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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
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Beitrag begonnen von niloufar am 08.04.2011 um 14:46:27

Titel: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von niloufar am 08.04.2011 um 14:46:27
hallo , ich , iranerin , möchte nach deutschland zu meinem Verlobten,iraner,der zur Zeit in D einen Master-studiengang in clausthal studiert.er kommt in 4-5 Monaten nach Iran , damit wir heiraten und danach will ich zu ihm gehen.
meine Frage ist : ist es überhaupt  für einen ausländischen studierenden möglich seine Frau zu sich zu holen? und was sind die Voraussetzungen? [size=12][/size]

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von Märchenprinz am 08.04.2011 um 17:22:11
Hallo,
Ja, ein Ehegattenzuzug zu einem ausl. Studenten ist im Prinzip auch möglich, es müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Es richtet sich nach §§27,29,30 AufenthG.

1. Der Ehegatte, zudem der Nachzug stattfinden soll muss
    seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

2. Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein.
3. Sicherung des LU muss sichergestellt sein
4. Du muss zumindest auf einfache Art und Weise Deutsch beherrschen, es sei denn du hat schon einen Hochschulabschluss (d.h. erkennbar geringen Integrationsbedarf. Oder (scheint so), dass es offensichtlich ist.

Zu beachten ist, dass er Dich nicht einfach "mitnehmen" wird können.
Du musst ein Visum beantragen zum Zwecke "der Herstellung der ehel. Lebensgemeinschaft". Mit diesem Visum kannst Du dann einreisen und eine AE zum selben Zwecke erhalte.

Bitte beachte, dass Dir eine Erwerbstätigkeit nur soweit erlaubt wird, wie sie ihm erlaubt ist. D.h. wenn er Student mit §16.1 AE ist, wirst auch du nur mit der 90/180d Regel arbeiten dürfen.

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von niloufar am 09.04.2011 um 21:42:45
vielen Dank Märchenprinz für die Auskunft

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von franky_23 am 10.04.2011 um 03:26:53
Die Frau eines Studenten muss nach meinem Kenntnisstand, keinen Sprachnachweis erfüllen. Denn bei Studenten geht man auch nach längerer Zeit noch nicht von einem Daueraufenthalt aus. Bei keinem Daueraufenthalt ist auch keine Sprachnachweis (Integrationsnachweis) erforderlich.

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von maki am 10.04.2011 um 11:12:17

schrieb am 10.04.2011 um 03:26:53:
Die Frau eines Studenten muss nach meinem Kenntnisstand, keinen Sprachnachweis erfüllen. Denn bei Studenten geht man auch nach längerer Zeit noch nicht von einem Daueraufenthalt aus. Bei keinem Daueraufenthalt ist auch keine Sprachnachweis (Integrationsnachweis) erforderlich.

So ein Quatsch....

Bei einer FZF geht man immer von einem Aufenthalt aus der auf Dauer angelegt ist, damit muss selbstvesrtändlich auch der Sprachnachweis erbracht werden.

Bei einem Touristen-/Besuchsvisum wäre das anders...

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von niloufar am 11.04.2011 um 17:31:08
Liebe Freunde ,
erstens vielen Dank für die Informationen,
mit dem Sprachnachweis hab ich kein Problem.ich würde gerne genau von jemandem , der solch eine Situation erlebt hat , fragen , was ER genau haben und machen muss?
sicheren Lebensunterhalt und genug Wohnraum weiss ich schon , aber weiss nicht , was genau damit gemeint ist.
meint man mit Lebensunterhalt , dass er arbeiten und Geld verdienen muss?
und für Wohnraum reicht es , wenn wir beweisen , dass wir ein Studentenzimmer groß genug für 2 Personen haben?
was für unterlagen muss ich hier vorbereiten und was verlangt die Botschaft noch? gibtäs überhaupt hoffnung , auf diese Weise ein Visum zu beantragen :(




Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von franky_23 am 12.04.2011 um 17:57:34
Zimmer reicht, wenn für jeden mehr als ca. 12 m² zur Verfügung stehen. Also App. in einem Studentenwohnheim mit 18 m² passt nicht.

LU, für dich den Bafögsatz incl. Studiengebühren,...   dann für die Ehefrau dann noch Harz IV Satz als Richtwert.

Nachweisen, da solltest du schon einen regelmäßigen Job haben. So ich werde arbeiten und das reicht geht nicht.


Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von Märchenprinz am 12.04.2011 um 20:08:34
Hallo,


Zitat:
Liebe Freunde ,
erstens vielen Dank für die Informationen,
mit dem Sprachnachweis hab ich kein Problem.ich würde gerne genau von jemandem , der solch eine Situation erlebt hat , fragen , was ER genau haben und machen muss?


also "Er" muss zunächst erstmal nichts machen, da Du ja zu ihm willst und Du das Visum beantragen musst. Primär musst auch Du Deinen LU sichern müssen. Sekundär geht es auch wenn er in der Lage ist den LU für Euch beide zu sichern.

Deswegen sollte er, wenn er Dich besuchen kommt schonmal alle Unterlagen mitnehmen, die nachweisen, wie der LU gesichertb werden soll. D.h. Mietvertrag und Lohnabrechnungen.

Sollte sein Einkommen für euch beide nicht reichen, kannst du auch ein Sperrkonto für dich selbst einrichten lassen. (Das ist übrigens der Weg, den die meisten Studenten gehen.)


Zitat:
gibtäs überhaupt hoffnung , auf diese Weise ein Visum zu beantragen Griesgrämig


Natürlich. Du hast sogar einen Anspruch darauf, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

P.S. hier das Merkblatt der D. Botschaft Teheranhttp://www.teheran.diplo.de/contentblob/2994114/Daten/1006481/VisaMerkblattDauer.pdf.

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von reinhard am 12.04.2011 um 20:47:34

Nilou schrieb am 11.04.2011 um 17:31:08:
gibt es überhaupt hoffnung , auf diese Weise ein Visum zu beantragen


Die meisten schaffen es nicht.

Wenn er hier studiert, ist es für ihn sehr schwer, "nebenbei" zu arbeiten und dabei rund 1500 Euro monatlich für Euch beide zu verdienen – denn er darf nur 90 Tage pro Jahr arbeiten.

Viele Paare, die ich kenne, machen es so, dass der Mann und die Frau unabhängig voneinander ein Visum zum Studieren beantragen – also nicht beide hier leben dürfen, weil sie verheiratet sind, sondern weil sie beide hier studieren. Aber auch das klappt längst nicht immer.

Eigentlich geht das Gesetz davon aus, dass derjenige, der studiert, "vorübergehend" in Deutschland lebt und nach dem Studium nach Hause zu Frau und Familie zurückkehrt.

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von niloufar am 15.04.2011 um 09:05:38
hab mich erkündigt , hab jemanden in D angerufen , der in einer Behörde für Ausländer zuständig ist , er sagte , dass Ehegattennachzug für mich nicht möglich wäre , weil ER einen vorübergehenden Aufenhaltserlaubnis nur für sein Masterstudium hat! und ich kann nur fürs Studieren ein Visum beantragen.

nochmals vielen Dank für eure Hilfe

Titel: Re: Familiennachzug zu iranischem Studenten möglich?
Beitrag von schweitzer am 15.04.2011 um 09:54:20

Nilou schrieb am 15.04.2011 um 09:05:38:
er sagte , dass Ehegattennachzug für mich nicht möglich wäre , weil ER einen vorübergehenden Aufenhaltserlaubnis nur für sein Masterstudium hat! 


Also für diese Begründung würde ich gern mal die rechtliche Grundlage sehen - soweit ich das beurteilen kann, gibt es keine. Ich finde es überaus ärgerlich, wenn, noch dazu von behördlicher Seite, solche pauschalen und letztlich unrichtigen Aussagen getroffen werden.

Vielmehr würde ich das unterschreiben, was reinhard gepostet hat - es ist ungemein schwer, die Bedingungen für einen Nachzug zu erfüllen, wenn der in Deutschland aufhältige ausländische Partner Student ist.

Aber der Nachzug ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil er Student ist und eine entsprechende AE hat - das ist einfach nicht korrekt.

Die Chancen würden natürlich steigen, wenn Dein Partner im Anschluss an sein Studium eine seiner Qualifikation in Deutschland entsprechende Arbeit findet.


=schweitzer=

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