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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> aufenhaltkarte
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Beitrag begonnen von salim19 am 23.03.2011 um 09:37:42

Titel: aufenhaltkarte
Beitrag von salim19 am 23.03.2011 um 09:37:42
hallo

ich bin kein Eu bürger und meine frau ist polnisch von staatangehörigkeit,ich habe schon die Aufenhaltkarte für fünf jahre
1. kann ich mit diesem karte nach mein heimat für einen kurzen urlaub fliegen?
2 was bekomme ich nach diese aufenhalt karte (nach fünf jahre )?
3. kann ich irgendwann für deutsche staatangehörigkeit beantragen?

vielen dank 

Titel: Re: aufenhaltkarte
Beitrag von Mutly am 23.03.2011 um 16:20:10
1. Ja. Möglicherweise wollen die Beamten bei der Einreisekontrolle prüfen, dass deine Frau sich noch freizügigkeitsberechtigt in Deutschland befindet.

2. Nach fünf Jahren erwirbst du das Daueraufenthaltsrecht und die Behörde wird eine Daueraufenthaltskarte ausstellen, sofern
-du fünf Jahre in Deutschland als Ehegatte gelebt hast
-deine Frau während dieser Zeit freizügigkeitsberechtigt in Deutschland gelebt hat
-keiner von euch zu lange abwesend war (i.d.R. sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, einzelne Ausnahmen)

3. Ja nach acht Jahren in Deutschland oder sieben Jahren wenn du den (für dich nicht obligatorischen oder subventionierten) Integrationskurs macht und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Titel: Re: aufenhaltkarte
Beitrag von salim19 am 23.03.2011 um 20:12:22

Mutly schrieb am 23.03.2011 um 16:20:10:
3. Ja nach acht Jahren in Deutschland oder sieben Jahren wenn du den (für dich nicht obligatorischen oder subventionierten) Integrationskurs macht und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. 


hallo ich danke dir für deine Antwort.
ich bin seit 4 jahren in De für meine weiterbildung ,ich will fragen ob meine weiterbilungszeit gerechnt werden kann :)
danke

Titel: Re: aufenhaltkarte
Beitrag von Mutly am 23.03.2011 um 20:19:15
Meinst du eine AE als Student nach §16 AufenthG?
Diese Zeit wird in allen Bundesländern außer BaWü, Bayern und Sachsen angrechnet, in Hessen variiert es.



Titel: Re: aufenhaltkarte
Beitrag von salim19 am 23.03.2011 um 21:56:44
danke für die Antwort.
ich hatte einen aufenhalt 4 Jahre unter § 17 von der Ausänderbehörde berlin

lg

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