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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung
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Beitrag begonnen von Lara1978 am 11.04.2011 um 14:26:15

Titel: Namensänderung
Beitrag von Lara1978 am 11.04.2011 um 14:26:15
Hallo, ich bin seit 2 Jahren geschieden, hab damals den Namen meines Ex-Mannes behalten. Letztes Jahr habe ich erneut geheiratet, und auch da haben wir uns entschieden, das er seinen Nachnamen behält und ich meinen. Nun bekommen wir ein Baby und möchten nicht, das es so heisst wie mein Ex-Mann und auch nicht so, wie mein Mann, da der Name ins Deutsche übersetzt sehr lustig klingt, und das Kind dann evtl. gehänselt wird. D.h. ich möchte vor der Geburt meinen Mädchennamen annehmen. Ist das jetzt noch möglich?
VG, Lara

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von Netgypsy am 11.04.2011 um 18:52:16
Hallo Lara,

ich gehe einfach mal davon aus, dass du deutsch bist und auch mit einem Deutschen in erster Ehe verheiratet warst. Dann unterliegst du deutschem Namensrecht und damit den Bestimmungen des BGB.
Da du sozusagen immer noch den Ehenamen aus der ersten Ehe trägst und bei der zweiten Eheschließung keinen neuen Ehenamen bestimmt hast, kannst du natürlich deinen Geburtsnamen wieder annehmen. Geh einfach zum Standesamt an deinem Wohnort, dort wird die Erklärung aufgenommen. Du solltest entweder dein Scheidungsurteil oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches aus der ersten Ehe und natürlich deinen Ausweis mitnehmen.
Das alles muss natürlich passieren, bevor euer Baby kommt. Dann entscheidet euch dazu, dem Kind den Namen der Mutter, der ja dann dein Geburtsname ist, ebenfalls als Geburtsnamen zu erteilen.
So führt euer Kind dann deinen Geburtsnamen. Die Erklärung ist dann aber auch für eure weiteren Kinder verbindlich.
Falls noch Fragen offen sind, melde dich nochmal.

LG

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von Lara1978 am 11.04.2011 um 18:57:07
Super, vielen Dank, ja, und ich bin Deutsche, und war mit eine Deutschen verheiratet. Werde dann gleich morgen mal zum Standesamt gehen. Danke.
VG, Lara

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