i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was heißt 2 Jahre "rechtmäßig" verheiratet - Trennungsjahr inklusive?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1304113250

Beitrag begonnen von cleo87 am 29.04.2011 um 23:40:50

Titel: Was heißt 2 Jahre "rechtmäßig" verheiratet - Trennungsjahr inklusive?
Beitrag von cleo87 am 29.04.2011 um 23:40:50
Hallo,
ich bin seit genau 2 Jahren offiziell als Deutsche mit einem Ausländer vereiratet. Wir haben uns vor ein paar Monaten getrennt und ich möchte mich dringend scheiden lassen.
Im Gesetz steht, dass der Ehepartner nach 2 Jahren rechtmäßiger Ehe eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, was ich ihm gern ermöglichen möchte. Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche und glaubhaft mache, dass wir schon ein Jahr getrennt leben (könnte man ja absprechen), gilt das dann trotzdem als 2 Jahre rechtmäßig verheiratet, auch mit Trennungsjahr inklusive oder müssten wir noch ein Jahr abwarten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Titel: Re: Was heißt 2 Jahre "rechtmäßig" verheiratet - Trennungsjahr inklusive?
Beitrag von fons am 30.04.2011 um 00:01:29
Toller Einstieg hier  :-/


cleo87 schrieb am 29.04.2011 um 23:40:50:
(könnte man ja absprechen)


Die Art der Fragestellung ist mehr als schräg. Solche
Hilfe / Tipps wirst du hier nicht bekommen.

:closed



i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.