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Beitrag begonnen von mamababy am 04.05.2011 um 22:29:46

Titel: Namensrecht nach deutschem Recht
Beitrag von mamababy am 04.05.2011 um 22:29:46
Hallo liebe Mitglieder,

wuerde mich ueber Rueckinformationen freuen in Bezug auf das Thema: Namensrecht nach deutschem Recht.

Ein Deutscher darf den Familiennamen aendern innerhalb eines Jahres gegen eine kleine Gebuehr, wenn die Ehe/Scheidung in Deutschland anerkannt wurde.

Meine Frage ist: welche Institution macht das? Wo findet das statt, bzw. wo kann man das beantragen?

Diese Moeglichkeit erleichtert dem Buerger diese umfangreiche und komplizierte Namensaenderungsprozedur nach dem Namensaenderungsgesetz.

Kennt sich da jemand aus? Wie laeuft das Verfahren? Bitte auch Hinweise auf Rechtsquellen. Wo kann man darueber lesen?

Vielen Dank,

Gruesse :)


Titel: Re: Namensrecht nach deutschem Recht
Beitrag von Netgypsy am 05.05.2011 um 07:32:13
Hallo Mamababy,

was möchtest du genau wissen, deine Frage ist etwas unverständlich.

Geht es um die Scheidung einer Ehe, in der deutsches Namensrecht gewählt wurde?

Geht es um die Scheidung einer Ehe, in der ausländisches Namensrecht zum Tragen kam, wenn ja welches?

Welche Staatsangehörigkeit hat die Person, die den Namen ändern lassen möchte?

Wann war denn die Eheschließung und die Scheidung und wo?

Viele Faktoren beeinflussen die Frage, ob ein früherer Name wieder angenommen werden kann oder überhaupt angenommen werden muss.

Falls es sich um die Wiederannahme eines Geburtsnamens handelt, die rechtlich gesehen überhaupt möglich ist, dann ist das keine zeitlich begrenzte Möglichkeit. Das kann man immer machen. Ist die Wiederannahme rechtlich nicht möglich, dann wäre nach dem Namensänderungsgesetz zu prüfen.

Titel: Re: Namensrecht nach deutschem Recht
Beitrag von mamababy am 05.05.2011 um 19:04:27
Hallo Netg...,

vielen Dank. Es geht um die Namensaenderung nach deutschem Recht.

Ich habe vom Rechtsanwalt erfahren, dass nach einer Scheidung, die in Deutschland anerkannt wurde, innerhalb eines Jahres die Moeglichkeit besteht den Namen zu aendern, ohne die komplizierte und aufwendige Prozedur nach dem Namensaenderungsgesetz.

Es geht um anerkannte kroatische Scheidung (beide Ehepaartner zu dem Zeitpunkt auslaendische-kroatische Staatsangehoerige) im Ausland, die in Deutschland als solche akzeptiert wird, bzw. anerkannt wird, einfach so. Soweit, ist alles in Ordnung und gesetztestreu.

Es werfen sich erst ab hier Fragen auf.
Da ich aber aus dem auslaendischem Recht ins deutsche Recht uebergetreten bin, Frage ist, ob die anerkannte Scheidung die nach dem kroatischen Recht rechtwirksam war, auch in Deutschland fuer mich als Deutsche ohne weiteres gueltig ist, oder muss ich eine deutsche Anerkennung der auslaendischen Anerkennung machen?

Des weiteren, diese Scheidung, die dann in Deutschland anerkannt ist, erlaubt mir innerhalb eines Jahres unproblematisch mit einer einfachen Namenserklaerung meinen Familiennamen zu aendern.

Wo laesst sich das machen? Weiss Du mehr darueber? Und wo kann man einen Verweis auf Rechtsquellen finden?

Vielen Dank:-)


Titel: Re: Namensrecht nach deutschem Recht
Beitrag von Runenwolf am 06.05.2011 um 08:22:43
Hallo Mamababy,

nicht wundern, habe meinen Nick geändert.

ich frag noch mal nach, damit es klarer wird.

Beide Eheparter waren Kroaten, haben in Kroatien geheiratet und wurden in Kroatien geschieden ... soweit richtig?

Du bist mittlerweile deutsche Staatsangehörige ... auch richtig?

Du möchtest deinen Geburtsnamen wieder annehmen ... richtig?

Dann kannst du mit dem kroatischen Scheidungsurteil im Original mit Übersetzung (am besten von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher) und der Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung (ebenfalls von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher) zum Standesamt an deinem Wohnort. Dort teilst du mit, das du in Kroatien geschieden bist und für die Wiederannahme deines Geburtsnamens die Scheidung anerkennen lassen willst.
Die Wiederannahme deines Geburtsnamens ist sowohl nach deutschem als auch nach kroatischem Recht möglich. Die Wiederannahme nach deutschem Recht ist an keine Frist gebunden, das kannst du auch noch 5 oder 10 Jahre nach der Scheidung machen, aber nur solange du nicht anderweitig einen Ehenamen bestimmt hast.

Gruß

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