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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
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Beitrag begonnen von gogowest am 03.04.2011 um 14:21:55

Titel: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von gogowest am 03.04.2011 um 14:21:55
Hallo zusammen,

Ich brauche eure Hilfe und Ratschläge.
Ich schildere kurz meine Situation.

Ich lebe in Deutschland seit 9 Jahren, habe hier studiert und momentan arbeite ich als Entwickler in einer Firma aber nur teilzeit(20 Stunden/Woche) ,ich verdiene 1500 euro Brutto ,ungefähr 1050 euro netto monatlich.
Am Anfang war mein Vertrag auf 3200 euro brutto aber bevor ich die Arbeit Anfange der Arbeitgeber hat gemeint momantan haben wir nicht viele Aufträge deshalb arbeiten Sie nur teilzeit.
ich bin noch ledig und bezahle für die miete 210 euro.

habe ich trozdem Recht auf Einbürgerung oder nicht??

Vielen dank

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Mutly am 03.04.2011 um 15:27:34
Welche AE hast du?
Wenn du früher eine AE nach §16 als Student hattest, in welchem Bundesland lebst du?

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von gogowest am 03.04.2011 um 15:52:00
Ich wohne in hessen und hatte ich früher eine AE nach §16 als Student .

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von reinhard am 03.04.2011 um 17:33:17
In Hessen erkennen einige Einbürgerungsbehörden auch die Studienzeiten an (andere nicht).

Am besten rufst Du bei deiner Einbürgerungsbehörde an oder schickst eine Mail, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die können Dir das sagen.

Titel: Re: Hilfe Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 03.04.2011 um 17:34:51
Aus Hessen kam bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten für eine Anspruchseinbürgerung verschiede Aussagen (hier ein bisschen mehr zum nachlesen), du solltest auf jeden Fall mit deiner EBH absprechen. Wenn sonst alle Voraussetzungen gegeben sind ist eine Anspruchseinbürgerung nach §10 StaG ist.

Fall die Studienzeiten nicht angerechnet werden könnte auch eine Ermesseneinbürgerung nach §8 in Betracht kommen, hier sind die Voraussetzungen aber etwas anders. Informationen dazu findest du u.a auch hier.

Setz dich mit der zuständigen EBH in Verbindung um mehr zu erfahren.


Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von fons am 03.04.2011 um 18:15:33
@ gogowest

Dein Doppelpost habe ich gelöscht und die bereits geschrie-
bene Antwort an deinen alten thread angehängt. Bitte bleibe
bei diesem thread hier.

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von gogowest am 03.04.2011 um 18:46:35
In der Stadt wo ich wohne werden die Studienzeiten angerechnet, das problem ist nur meine Teilzeit Arbeit und mein niedriger Lohn. ist das ein Problem???

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Bayraqiano am 03.04.2011 um 19:38:51
Bei einer Anspruchseinbürgerung kommt es nur darauf an, dass der LU ohne staatliche Hilfe gesichert ist. Wenn du also mit deinem Lohn über die Runden kommst wird es keine Probleme geben.

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Märchenprinz am 04.04.2011 um 00:50:58

schrieb am 03.04.2011 um 19:38:51:
Bei einer Anspruchseinbürgerung kommt es nur darauf an, dass der LU ohne staatliche Hilfe gesichert ist. Wenn du also mit deinem Lohn über die Runden kommst wird es keine Probleme geben. 


Nein, es kommt darauf an, daß man den Bezug der Sozialleistungen nicht zu vertreten hat.

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Odysseus am 04.04.2011 um 08:07:18

Märchenprinz schrieb am 04.04.2011 um 00:50:58:
Nein, es kommt darauf an, daß man den Bezug der Sozialleistungen nicht zu vertreten hat.



Nein, darauf kommt es NICHT an!
In erster Linie muss der LU aus eigener Kraft bestritten werden.
Ist das nicht der Fall, dann wird von diesem Grundsatz abgewichen, wenn der Bezug nicht zu vertreten ist. Und bei der Beurteilung dieser Frage hat der SB einen gewissen Ermessensspielraum.

Abgesehen davon ist Dein Posting auch nicht sonderlich zielführend, da der TS gar keine Leistungen bezieht, und auch danach gar nicht gefragt hat.

Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Mick am 04.04.2011 um 09:26:18

Odysseus schrieb am 04.04.2011 um 08:07:18:
In erster Linie muss der LU aus eigener Kraft bestritten werden.

Wo steht das bitte?

Ich zitiere aus den Vorl. Anwendungshinweisen:


Zitat:
Zu berücksichtigen ist nur, ob der Einbürgerungsbewerber tatsächlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) in Anspruch genommen hat oder nimmt.


Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder nicht ???
Beitrag von Odysseus am 04.04.2011 um 10:28:50

Mick schrieb am 04.04.2011 um 09:26:18:
Wo steht das bitte?


§ 10 (1) Nr. 3 StAG -
gut, nicht wörtlich, aber sinngemäß - und das widerspricht ja auch nicht den Ausführungen aus den VAH.
Aber die Vorschrift allein auf das Nicht-Vertreten-Müssen zu beschränken (vor allem, wenn mit dieser Aussage einer inhaltlich völlig richtigen Auskunft von Bayraqiano widersprochen wird), geht an der Sache doch etwas vorbei.

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