i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> ESF - Programm durch das BAMF
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1302169328

Beitrag begonnen von login am 07.04.2011 um 11:42:08

Titel: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von login am 07.04.2011 um 11:42:08
Hallo ihr Lieben,

ich habe nur kurze Frage. Kann mir einer von euch Lieben sagen, ob das ESF - Programm (Berufsbezogne Sprachförderung) auch ohne Bezug von ALG I, ALG II möglich ist?

Viele, liebe Grüße,

L.

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von schweitzer am 07.04.2011 um 11:48:44
Ja.

Guckst Du bitte: hier.

Wörtlich heißt es dort u.a.:


Zitat:
Zielgruppe:

Gefördert werden können Personen mit Migrationshintergrund, denen ausreichende Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Berufstätigkeit fehlen. Pro Jahr werden bis zu 30.000 Teilnehmende maximal sechs Monate lang gefördert. Das Angebot wendet sich schwerpunktmäßig an Bezieher/innen von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.



=schweitzer=

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von login am 07.04.2011 um 12:21:20
Lieber Schweitzer,

danke für due Antwort. Vllt stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch. Im Text heißt es "schwerpunktmäßig" für Bezieher/innen ...

Aber nicht, das Nicht-Bezieher von ALG I oder ALG II Leistungen, diesen Kurs dennoch machen können.

Würde der Teilnehmer diesen Kurs dann selber zahlen müssen, wenn er/sie keinen Anspruch auf ALGI, ALG II Leistungen hat?

LG nochmal, L.




Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von schweitzer am 07.04.2011 um 12:52:54
"Schwerpunktmäßig" lese ich nicht so, dass damit Personen, die nicht ALG I ider ALG II beziehen, von vornherein gar keine Chance haben, an solchen Kursen teilnehmen zu können.

Beim BAMF selbst heißt es in diesem Kontext:

"... müssen arbeitssuchend gemeldet sein und beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)" Weiterhin ist da von Arbeitnehmern, "die zum Erhalt des Arbeitsplatzes" teilnehmen die Rede - das heißt für mich, dass es durchaus Ausnahmen von dem Grundsatz "in der Regel" gibt.


login schrieb am 07.04.2011 um 12:21:20:
Würde der Teilnehmer diesen Kurs dann selber zahlen müssen, wenn er/sie keinen Anspruch auf ALGI, ALG II Leistungen hat?


Dazu müsste man dann schon die Förderrichtlinien bzw. Teilnahmebedingungen im Detail kennen, und diese Kenntnis habe ich leider nicht (und kann das, wenigstens kurzfristig, auch nicht ermitteln).

Wenn Du einen Träger eines solchen Kurses kennst, wäre es sicher am besten, bei dem mal direkt nachzufragen. Beratungsstellen (etwa die MBE bei den Wohlfahrtsverbänden) sollten ggf. auch weiterhelfen können.

Ein bisschen kannst Du ggf. auch  hier noch in Erfahrung bringen.


=schweitzer=

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von login am 07.04.2011 um 12:55:16
Lieber Schweitzer,

vielen Dank für die Antwort. Das hat mir sehr geholfen. Auch ist es toll, das sowas angeboten wird.

Wo ist der "I like" Button:)

Lg, L.

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von fons am 07.04.2011 um 13:07:54

login schrieb am 07.04.2011 um 12:55:16:
Wo ist der "I like" Button

http://www.info4alien.de/images/gefaellt_klein.gif   ::)

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von ryka am 11.04.2011 um 09:43:52
In Bayern wird der Kurs auch Nicht-Hartz IV-Empfängern angeboten. Bevor man sich zu dem Kurs anmeldet, sollte man sich genau über die Inhalte erkundigen. Meine Schwiegertochter, die bereits B2-Kenntnisse hat, besucht so einen Kurs und musste feststellen, dass dieser bei A2 beginnt. Sehr langweilig und uneffizient.

Gruß
Ryka

Titel: Re: ESF - Programm durch das BAMF
Beitrag von barabisa am 07.05.2011 um 22:19:28
Ob Nicht-ALG-Bezieher an den Kursen teilnehmen können, ist in erster Linie eine finanzielle Frage. Für die Finanzierung dieser Kurse wird das Arbeitslosengeld als sogenanntes Teilnehmereinkommen eingerechnet.
Auf der Grundlage einer Teilnehmerzahl von 18 war es bei uns möglich, dass die 19. Person als Nicht-ALG-Bezieher am Kurs teilnimmt. Eine Kursgebühr fällt nicht an, aber Kosten für Unterrichtsmaterial und Fahrtkosten. Voraussetzung ist eine Meldung als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur.
Bedingung ist die Fähigkeit zur selbstständigen sprachlichen Kommunikation, also mehr als A2. Falls Personen, die unter dem B1-Niveau liegen, am Kurs teilnehmen, kann das daran liegen, dass sie keinen Anspruch mehr für einen Integrationskurs besitzen und so ESF-BAMF als einzig mögliche Fördermöglichkeit gesehen wird. Nach meiner Erfahrung bringt die Teilnahme für diesen Personenkreis in einer ganz heterogenen Lerngruppe keinen Fortschritt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.