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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300964436 Beitrag begonnen von thedantem am 24.03.2011 um 12:00:36 |
Titel: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von thedantem am 24.03.2011 um 12:00:36
Hallo zusammen :)
Bekanntlich erlischt die Niederlassungserlaubnis, wenn man sich länger als 6 Monate im Ausland aufhält. Ist es also theoretisch möglich im 5. Monat des Auslandsaufenthaltes in die BRD einzureisen und am nächsten Tag gleich wieder ins Ausland zu gehen, damit die Frist von 6 Monaten von vorne los geht oder beziehen sich die 6 Monate aufs Kalenderjahr? Danke |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von schweitzer am 24.03.2011 um 12:13:08 thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:00:36:
In der Regel ist das so, zu den Ausnahmen siehe § 51 (2) AufenthG. thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:00:36:
Das ist unter Umständen eine Gratwanderung, weil es nicht nur allein auf das "Einhalten" der 6 - Monatsfrist ankommt, sondern auch darauf, das die Ausreise(n) ihrem Charakter nach nur solche vorübergehender Natur sind. - Die Problematik bekommt mitunter schneller Bedeutung als man denkt, denn bei Aufenthalten von über 6 Monaten pro Jahr kommt schon mal die Frage auf, wo sich der Lebensmittelpunkt bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Betreffenden eigentlich befindet. Ich empfehle also jedem im eigenen Interesse, bei solchen Konstellationen die (vorherige) Kommunikation mit der Ausländerbehörde. Einzelfallbezogen geht da schon manches, und man ist dann jedenfalls auf der sicheren Seite. =schweitzer= |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von maki am 24.03.2011 um 12:17:18 |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von thedantem am 24.03.2011 um 12:21:21 schweitzer schrieb am 24.03.2011 um 12:13:08:
Also kommt es darauf an wo der Lebensmittelpunkt ist? Wohnung, Familie etc.?? Arbeit fällt im konkreten Fall nicht darunter, da diese Reisetätigkeiten über mehrere Monate voraussetzt...Daher die Frage, was wenn diese mal kürzer als 6 Monate ist? Trotzdem immer wieder Wohnung abmelden und ABH Bescheid geben? PS: Ich habe eine kroatische Staatsbürgerschaft und die Niederlassungserlaubnis. Des Weiteren bin ich in Deutschland geboren (1986). |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von thedantem am 24.03.2011 um 12:22:32 maki schrieb am 24.03.2011 um 12:17:18:
Jein...diesmal soll die Auslandsreise nur 3-6 Monate dauern. Übrigens habe ich damals meine NE nicht verloren, wie du mir weismachen wolltest! |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von maki am 24.03.2011 um 12:37:29 thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:22:32:
:o Aha... na wenn du das so siehst.. |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von thedantem am 24.03.2011 um 12:45:41 maki schrieb am 24.03.2011 um 12:37:29:
Darum soll es hier jetzt nicht gehen ;) Meine neue Frage hat nix mit der alten zu tun bzw. erkenne ich im alten Thread keine Antwort darauf.... |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von schweitzer am 24.03.2011 um 13:01:42 thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:45:41:
Indirekt schon, denn wenn ich mir den alten thread so durchlese und mal ein wenig zusammenzähle, dann bist Du, abgesehen von ganz kurzen Unterbrechungen bereits seit Dezember 2009 ständig im Ausland und hast jetzt vor nochmals thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:22:32:
im Ausland "dranzuhängen". Vor allem vor diesem Hintergrund muss ich Deine Frage: thedantem schrieb am 24.03.2011 um 12:21:21:
mit: "Ja selbstverständlich spielt das eine Rolle." - beantworten. Ich kann angsichts dieses ganzen Backgrounds nur noch mal meine Empfehlung erneuern, Dich im Sinne einer einzelfallbezogenen Beurteilung und für Dich sicheren Entscheidung an Deine ABH zu wenden. Abstrakte theoretische Erörterungen nutzen angesichts Deiner "Vorgeschichte" (was Auslandsaufenthalte angehet) nichts, bieten jedenfalls weder Garantie noch wirkliche Sicherheit für Dich. =schweitzer= |
Titel: Re: Verlust der Niederlassungserlaubnis - 6 Monate Beitrag von thedantem am 24.03.2011 um 13:19:48 schweitzer schrieb am 24.03.2011 um 13:01:42:
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