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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Wohnsitznahme in anderem Bundesland Kontingentflüchtling
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Beitrag begonnen von barabisa am 06.05.2011 um 09:34:31

Titel: Wohnsitznahme in anderem Bundesland Kontingentflüchtling
Beitrag von barabisa am 06.05.2011 um 09:34:31
Meine Bekannte (jetzt 44 Jahre alt)ist 2001 als jüdischer Kontingentflüchtling nach Deutschland eingereist. jetziger Status: unbefristete Aufenthaltserlaubnis Wohnsitznahme: Thüringen. Sie ist allein erziehend mit einem schulpflichtigen autistischen Kind (70% Behinderung), ALG-II-Bezieherin. Ihre Vermittlungschancen würden sich erheblich verbessern bei Wohnsitznahme im Wohnort ihrer Eltern in einer bayrischen Großstadt. Das Kind könnte dort z.B. im Krankheitsfall von ihren Eltern betreut werden. Außerdem gibt es dort mehr Nischen für eine passende Arbeit als in einer Kleinstadt. Sie hat eine hier nicht anerkannte akademische Ausbildung.
Ich möchte ihr gerne helfen und bitte um Überlegungen, ob ein Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland in diesem speziellen Fall möglich ist.

Titel: Re: Wohnsitznahme in anderem Bundesland Kontingentflüchtling
Beitrag von schweitzer am 07.05.2011 um 15:28:43
Das wird leider von hier aus nicht erschöpfend bzw. abschließend zu beurteilen sein.

Aus meiner langjährigen Beratungserfahrung weiß ich aber, dass solche Wohnortwechsel sehr schwierig sind.

"Meine ABH" hier verlangt regelmäßig zunächst den Nachweis über eine bereits mindestens sieben- bis achtmonatige Erwerbstätigkeit am beabsichtigten Wohnort sowie Vorlage der letzten Lohnabrechnungen und die Kosten für die zu beziehende Wohnung am gewünschten neuen Wohnort. Nur, wenn danach/daraus ersichtlich wird, dass der LU für alle Familienangehörigen am neuen Wohnort gesichert ist, nimmt sie auf Antrag die Streichung der Wohnsitzauflage vor.

Soweit mir das bekannt ist, läuft dieses Procedere so oder ähnlich überall. Vor allem für Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende bedeutet das in der Konsequenz, dass sie gegen "null" tendierende Chancen haben, die Wohnsitzauflage gestrichen zu bekommen.

Ohne Streichung der Wohnsitzauflage umzuziehen, bringt aber  nichts, denn selbst wenn die ARGE (Jobcenter) einem Umzug zustimmen würde oder sogar schon zugestimmt hat, wären damit die ausländerrechtlichen Ptobleme nicht gelöst. Eine Anmeldung am beabsichtigten neuen Wohnort  würde immer scheitern, da wegen der nicht gestrichenen Wohnsitzauflage, die ABH am alten Wohnort zuständig bliebe.

Was kann man machen:

Mit der ABH reden, die Spezifik des Einzelfalles (autistisches Kind, alleinerziehendes Elternteil) verdeutlichen - wenn möglich, eine Arbeitsplatzzusage von einer Firma am beabsichtigten Wohnort dabeihaben und ggf. auch mit der ABH am beabsichtigten Wohnort Kontakt aufnehmen und die Lage schildern - mitunter (das ist aber immer eine ganz einzelfallbezogene Sache) haben schon ABH am beabsichtigten Wohnort, eine Art "Zustimmung" gegeben und dies auch der ABH am alten Wohnort dann signalisiert.

Evtl. ist im Ausnahmewege so doch die Streichung der Wohnsitzauflage für diesen konkreten Einzelfall zu erreichen.

Wenn es eine Migrationsberatungsstelle in der Nähe gibt, die seriös und "tough" ist, dann wäre es ggf. nicht die schlechteste Idee, sich an diese zwecks Unterstützung/Begleitung der Sache zu wenden.

Getreu dem Motto: Wer's nicht versucht, hat schon verloren: -

Aber wie gesagt, eine Erfolgsgarantie bzw. einen Anspruch auf Streichung der Auflage ohne hinreichenden Nachweis gesicherten Lebensunterhalts am künftigen Wohnort gibt es nicht.


=schweitzer=

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