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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbuergerung nach 13 stag
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Beitrag begonnen von tosche12 am 16.04.2011 um 19:47:38

Titel: einbuergerung nach 13 stag
Beitrag von tosche12 am 16.04.2011 um 19:47:38
Hallo, mein name ist thomas , bin vor 52 jahre in Deutschland geboren ,Sohn deutscher Eltern. Seit 1980 bin ich mit einer Italienerin verheiratet, und seit 1984 leben wir in Italien.
Nach langen ueberlegungen , und um einen sicheren arbeitsplatz zu bekommen habe ich akzeptiert die italienische Staatsangehoerigkeit zu beantragen. Habe nie erfahren dass ich einen Antrag auf beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit haette stellen koennen (erst seit kurzem ueber internet, noch nicht einmal der Konsul hat mir 1987 auskuenfte geben koennen). Die italienische behoerden haben gesagt dass ich keine angst haben braeuchte da niemand den deutschen behoerden das mitteilen wuerden und ich somit in italien italiener und in deutschland deutscher waere. Seit april 1987 bin ich italiener.
1991 bin ich nach Deutschland nach Heidelberg um zuarbeiten , mit deutschem pass und als deutscher Staatsbuerger bin ich eingestellt worden.  Bin dann wieder nach ein paar wochen nach Italien zurueck wegen meiner familie.
Bin danach aber wieder bei meiner mutter in Deutschland bis 1998 gemeldet und lebte aber immer in Italien. Seitdem bin ich nicht mehr in Deutschland gemeldet und habe auch keinen deutschen pass mehr.
Moechte gernen einen Antrag auf wiedereinbuergerung stellen obwohl ich aber immer noch in Italien lebe und arbeiten werde.
Welche sind die moeglichkeit die Wiedereinbuergerung zu erhalten?
Welche sind eure Erfahrungen?
Hat der Antrag ein Sinn?



Titel: Re: einbuergerung nach 13 stag
Beitrag von Bayraqiano am 16.04.2011 um 20:08:47

tosche12 schrieb am 16.04.2011 um 19:47:38:
Welche sind die moeglichkeit die Wiedereinbuergerung zu erhalten? 


In diesem Fall wäre das Bundesverwaltungsamt für die Einbürgerung zuständig. Ein umfangreiches Merkblatt zur Einbürgerung von ehemaligen Deutschen findest du hier. Weitere Informationen gibt es hier.

Titel: Re: einbuergerung nach 13 stag
Beitrag von grisu1000 am 16.04.2011 um 21:34:19

tosche12 schrieb am 16.04.2011 um 19:47:38:
Welche sind die moeglichkeit die Wiedereinbuergerung zu erhalten?
Welche sind eure Erfahrungen?
Hat der Antrag ein Sinn?


Die Merkblätter und die Link zum BVA hat ja bereits der Vorposter genannt. Grundlage ist § 13 StAG. Letztendlich kommt es darauf an, welche Bindungen du noch zu Deutschland hast und ob du die glaubhaft machen kannst. Hast du noch Wohnraum? Regelmäßige Besuche hier? Rentenanspruch? usw.  Über den Sinn musst du selber entscheiden und ob du die über 100 Euro an Gebühren auch bei Ablehnung investieren willst.

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