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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einreiseregelung für die ausländischen Immobillieneigentümer
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Beitrag begonnen von BluBlu am 20.03.2011 um 22:27:05

Titel: Einreiseregelung für die ausländischen Immobillieneigentümer
Beitrag von BluBlu am 20.03.2011 um 22:27:05
Guten Abend,

ich möchte mich informieren, wie sind die Aufenthaltsrechte der Ausländer, die in Deutschland Immobilien besitzen:
erlaubte Aufenthaltsdauer, Krankenvericherung, Einkommen - was da wohl alles zählt?

Danke im Voraus!

Ingo

Titel: Re: Einreiseregelung für die ausländischen Immobillieneigentümer
Beitrag von Mick am 21.03.2011 um 06:56:44
Da gibt es keine besonderen Rechte. Für genauere Auskünfte
solltest Du vielleicht konkreter sagen, was geplant ist.

Titel: Re: Einreiseregelung für die ausländischen Immobillieneigentümer
Beitrag von Märchenprinz am 21.03.2011 um 10:48:00
Wenn der Ausländer angehöriger eines Drittstaates ist, gilt für ihn das AufenthG wie für alle anderen auch. Wenn er EU- Bürger oder ein Angehöriger eines EU- Bürgers ist, dann das FreizügG/EU.

Ob er Großgrundbesitzer, Schlossherr, oder CEO eines Dax-Unternehmens ist, spielt keine Rolle.

P.S. Einen Aufenthaltstitel zu erhalten, in dem man hier Immobilien erwirbt funktioniert zumindest für Deutschland nicht. Allenfalls eignet sich eine eigene Immobilie, die man selbst bewohnen kann, als Nachweis über "ausreichenden Wohnraum" im Rahmen der Sicherung des LU, zur Erfüllung der allgem Erteilungsvoraussetzungen.

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