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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF: Ruanderin -> deutscher Student
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Beitrag begonnen von ilt am 23.04.2011 um 17:21:27

Titel: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 23.04.2011 um 17:21:27
Hi,

ich bin Deutscher, 21 Jahre alt, meine Freundin ist 23 und kommt aus Ruanda.

Sie möchte dauerhaft nach Deutschland kommen. Theoretisch gibt es da ja zwei Möglichkeiten: (1) Studentenvisum oder (2) FZF.
Leider gibt es auch in Ruanda keinen offiziell anerkannten Deutschkurs. Sie hat jetzt aber einen an einer Universität in Kigali angefangen (2x in der Woche). Zusätzlich bringe ich ihr täglich ein bisschen deutsch über Skype bei.

(1) Studentenvisum
Wie es aussieht, wird das wohl nichts. Weder meine Freundin noch ich verfügen über Ersparnisse...

(2) FZF
Kann sie nach Deutschland kommen, um hier den Deutschtest zu machen und mich dann hier zu heiraten? Da ich Deutscher bin, braucht sie auch keine Nachweise über LU oder Wohnraum, richtig?

Vielen Dank im Voraus
ilt

P.S. Ich weiß, dass wir beide noch sehr jung sind, aber ohne Heiraten sehen wir keine andere Möglichkeit, zussamen zu sein...


Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von reinhard am 23.04.2011 um 17:29:50

ilt schrieb am 23.04.2011 um 17:21:27:
(1) Studentenvisum
Wie es aussieht, wird das wohl nichts. Weder meine Freundin noch ich verfügen über Ersparnisse...


Wenn sie die anderen Vorausweetzungen erfüllt (Deutsch, hier anerkanntes Abitur, ernsthafe Studienabsicht...), kann auch ein Sponsor ein Sperrkonto über rund 9000 Euro einrichten. Sie kann jeden Monat den Bafög-Höchstsatz abheben und mit ihrer eingeschränkten Arbeitserlaubnis jobben und das Konto monatlich wieder auffüllen, so dass ihre AE jedes Jahr verlängert wird.

Das Geld gibt sie nach dem Studium zurück.


Zitat:
(2) FZF
Kann sie nach Deutschland kommen, um hier den Deutschtest zu machen und mich dann hier zu heiraten? Da ich Deutscher bin, braucht sie auch keine Nachweise über LU oder Wohnraum, richtig?


Richtig, aber das A1-Zertifikat braucht sie eben für den Visum-Antrag. Sie muss das also vorher machen.

Falls es überhaupt nicht geht, könnt Ihr eine Ausnahme beantragen oder mit der Botschaft und Ausländerbehörde klären, ob sie Visum & AE für einen Sprachkurs in Deutschland geben.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 23.04.2011 um 17:42:47
Also, einen Sponsor für das Studium zu finden wird bestimmt nicht leicht...
Ihr Sekundarschulabschluss ist nicht mit dem deutschn Abitur zu vergleichen, d.h. sie müsste erst auf ein Studienkolleg.

Und zu dem Deutschtest: das nächste Goethe-Institut ist in Nairobi, weiß nicht, ob das zumutbar wär, sie für den Test dort hin reisen zu lassen...

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von Saxonicus am 23.04.2011 um 18:27:27

ilt schrieb am 23.04.2011 um 17:21:27:
Leider gibt es auch in Ruanda keinen offiziell anerkannten Deutschkurs. Sie hat jetzt aber einen an einer Universität in Kigali angefangen (2x in der Woche). 


Verbindungsbüro
Goethe-Institut Liaison Office
Centre Socio-récréatif de la Caisse Sociale de Kacyiru
Kigali
Tel.: +250 0340 6021
exku@kigali.goethe.org

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 23.04.2011 um 18:43:11

Saxonicus schrieb am 23.04.2011 um 18:27:27:
Verbindungsbüro
Goethe-Institut Liaison Office
Centre Socio-récréatif de la Caisse Sociale de Kacyiru
Kigali
Tel.: +250 0340 6021
exku@kigali.goethe.org


Danke sehr, aber wie der Name schon sagt, ist es nur ein Verbindungsbüro. Dort werden keine Kurse angeboten. Dort wurde uns aber von dem anderen Kurs, den sie jetzt belegt, erzählt.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von DirkFr am 24.04.2011 um 21:41:47
Einige Anmerkungen:
- wie reinhard geschrieben hat, das  AufenthG §16 Abs 5  sieht ein Visum zum Studium der deutschen Sprache vor - die Botschaft trifft die Entscheidung
- die Bearbeitung einer FZF kann einige Monate dauern
- ein Sprachtest kann direkt von der Botschaft durchgeführt werden, da nächstes Goehte-Institut in Nairobi ist

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 26.04.2011 um 11:01:40
Gibt es in Deutschland auch Deutschkurse, die mehrere Monate laufen (bei den Goethe-Instituten sind sie immer max. 8 Wochen)?

Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen? (In Mainz geht es z.B. erst mit B1 los...)

Wir suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, dass meine Freundin noch dieses Jahr nach Deutschland kommen kann. Sie kann noch längst nicht genug deutsch, um einen Test abzulegen, aber jetzt gehen ja bald die Berwerbungsphasen für das WiSe 2011/12 los. Und um sich bewerben zu können, braucht sie ja schon einen Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse...
Bis zum WiSe 2012/12 wollen wir nicht warten, das beginnt ja erst in 1,5 Jahren!

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 26.04.2011 um 11:24:41

ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland auch Deutschkurse, die mehrere Monate laufen (bei den Goethe-Instituten sind sie immer max. 8 Wochen)?

Die Kurse sind ausgelegt auf A1, A2, B1, B2, C1, C2 ... das sind einzelne Kurse und laufen nun mal nicht mehrere Monate (z.T. nur 4 Wochen bis A1 und dann wieder 4 Wochen bis A2)


ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen?

Du meinst "Deutsch für Ausländer" lernen?
Ich fürchte, dass ist nicht die Aufgabe einer dt. Uni.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von schweitzer am 26.04.2011 um 11:24:48
Umfassende Beratung zu diesem Thema leisten spezielle Stellen - ich erwähne hier nur einmal uni assist, DAAD und die Studentenwerke.

Ansonsten magst Du auch hier googeln.

Blaues bitte jeweils anklicken!)

(Einzelne (kommerzielle) Anbieter werden wir hier im Board nicht nennen - für derartige Empfehlungen bitte nur den Weg über mail oder PN wählen!)


=schweitzer=

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von Walter81 am 27.04.2011 um 21:57:10
Ich will auch heiraten (anderes Land), und bei uns war es wg. Sprachkenntnissen so (und das steht auch auf der Internetpage der dt. Botschaft in Georgien), dass ENTWEDER ein A1 nötig ist ODER bei einem persönlichem Gespräch in der Botschaft ausreichende Deutschkenntnisse festgestellt werden. In unserem Falle hat ein Gespräch vollkommen ausgereicht - und das, obwohl ein Goethe-Institut quasi vor Ort gewesen wäre... Da würde ich nochmal nachfragen...

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 05.05.2011 um 13:51:40
Ok, also die Sprachkenntnisse wird sie wohl irgendwie in der Botschaft nachweisen können, ob durch einen Test oder ein persönliches Gespräch...wenn es dann so weit ist.

Wenn sie dann den Nachweis hat, kann sie einen Antrag auf das Visum stellen, oder? Ist es für sie möglich, mich hier in Deutschland zu heiraten und dann zu bleiben? Auf der Website der deutschen Botschaft in Kigali steht nämlich nur was von
"Visa for marriage in Germany and return to Rwanda"
und
"Visa for family reunification after marriage in Rwanda"
aber das wollen wir ja beides nicht.

Lg
ilt

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von franky_23 am 05.05.2011 um 17:07:24
Die soll ein nationales Visa beantragen, das ist zur Heirat in D. Dann kann sie auch in D bleiben und muss nicht zurück, da beim nationalen Visum zur Eheschließung, schon alle Kriterien wie beim Familiennachzug geprüft werden.

z.B. Sprachnachweis, ...  Überprüfung der Identität etc. ... optionale nichtschutzwürdige Ehe.  Für die Zeit der Einreise bis zur Hochzeit wird allerding eine VE benötigt. Befreiung von der Beibringung eines EFZ, ...

Zurück müsste sie vermutlich wenn sie mit einem Schengenvisum in D heiraten würde, regelmäßig wenn sie mit Schengenvisum in DK heiraten würde




Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von grisu1000 am 05.05.2011 um 19:37:27

ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen


Eher nicht, aber deutsche Universitäten und Hochschulen bieten teilweise auch englischsprachige Studiengänge an.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von Abpw am 06.05.2011 um 19:21:36

grisu1000 schrieb am 05.05.2011 um 19:37:27:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen 


Ja, Wenn Sie zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs einreist. Das Studienkolleg Mittelhessen bietet so etwas an. Dann brauchst sie jedoch vorher einen Zulassungsbescheid für die Uni, da es sich ja um eine studienvorbereitenden Sprachkurs handelt. Also falls sie in Deutschland studieren möchte. Ein solches Visum könnte man auch später (nach Eheschliessung) in eine AE umwandeln.

Sie kann natürlich auch ein Visum zum Sprachkurs beantragen. Ein solches Visum ist nicht verlängerbar oder änderbar. Sie müsste also nach der Beendigung des Sprachkurses wieder ausreisen.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 06.06.2011 um 12:28:20
Wenn ich meine Freundin nach Deutschland hole, um sie hier zu heiraten, brauche ich wieder eine Verpflichtungserklärung für sie.
Aus der Formulierung in einer E-Mail von der dt. Botschaft in Kigali

"Verpflichtungserklärung nach § 66-68 Aufenthaltsgesetz, abzugeben von dem in D lebenden Partner bei der Ausländerbehörde seines Wohnsitzes"

geht nicht hervor, ob ich die VE persönlich unterschreiben muss, oder ob meine Mutter das wieder für mich übernehmen kann. Kann mir jemand was da zu sagen...? Ich bin wie gesagt Student und könnte eine VE nicht selbst abgeben...

Sonst gäbe es ja noch die Möglichkeit, in Ruanda zu heiraten. Ist das dann mit mehr oder weniger Bürokratrie verbunden? Wie lange würde es dann dauern, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält? Gibt es bei der Aufenthaltserlaubnis irgendwelche Beschränkungen zum Thema Arbeit/Job?
Darf man sich mit einer solchen Aufenthalserlaubnis dann frei in der EU bewegen? Ich möchte eventuell ein Auslandssemster in Spanien machen. Dürfte sie mich dort besuchen bzw. sogar dort mit mir wohnen?

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von schweitzer am 06.06.2011 um 13:02:22

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
oder ob meine Mutter das wieder für mich übernehmen kann. Kann mir jemand was da zu sagen...? 


Das kann auch Deine Mutter übernehmen.


ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Sonst gäbe es ja noch die Möglichkeit, in Ruanda zu heiraten. Ist das dann mit mehr oder weniger Bürokratrie verbunden? 


Ihr würdet zwar die Sache mit der VE "umgehen", aber ansonsten stelle ich mir das Ganze nicht einfacher vor, wenn Ihr in Ruanda heiraten würdet. -  Ruanda gehört zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ...   ::)


ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Wie lange würde es dann dauern, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält?


Nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum und erfolgter Eheschließung in der Regel kurzfristig (manchmal noch am selben Tag, manchmal dauerts auch drei, vier Wochen)


ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Gibt es bei der Aufenthaltserlaubnis irgendwelche Beschränkungen zum Thema Arbeit/Job?


Nein. Mit der AE als Ehegatte eines/einer Deutschen darf man jede Beschäftigung und Erwerbstätigkeit ausüben.


ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Darf man sich mit einer solchen Aufenthalserlaubnis dann frei in der EU bewegen?


Für touristische bzw. Kurzaufenthalte bis zu dei Monaten ohne Probleme und ohne Visum. (Achtung bei Leistungsbezug SGB II - "Erlaubnis" des Jobcenter nötig - die gewähren nur 15 Tage im Jahr, ansonsten Leistungsauschluss.)


ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Ich möchte eventuell ein Auslandssemster in Spanien machen. Dürfte sie mich dort besuchen bzw. sogar dort mit mir wohnen? 


Besuchen ist, wie gesagt, gar kein Problem. - Auch ein längerer Aufenthalt sollte gehen, da Deine Frau innerhalb der EU von Dir abgeleitet Freizügigkeit genießen würde. - Dafür müsstest Du aber in Spanien in der Regel einen Freizügikeitstatbestand erfüllen, ansonsten für Dich und deine Frau genügende Existenzmittel, einschließlich KV - Schutz, nachweisen können.

Beachten solltet Ihr § 51 AufenthG (Gefahr des Erlöschens der AE bei nicht nur vorübergehendem - sicheres Indiz: Abmeldung in Deutschland! - bzw. mehr als sechsmonatigem Auslandsaufenthalt) - im Zweifel unbedingt vorher die ABH kontaktieren!


=schweitzer=

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 06.06.2011 um 14:00:15
Ok, super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Noch zwei Fragen zu meinem Status, wenn ich heirate:
1.) Momentan bekomme ich kein BAföG. Wird mein Anspruch nach meiner Heirat immer noch vom Einkommen meiner Eltern abhängig gemacht, oder könnte es sein, dass ich dann BAföG erhalten kann?
2.) Kriegt meine Mutter für mich weiterhin Kindergeld, wenn ich heirate?

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 19.10.2011 um 16:14:12
So, ich melde mich mal wieder...

Ich war in meinem Studienort in Deutschland beim Standesamt und dort wurde mir mitgeteilt, dass eine Amtshilfeüberprüfung nötig sei. Dafür wurde eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Geburtsurkunde gefordert, die ich dann inkl. deutscher Übersetzung im Standesamt eingereicht habe. Zusätzlich musste ich noch 500 € einzahlen und die Dokumente wurden nach Kigali geschickt. Heute kam dann eine für mich echt deprimierende E-Mail vom Standesamt: Nach Absprache mit dem Vertrauensanwalt hat die Deutsche Botschaft in Kigali dem Standesamt mitgeteilt, dass die Kosten sich auf 800 € belaufen werden. Der Anwalt wird seine Arbeit erst aufnehmen, wenn ich eine Zusage mache, die Kosten zu übernehmen.

Meine Frage dazu: Sind solche Kosten normal??? Ich weiß, dass es zwar an der Sache nichts ändert, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, warum es so teuer sein soll, sich die Dokumente anzusehen und ihre Echtheit zu bestätigen.
Desweiteren verstehe ich nicht ein Mal den Sinn der Amtshilfeüberprüfung: Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...? Tut mir leid, dass ich hier philosophisch werde, aber irgendwie musste ich das grade mal loswerden...

Lg
ilt

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von sigi-n am 19.10.2011 um 16:42:21

ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Meine Frage dazu: Sind solche Kosten normal??? Ich weiß, dass es zwar an der Sache nichts ändert, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, warum es so teuer sein soll, sich die Dokumente anzusehen und ihre Echtheit zu bestätigen.


Ansehen und dann für echt befinden = kann man sein lassen.
Der VA befragt das Dorf nachbarn etc.


ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Desweiteren verstehe ich nicht ein Mal den Sinn der Amtshilfeüberprüfung: Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...?


Die AV möchte schon wissen ob es die Dame XYZ oder die Tochter von Bin Laden ist die man in D reinlässt.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 19.10.2011 um 17:45:05

ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...? 

Die Identität deiner Freundin wird der Dt. Botschaft, die ja ein Visum für sie geben soll, nicht wurst sein, aber mit der Überprüfung der Geburtsukunde hat sie wenig zu tun.
Es ist nun mal so, dass für die Eheschliessung in D gewisse Formalitäten nötig sind. Dazu gehört die genaue Abstammung der Verlobten (also auch Geburtsurkunde) zu verifizieren, und auch deren familiären Status.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 20.10.2011 um 10:03:23
Hallo,

Auszug aus einer E-Mail des Standesamtes:
"Laut Auskunft der Botschaft liegen die Kosten für diese Amtshilfetätigkeit  zwischen 30 € und 1.500 €, je nach Aufwand des Rechtsanwaltes, z. B. Entfernung vom Botschaftssitz zum jeweiligen Geburtsort und natürlich die damit verbundene Zeit. "

Meine Freundin wurde in der Millionenstad Kampala (Uganda) in einem Privathaus geboren. Der Anwalt hat keine weiteren Informationen. Soll der jetzt tatsächlich da hinfahren? Welchen Zweck soll das haben, wenn dabei doch eh nichts rauskommt?

Lg
ilt

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 20.10.2011 um 10:57:22

ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Soll der jetzt tatsächlich da hinfahren?

wenn er es für notwendig hält


ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Welchen Zweck soll das haben, wenn dabei doch eh nichts rauskommt?

warum soll da nichts rauskommen?
wenn da doch nichts rauskommt, wird er eben der AV ein negatives Ergebnis diesbezüglich geben müssen.



Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von Eduard am 20.10.2011 um 14:41:59

sigi-n schrieb am 19.10.2011 um 16:42:21:
Ansehen und dann für echt befinden = kann man sein lassen.
Der VA befragt das Dorf nachbarn etc.


Vor allem aber wird der VA erst einmal einen Blick in das jeweilige Geburtsregister werfen, ob die Angaben in der Urkunde mit den Angaben im Register übereinstimmen, und auch sonst, ob alles seine Ordnung hat (z. B. ob der richtige Beamte unterschrieben hat).


ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Meine Freundin wurde in der Millionenstad Kampala (Uganda) in einem Privathaus geboren.


Wo wurde die vorgelegte Geburtsurkunde denn ausgestellt?

Wenn die Freundin in Uganda geboren ist, müsste sie eigentlich eine ugandische Geburtsurkunde haben. Und eine ugandische Geburtsurkunde lässt sich vermutlich schneller und billiger mit Hilfe der deutschen Botschaft in Kampala verifizieren.

Wenn sie allerdings nur eine ruandische Geburtsurkunde hat, könnte das die hohen Kosten der Überprüfung erklären, denn in dem Fall muss der Anwalt erst einmal auf die Suche in den ugandischen Geburtsregistern gehen...


Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von Evaskatze am 20.10.2011 um 15:07:41
Warum so kompliziert? Flig nach Kigali und heirate sie. Dann hast Du auch als mittelloser Student ein Recht auf ihren nachzug, da Du deutsch bist. Egal, wieviel Du verdienst. Papiere, Hochzeit, Flüge etc. müssen natürlich bezahlt werden, aber ihr Visum auf Ehegattennachzug zu einem Deutschen darf ihr nicht verweigert werden. Sie soll sich im ruandischen Standesamt mal schlau machen, welche Dokumente Ihr braucht. Der Weg ist hart und dauert lange, aber m. E. als umgekehrt. Viel Glück.

Mein Mann kommt aus Ghana und unsere FZF dauerte ca. 5 Monate. Es wurden seine Dokumente durch die Botschaft vor ort überprüft und er auch von der Botschaft befragt. Außerdem befragte ein Botschaftsanwalt seine Familie vor Ort. Aber das steht man alles durch, hört sich schlimmer an als es ist. Wir hatten höllische Angst, aber alles gut.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 20.10.2011 um 17:16:40

Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 15:07:41:
Flig nach Kigali und heirate sie.

"Toller" Tip.
Und die ruandische Eheurkunde? die wird dann genauso vom Vertrauensanwalt überprüft werden müssen, wie die Geburtsurkunde.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von reinhard am 20.10.2011 um 17:32:33

Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 15:07:41:
Warum so kompliziert? Flig nach Kigali und heirate sie. Dann hast Du auch als mittelloser Student ein Recht auf ihren nachzug, da Du deutsch bist.


Eben. Auf ihren Nachzug!

Und das funktioniert nicht auf Zuruf. Wer ist sie? Ist die Antragstellerin für das Visum identisch mit der Frau, die er geheiratet hat?

Genau das wird bei der Urkundenprüfung geklärt - völlig egal, ob er vorher oder hinterher in Deutschland heiratet.

Es bleibt also dabei: Das Verfahren ist eingeleitet, und wenn der Anfragende diese Frau heiraten will, dann muss er zunächst bereit sein, bis zu 1500 Euro für den Vertrauensanwalt auszugeben.


Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 20.10.2011 um 18:18:03

Eduard schrieb am 20.10.2011 um 14:41:59:
Wo wurde die vorgelegte Geburtsurkunde denn ausgestellt?

Wenn die Freundin in Uganda geboren ist, müsste sie eigentlich eine ugandische Geburtsurkunde haben. Und eine ugandische Geburtsurkunde lässt sich vermutlich schneller und billiger mit Hilfe der deutschen Botschaft in Kampala verifizieren.

Wenn sie allerdings nur eine ruandische Geburtsurkunde hat, könnte das die hohen Kosten der Überprüfung erklären, denn in dem Fall muss der Anwalt erst einmal auf die Suche in den ugandischen Geburtsregistern gehen...


Die Geburtsurkunde wurde ihr dieses Jahr (!!!) mit "Jugement Supplétif" (Nachbeurkundungsbeschluss zur Ausfertigung der Geburtsurkunde) in Kigali ausgestellt.
Sie sagt, dass sie vorher keine Geburtsurkunde hatte und ich bin mir auch nicht so sicher, ob die Geburt in einem Register in Kampala eingetragen wurde... Sie sagt, es sei normal, dass in Ruanda keiner eine Geburtsurkunde habe...

Was würde denn theoretisch passieren, wenn der VA nach Kampala fährt, dort aber nicht die erhofften Aufzeichnungen findet? Es kann doch nicht sein, dass uns deswegen das Heiraten untersagt wird, oder?

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 20.10.2011 um 18:49:04

ilt schrieb am 20.10.2011 um 18:18:03:
Sie sagt, es sei normal, dass in Ruanda keiner eine Geburtsurkunde habe...

Was würde denn theoretisch passieren, wenn der VA nach Kampala fährt, dort aber nicht die erhofften Aufzeichnungen findet?

Wenn der Vertrauensanwalt das auch als normal kennt, müsste er das dann auch so bestätigen.


ilt schrieb am 20.10.2011 um 18:18:03:
Es kann doch nicht sein, dass uns deswegen das Heiraten untersagt wird, oder?

Ich kann es mir ganz gut vorstellen, dass ein deutsches  Standesamt eine Ehe nicht vollziehen wird, wenn die Identität eines Verlobten unkar ist.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 28.11.2011 um 10:13:31
Hallo,

das Standesamt hat am 25.10. den Auftrag zur Amtshilfeüberprüfung an die deutsche Botschaft in Kigali erteilt.

Seitdem warten wir jeden Tag auf eine Rückmeldung der Botschaft. Es ist wirklich schwer für uns, weil wir nicht wissen, warum das Ganze "so lange" dauert.

Mir ist schon klar, dass die Wartezeit wahrscheinlich in jedem Fall anders ist und ich bezweifle, dass hier viele User speziell mit Ruanda Erfahrungen haben, aber könnt ihr mir vielleicht ungefähr sagen, wann wir mit einer Antwort von der Botschaft rechnen können? Vom Standesamt kommt nur die Antwort "Wie lange das Prüfungsverfahren dauert, ist uns nicht bekannt." Es macht uns verrückt...

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von reinhard am 28.11.2011 um 10:33:05
Die zuständige Adresse für Deine Frage ist der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Die Frage kannst Du per Brief, Mail oder telefonisch stellen (wobei Du telefonisch irgend jemanden erwischt, die/der sicherlich spontan nichts antworten kann).

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 19.01.2012 um 20:06:01
Hallo,

Am 12.12. habe ich die deutsche Botschaft angerufen, um zu fragen, wie weit die Überprüfung der Dokumente ist. Die erfreuliche Nachricht: Die Dokumente sind ok und werden am nächsten Tag verschickt (nach immerhin 7 Wochen...)

Am 14.12. rief ich beim Standesamt in Deutschland an. Man sagte mir, sobald die Dokumente ankommen, werden sie ans OLG weitergeleitet, um erneut überprüft zu werden (das stellte sich später als Fehlinformation raus, ich hatte aber auch mit dem Angestellten gesprochen, der nich für unseren Fall zuständig ist... die Zuständige ist nicht leicht zu erreichen...)

Am 21.12. kamen die Dokumente beim Standesamt an und ich wurde per E-Mail informiert. Zusätzlich sollte ich auch noch eine Bestätigung per E-Mail (an die Adresse meiner Mutter) bekommen.

Jetzt ging ich davon aus, dass die Dokumente ans OLG geschickt wurden...

Am 12.01. erhielt ich die eingescannte Bestätigung von meiner Mutter. Darin stand, ich solle mich "zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Anmeldung" der Ehe beim Standesamt melden.

Gestern (18.01.) habe ich dann endlich die Zuständige für unseren Fall erreicht. Die schockierende Nachricht: die Dokumente liegen seit 4 Wochen beim Standesamt rum. Sie können erst ans OLG geschickt werden, nachdem die Ehe angemeldet worden ist. Dies ist das erste Mal, dass ich davon höre. Ich werde aber mehr oder weniger abgewimmelt, obwohl ich viele Fragen habe.

Heute kommt dann eine E-Mail in der steht, dass folgende Dokumente zur Anmeldung der Ehe benötigt werden:


Zitat:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, (beglaubigte Fotokopie)
-  eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister
- die Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz (liegt uns vor),
- eine Vollmacht der Frau, dass Sie die Ehe in Ihrem Namen anmelden dürfen.


Zusätzlich fehlt noch

Zitat:
der Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form eines gültigen Reisepasses, alternativ eine von der deutschen Auslandsvertretung beglaubigte Kopie.

Ohne dieses Dokument Ihrer Verlobten wird das OLG höchst wahrscheinlich die Befreiung nicht erteilen


Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises hier zu kriegen (ich bin noch bis zum 18. Februar in Spanien) dürfte schwer werden. Kann ich nicht einfach den Original-Perso hinschicken?

Eine Kopie der Reisepasses und die Vollmacht meiner Freundin müssen beide per Post geschickt werden, oder? Da ja beide Dokumente Unterschriften brauchen....
Wie muss die Vollmacht denn aussehen?

Wir sind verzweifelt, wie lange sollen wir denn noch warten?
Mir ist klar, dass mein Standesamt (die Stadt hat ca. 20.000 Einwohner) wahrscheinlich noch nicht so oft mit einem solchen Fall zu tun gehabt hat. Aber es ist trotzdem frustrierend, dass ich immer mehr oder weniger abgewimmelt werde und keine genauen Infos über die Abläufe kriege. Wenn wir gewusst hätten, dass diese beiden Dokumente von meiner Freundin noch benötigt werden, hätten sie ja mit der Geburtsurkunde und der Ledigkeitsbescheinigung zusammen nach Deutschland geschickt werden können.

Wann kann meine Freundin das Visum beantragen? Erst, wenn das OLG sagt, dass die Dokumente in Ordnung sind?

Und wann braucht sie die Verpflichtungserklärung? Auch schon, wenn sie das Visum beantragen will?

Meine Mutter macht sich auch noch Sorgen, dass ich doch irgendwann Einkommen oder Wohnraum nachweisen muss. Das sollte aber eigentlich nicht der Fall sein oder?

Wenn jemand mir einen chronologischen Ablauf von dem, was zu erledigen ist, aufschreiben kann, wäre ich sehr dankbar.

Schonmal vielen Dank im Voraus!!!

ilt

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 19.01.2012 um 21:37:57

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Sie können erst ans OLG geschickt werden, nachdem die Ehe angemeldet worden ist.


Natürlich ... die Befreiung vom EFZ ist nur nötig für eine Eheschliessung und für die Eheschliessung ist eine Anmeldung der Eheschliessung nötig. Zudem ist diese Befreiung mit Arbeit und
Gebühren verbunden. Ohne Deinen Auftrag (Anmeldung zur Eheschliessung keine offz. Bearbeitung)


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises hier zu kriegen (ich bin noch bis zum 18. Februar in Spanien) dürfte schwer werden


Frag doch mal in der dt. AV an.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Kann ich nicht einfach den Original-Perso hinschicken?


Klar, aber ich würde es nicht tun. Was sollen die den mit dem Original Perso? Zu den Akten tun?
... wäre mir zu unsicher, ihn zu verlieren
... aber wenn du das in Kauf nimmst, Deine Entscheidung.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Eine Kopie der Reisepasses und die Vollmacht meiner Freundin müssen beide per Post geschickt werden, oder?

naja, man kann sie auch perönlich vorbeibringen
(sorry für den Sarkasmus, aber manche Fragen sind so naiv, wie man sie von einem Studenten, der doch einiges an Grundwissen mitbringen muss und selbständig arbeien können muss, nicht erwartet)


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wie muss die Vollmacht denn aussehen?


damit wird die Beitrittserklärung gemeint sein ... das Formular sollte dir das Standesamt mitgeben ... und die info, welche Anforerungen sie daran stellt (da die Beitrittserklärung auf d ist, sollte deine Verlobte gut genug dt. verstehen um sie auszufüllen oder z.B. Name des Übersetzer mit seiner Unterschrift muss drauf oder sonstwas, was dein Standesbeamter für notwendig erachtet.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wann kann meine Freundin das Visum beantragen?


Wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Das ist dann der FAll, wenn das Standesamt Euch einen Termin für die Eheschliessung ausgemacht hat (oder bescheinigt, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht)


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Erst, wenn das OLG sagt, dass die Dokumente in Ordnung sind?


DAs ist eine der Voraussetzungen dafür, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Und wann braucht sie die Verpflichtungserklärung?


Für die Beantragung des Eheschliessungsvisums, also wenn sie zur AV geht.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Auch schon, wenn sie das Visum beantragen will?

yep


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Meine Mutter macht sich auch noch Sorgen, dass ich doch irgendwann Einkommen oder Wohnraum nachweisen muss. Das sollte aber eigentlich nicht der Fall sein oder?


Wohnraum musst du nachweisen, aber die Größe ist irrelevant
(sie muss ja irgendwo mit Dir wohnen können und nicht unter der Brücke schlafen müssen)

Einkommen ist irrelevant, wenn für Dich die Regelausnahme nicht anwendbar ist (auf das Wort klicken)


ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wenn jemand mir einen chronologischen Ablauf von dem, was zu erledigen ist, aufschreiben kann, wäre ich sehr dankbar.

- Standesamt, alles mit dem Standesamt klären, bis sie mit Euch/vorab Dir einen Termin ausmachen können
- steht der Termin, dann zur ABH, VE abgeben
- VE an Verlobte schicken
- Verlobte geht zur AV und beantragt das Visum
- AV beteiligt die ABH
- ABH ist bereits durch die Abgabe der VE "vorgewarnt", wird aber weitere Fragen zur Klörung haben, schreibt dich an für ein Interview
- ABH gibt Stellungnahme an AV
- AV entscheidet übers Visum und informiert deine Verlobte
- Verlobte holt Visum
- Verlobte reist ein
- Ihr heiratet
- sie beantragt AE

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 19.01.2012 um 22:18:13
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort


erne schrieb am 19.01.2012 um 21:37:57:
naja, man kann sie auch perönlich vorbeibringen
(sorry für den Sarkasmus, aber manche Fragen sind so naiv, wie man sie von einem Studenten, der doch einiges an Grundwissen mitbringen muss und selbständig arbeien können muss, nicht erwartet)


Ok sorry, die Frage war vielleicht wirklich ein bisschen überflüssig. Aber woher soll ich denn wissen, wie so eine Vollmacht aussieht, wenn mir das vom Standesamt nicht gesagt wird? Vielleicht reicht ja auch einfach ein selbst verfasstes Schreiben. Ich meine, ich muss ja sowieso ein Dokument zur Anmeldung der Ehe ausfüllen. Die Vollmacht ersetzt dann ja nur ihre Unterschrift, oder?

Ist es sicher, dass ich noch zu einem Interview eingeladen werde oder kommt das nur, falls irgendwelche Zweifel bestehen?

Da die VE von meiner Mutter ausgefüllt werden wird, die in einer anderen Stadt wohnt als ich, ... wer führt denn eigentlich das Interview?...sorry, das ganze ist für mich ziemlich unübersichtlich...

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 19.01.2012 um 22:39:26

ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
Ist es sicher, dass ich noch zu einem Interview eingeladen werde oder kommt das nur, falls irgendwelche Zweifel bestehen?


nein, das ist nicht sicher.
eben dann, wenn noch irgendwelche Fragen sind.
aber wenn Zweifel bestehen, dann ganz sicher.


ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
wie so eine Vollmacht aussieht, wenn mir das vom Standesamt nicht gesagt wird?


tja, da scheint sich dein Standesamt nicht wirklich mit binationalen Ehen auszukennen.

http://lmgtfy.com/?q=beitrittserkl%C3%A4rung+eheschlie%C3%9Fung


ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
wer führt denn eigentlich das Interview?...sorry, das ganze ist für mich ziemlich unübersichtlich...


da sie zu Dir zieht, deine ABH mit Dir

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von grisu1000 am 19.01.2012 um 23:34:41

erne schrieb am 19.01.2012 um 21:37:57:
ilt schrieb am Heute um 20:06:01:
Wann kann meine Freundin das Visum beantragen?


Wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Das ist dann der FAll, wenn das Standesamt Euch einen Termin für die Eheschliessung ausgemacht hat (oder bescheinigt, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht)


Mann kann und  sollte das Visum schon vorher beantragen, dann kann Botschaft und ABH schon mal prüfen. IMHO würde ich es machen wenn das Standeamt die unterlagen zum OLG sendet. Die Zusage gibst aber erst wenn der Termin zur Eheschließung feststeht.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von erne am 20.01.2012 um 09:59:18

grisu1000 schrieb am 19.01.2012 um 23:34:41:
Mann kann undsollte das Visum schon vorher beantragen, dann kann Botschaft und ABH schon mal prüfen. IMHO würde ich es machen wenn das Standeamt die unterlagen zum OLG sendet. Die Zusage gibst aber erst wenn der Termin zur Eheschließung feststeht. 


was du schreibst ist richtig, aber ich halte nicht viel davon, IMHO liegt darin auch ein Problem.
a) Auf einigen AV-Seiten, die die ntowendigen Unterlagen für die Beantragung eines Eheschliessungsvisums auflisten, fällt dann "natürlich" dieser Punkt ... und dann bekommen das einige Antragsteller nicht mit und fallen aus allen Wolken ("ja hätte man uns das nicht gleich sagen können")
b) wann genau soll man dann den Antrag stellen? Man weiss ja nicht, wann das Standesamt alles an das OLG schickt. Klar, man kann das Standesamt fragen ... aber mach mal daraus einen Prozess (im Sinne "zwingende Vorgehensweise"). Wenn es eine zwingende Bestätigung vom Standesamt dafür gäbe, machte das Sinn ... gibt es aber nicht. S'chriftlich bekommst du vom Standesamt soweit ich mich erinnere eine Liste über notwendige Dokumente (und das auch nicht bei jedem Standesamt) und im nächsten Schritt eben den Termin.

Missverständnisse und eine Menge Anträge, bei denen die Verlobten die Ehe nicht angemeldet haben wären die Folge. Die ABH und AV laufen los um diese Anträge zu erledinge und dann?

Zumal ich mir vorstellen kann, dass man den Antrag dann einfach liegen lässt, bis eben diese zwingende  Voraussetzung erfüllt ist, wenn man noch andere Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, bearbeitet werden können.
Und was ist dann gewonnen?
(Gut, die AVn, denen langweilig ist, werden wohl schon vorab mit der Arbeit anfangen)

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von grisu1000 am 20.01.2012 um 15:31:23

erne schrieb am 20.01.2012 um 09:59:18:
Zumal ich mir vorstellen kann, dass man den Antrag dann einfach liegen lässt, bis eben diese zwingendeVoraussetzung erfüllt ist, wenn man noch andere Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, bearbeitet werden können.
abklären.

Das kan man vorher wohl mit der AV abklären.

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von ilt am 06.09.2012 um 19:57:54
So, ich möchte an dieser Stelle verkünden, dass alles geklappt hat :)

Am 27.05. ist meine Frau nach Deutschland eingereist und wir haben am 02.06. geheiratet. Am 28.06. hat sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt (es hat ziemlich lange gedauert, bis die Krankenkasse ihren Aufnahmeantrag angenommen hat...) und sie am 05.09. erhalten!

Vielen Dank an alle, die mir weitergeholfen haben!

Gruß
ilt

Titel: Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Beitrag von CHMike am 07.09.2012 um 14:10:52
Herzlichen Glueckwunsch  :)

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