, was die einzelnen Aufenthaltsarten bzw. ausländerrechtlichen Vorschriften an Rechtsfolgen und Nuancen "in sich bergen" - bei seriöser Aufklärung bewegt sich dann mitunter durchaus was ...


=schweitzer=

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 10:45:25
falls der aufenthaltstitel bis ende juni nicht unbefristet ist, bekäme er laut firma einen weiteren befristeten arbeitsvertrag

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von maki am 17.05.2011 um 10:47:58

schweitzer schrieb am 17.05.2011 um 10:36:12:
Der ist nicht "schädlich - ich zitiere aus der VWV zum § 2 AufenthG:

Danke schweitzer :)


AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 10:37:08:
haben schlechte erfahrung gemacht mit leuten die sie festvertrag gaben und kein unbefristeten AE hatten....

??
Sorry, aber das klingt nach Blödsinn für mich, oder besser: Eine Ausrede warum man Leuten keinen besseren Vertrag gibt.


AMACHI schrieb am 17.05.2011 um 10:45:25:
falls der aufenthaltstitel bis ende juni nicht unbefristet ist, bekäme er laut firma einen weiteren befristeten arbeitsvertrag

Diese Entscheidung ist eine der Firma, hat nix mit dem AufenthG oder einem anderen Gesetz zu tun.
Wie gesagt, halte ich für eine schwache Ausrede...

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von AMACHI am 17.05.2011 um 11:01:06

maki schrieb am 17.05.2011 um 10:47:58:
AMACHI schrieb am Heute um 10:45:25:
falls der aufenthaltstitel bis ende juni nicht unbefristet ist, bekäme er laut firma einen weiteren befristeten arbeitsvertrag

Diese Entscheidung ist eine der Firma, hat nix mit dem AufenthG oder einem anderen Gesetz zu tun.
Wie gesagt, halte ich für eine schwache Ausrede... 



wie gesagt, wenn die vorstellungsgespräche diese wochen gut laufen, ist die sache sowieso vom tisch.....ich find es selbst als ne dämliche ausrede....

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