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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsbuergerschaften
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Beitrag begonnen von vinnie am 01.04.2011 um 01:58:18

Titel: Staatsbuergerschaften
Beitrag von vinnie am 01.04.2011 um 01:58:18
Hallo,

Mein Sohn ist in Amerika geboren, ich deutsche und der papa mexikaner. Ich weiss, dass er neben der amerikanischen auch die deutsche besitzen kann. wie aber sieht es mit der mexikanischen aus? kenne niemanden mit drei staatsbuergerschaften. Ist das moeglich?

Vielen dank

Titel: Re: Staatsbuergerschaften
Beitrag von Märchenprinz am 01.04.2011 um 04:27:34

Zitat:
Ich weiss, dass er neben der amerikanischen auch die deutsche besitzen kann


Nicht kann. Er besitzt sie bereits da Du als Deutsche ihn geboren hast. Er konnte es sich nicht aussuchen. Das hatten wir dir doch schon erklärt.


Zitat:
wie aber sieht es mit der mexikanischen aus


Die sieht wohl auch einen Erwerb durch Geburt vor, implementiert offenbar aber auch das Territorialprinzip.


Zitat:
De los Mexicanos
Artículo 30. La nacionalidad mexicana se adquiere por nacimiento o por naturalización.
A) Son mexicanos por nacimiento:
I. Los que nazcan en territorio de la República, sea cual fuere la nacionalidad de sus padres.
II. Los que nazcan en el extranjero, hijos de padres mexicanos nacidos en territorio nacional, de padre
mexicano nacido en territorio nacional
, o de madre mexicana nacida en territorio nacional;


Sieht wohl, so aus, als hätte dein Kind wirklich 3 Staatsang. Soll schon mal vorkommen.

Aber bevor ich etwas falsches sage, schaust du hier auf Seite 26
http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/1.pdf
und
http://www.sre.gob.mx/tramites/nacionalidad/leynacionalidad.htm#II nach, ob es nicht vielleicht Ausnahmen o. Beschränkungen gibt, mein Spanisch ist nicht so gut, als daß ich alles dort verstehe.

Titel: Re: Staatsbuergerschaften
Beitrag von Mutly am 01.04.2011 um 14:58:05
Mexican nationality law

Mit Links in spanischer Sprache, den Artikel gibt es auch auf Spanisch.

Es kommt häufiger vor, dass Menschen zwei Staatsangehrigkeiten haben als dass sie drei haben, aber es ist möglich, drei oder auch mehr zu haben.

Titel: Re: Staatsbuergerschaften
Beitrag von vinnie am 01.04.2011 um 17:52:29
Ich weiss, dass er neben der amerikanischen auch die deutsche besitzen kann

Nicht kann. Er besitzt sie bereits da Du als Deutsche ihn geboren hast. Er konnte es sich nicht aussuchen. Das hatten wir dir doch schon erklärt.

Der ist gut, er konnte es sich nicht aussuchen  :#s22:

Danke fuer die Info, leider spreche ich auch kein spanisch, da muss der papa ran

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