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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303845141 Beitrag begonnen von GaDDy am 26.04.2011 um 21:12:21 |
Titel: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von GaDDy am 26.04.2011 um 21:12:21
Hallo alle zusammen,
ich hoffe das es dieses Thema nicht doppelt irgendwo gibt. In der Suchfunktion gab es beim Schlagwort "Praktikum" keine Treffer, somit stellte ich mal geschwind meine Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten :-) Ich möchte ein Praktikum oder ggf. Nebenjob machen /nachgehen je nach dem was sich ergibt und zwar in meinem Fachbreich, für ca. 1-3 Monate Ich bin ausländische Studentin und befinde mich in der Endphase meines Studiums und möchte deshalb eueren Rat einholen um keine Gesetze zu verstoßen. Da ich derzeit in der Prüfungsphase bin und an keine Vorlesungen oder Seminare gebunden bin, arbeite ich an meiner Magisterarbeit meist von zu Hause aus. Wenn sich jedoch die Möglichkeit ergibt in meinem FB praktische Erfahrung zu sammeln, bin ich da trotzdem an meinem derzeitigen Wohnort gebunden? Auch wenn ich z.B. eine Unterkunft bei Freunden hätte? Gruß Gaddy |
Titel: Re: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von C_Devil am 27.04.2011 um 01:14:44
Hi Gaddy,
um deine Fragen richtig beantworten zu können hab ich zwei Fragen. 1.: was genau steht in deinem Aufenthaltstitel ? 2.: ist das Praktikum integrativer Bestandteil des Studiums oder ist es auf freiwilliger Basis ? Gruß C_Devil |
Titel: Re: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von GaDDy am 27.04.2011 um 15:42:45 C_Devil schrieb am 27.04.2011 um 01:14:44:
Hallo C_Devil, zur Frage 1: es steht folgendes - "Nur zum Studium der gewählten Fächer... an der ... Uni" Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung dieses Studiums. Selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Beschäftigung nur gemäß § 16 Abs.3 AufenthG für die Dauer von 90 Tagen bzw. 180 halben Tagen im Jahr, sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeit an Hochschule gestattet. Zur Frage 2: Es ist freiwillig :-) Nach meinem Abschluss möchte ich natürlich arbeiten und dafür benötige ich Referenzen, was wiederrum vom Arbeitgeber erwartet das man irgendwo praktische Erfahrung während des Studiums gesammelt hat. Liebe Grüße Gaddy :D |
Titel: Re: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von GaDDy am 28.04.2011 um 13:27:44
Über eine Antwort würde ich mich freuen :-)
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Titel: Re: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von schweitzer am 28.04.2011 um 13:59:14 GaDDy schrieb am 27.04.2011 um 15:42:45:
Damit dürfte Folgendes aus der VWV zu § 16 (3) AufenthG zu beachten sein: Zitat:
Und dort heißt es dann: Zitat:
Ich denke, dass für ein Praktikum, wie Du es anstrebst, die Chancen auf Zulassung/Zustimmung nicht so schlecht stehen. Aber Du musst Dich halt im Speziellen deshalb an die ABH wenden. Das praktikum, kannst Du erst machen, wenn eine Zulassung/Zustimmung vorliegt und die Nebenbestimmung Deiner AE entsprechend erweitert worden ist. =schweitzer= |
Titel: Re: Ausländische Studentin - Aushilfsjob/ Praktikum innerhalb der BRD Beitrag von GaDDy am 28.04.2011 um 15:34:11
Hallo schweitzer,
danke für die schnelle Antwort. Falls ich eine Stelle finden sollte , werde ich mich mit der ABH in Verbindung setzen und poste hier wie es gelaufen ist. Grüße Gaddy |
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