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Beitrag begonnen von Boris am 03.05.2011 um 23:58:50

Titel: Namensänderung nach der Einbürgerung
Beitrag von Boris am 03.05.2011 um 23:58:50
Hallo, zusammen:)

Ich bin seit heute ein deutscher Staatsbürger.

Jetzt wollte ich meinen Namen auch anpassen, den Vaternamen entfernen und "Borys" in "Boris" uwandeln. Standesamt sieht auch kein Problem.

Das Problem liegt aber woanders: Standesamt will von mir meine Geburtsurkunde mit Apostille oder Legalisierung. Apostille gibt es in der Ukraine erst seit 2010, also habe ich es nicht, bin seit 1998 in BRD.

Für die Legalisierung waren 3 Stempel erforderlich: der ukrainischen Ministerien der Justiz un des Äußeren und der Deutshcen Botschaft. Die ersten zwei Stempel habe ich auch stehen, den Stempel der Deutschen Botschaft leider nicht.
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Wie kann ich jetzt die Beamten überzeugen, dass Sie die Namensänderung ohne der Geburtsurkunde vornehmen bzw. mit der nicht ganz legalisiierten Version? Gibt es vielleicht Richtlinien, die sagen, welche Unterlagen verlangt werden dürfen?

Sonst sieht es für mich blöd aus -> muss den Pass mit dem falschen Namen machen, um dann in die Ukraine zu fahren und Apostil zu machen bzw. um die Vollmacht auszustellen.

Ok, §47 Absatz 1 EGBGB habe ich auch gefunden:))

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