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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
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Beitrag begonnen von mikel am 15.04.2011 um 13:20:23

Titel: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von mikel am 15.04.2011 um 13:20:23
Wie ist denn das wenn jemand 10 jahre in deutschland gelebt hat danach abgeschoben wurde.

Er oder Sie durch Heirat mit Deutschen Ehepartner wieder in Deutschland ist.
Kann Er oder Sie die Einbürgerung nach 2 Jahren beantragen weil die früheren Aufendhaltszeiten angerechnet werden??


Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von schweitzer am 15.04.2011 um 13:44:53
Ich habe Dir erstmal einen eigenen Thread geschenkt und den Betreff Deiner Fragestellung angepasst.

Zu dieser Fragestellung zitiere ich zunächst einmal aus den vorläufigen Anwendungshinweisen zum BMI und hebe wichtiges hervor:


Zitat:
9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen

Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden (vergleiche Nummer 12b.2).

Die eheliche Lebensgemeinschaft oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten oder Lebenspartner muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.

Der Einbürgerungsbewerber muss die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfordernisse erfüllen.


Zu berücksichtigen ist, dass die früheren Aufenthalte rechtmäßige Aufenthalte  (also z.B. keine Zeiten einer Duldung) gewesen sein müssen und dass man ihnen integrierende Wirkung zuerkennen können muss (dürfte regelmäßig für Zeiten, während denen man eine Aufenthaltsgestattung besaß, insbesondere, wenn das Asylverfahren in der Folge negativ ausging und man ausreisepflichtig wurde, verneint werden) - letzteres hätte die Behörde in Ermessensausübung zu beurteilen.


=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von mikel am 15.04.2011 um 13:55:17
schweizer wie wäre das in diesem fall kann mann die Einbürgerung nach 2 Jahren beantragen.

Ist das eine Ermessungsendscheidung der EBH also wenn sie die früherern Aufendhalte anrechen möchte tut Sie das wenn Sie nicht möchte tut Sie das nicht?

Und die früheren Aufendhalte liegen über 10 Jahre  zurück,werden die Aufendhalte nach solanger zeit auch noch angerechnet?

Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von schweitzer am 15.04.2011 um 17:34:20
mikel, es ist so wie ich es schon geschrieben habe:

Nur wenn der damalige Aufenthalt ein rechtmäßiger war und er integrierende Wirkung hatte, könnte er bis zu zwei Dritteln berücksichtigt werden. Das wäre dann eine Entscheidung, die die EBH in Ermessensausübung zu treffen hätte.

War der damalige Aufenthalt kein rechtmäßiger (Duldung) oder hatte keine integrierende Wirkung (abgelehntes Asylverfahren), kann man die Sache gleich vergessen.


=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von mikel am 16.04.2011 um 18:31:17
Der damalige Aufendhalt war Rechtmässig.

Aber ich denke mal das die EBH es nicht anrechnen wird wenn es eine Ermessungsendscheidung ist.Oder?

Und vor allem bei Leuten die abgeschoben wurden denke ich das die EBH die früheren Aufendhaltszeiten nicht anrechen werden.

Oder liege ich da falsch?

Mit freundlichen Grüssen

mikel


Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von reinhard am 16.04.2011 um 20:45:13

mikel schrieb am 16.04.2011 um 18:31:17:
Der damalige Aufendhalt war Rechtmässig.

Aber ich denke mal das die EBH es nicht anrechnen wird wenn es eine Ermessungsendscheidung ist.Oder?

Und vor allem bei Leuten die abgeschoben wurden denke ich das die EBH die früheren Aufendhaltszeiten nicht anrechen werden.

Oder liege ich da falsch?

Mit freundlichen Grüssen

mikel



Um eine Antwort zu bekommen, musst Du erst Deine Einbürgerungsbehörde fragen, die muss dann ihr Ermessen ausüben. Sie wird sich Deine Akte ansehen und dir dann die Entscheidung mitteilen.

Wir können das nicht, das kann nur Deine eigene Einbürgerungsbehörde beantworten.

Titel: Re: Anrechnung Aufenthaltszeiten vor Abschiebung bei Regeleinbürgerung?
Beitrag von Mick am 17.04.2011 um 00:57:57

reinhard schrieb am 16.04.2011 um 20:45:13:
Wir können das nicht, das kann nur Deine eigene Einbürgerungsbehörde beantworten. 

Genau! Und daher mache ich hier dicht.

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