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Beitrag begonnen von abotamam am 20.04.2011 um 11:21:58

Titel: ehegattennachzug
Beitrag von abotamam am 20.04.2011 um 11:21:58
hallo
können sie mir sagen,ob man mit dem ehegattennachzug studieren kann.

Titel: Re: ehegattennachzug
Beitrag von schweitzer am 20.04.2011 um 11:38:41
Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Bist Du im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland gekommen? Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du?


=schweitzer=

Titel: Re: ehegattennachzug
Beitrag von erne am 20.04.2011 um 17:58:01

abotamam schrieb am 20.04.2011 um 11:21:58:
können sie mir sagen,ob man mit dem ehegattennachzug studieren kann. 

wenn man eine AE §28.1 hat (FZF zu einem deutschen Ehegatten), dann darf man bei Nachweis der Zugangsberechtigung (schulische Vorbildung ist relevant) studieren.

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